Nicht zumutbar ist das Heben und Tragen schwerer Lasten ohne mechanische Hilfen sowie Tätigkeiten in länger anhaltender Rumpfzwangshaltung.
-Fahr, Steuer und Überwachungstätigkeiten sollen zurückgestellt werden
-Tätigkeiten mit besonderer Stressbelastung unter dauerndem Zeitdruck mit hoher Eigenverantwortung kommen nicht in Betracht
-Arbeiten mit intensivem Publikumsverkehr und Anforderungen an Umstellungsfähigkeit und Konzentrationsvermögen sollten zurückgestellt werden
-Zumutbar sind leichte bis mittelschwere Tätigkeiten mit der Möglichkeit zu einem gelegentlichen Wechsel der Körperhaltung vollschichtig.
-Tätigkeiten die mit besonderen statischen und dynamischen Rückenbelastungen wie zum Beispiel durch Heben und Tragen schwerer Lasten oder durch Rumpfzwangshaltung verbunden sind müssten vermieden werden, ebenso wie starke psychische Belastungen
Alles laut Gutachten
Welche Tätigkeiten wären möglich? unabhängig von Ausbildung und Qualifikation