soziale Phobie, Schulphobie?
Hey, ich habe eine Verdachts diagnose auf eine soziale Phobie und Schulphobie. Ich hab derzeit eine attest Pflicht und ich muss Bußgeld bezahlen, wenn ich nicht in die Schule gehe. Meine Frage ist, wenn ich nicht in der Lage bin in die Schule zu gehen genau wegen der Schulphobie (bin schon bei Therapie in einer Psychatrie ), darf das Ordnungsamt überhaupt ein Bußgeldverfahren einleiten?
3 Antworten
Sie dürfen es wahrscheinlich schon einleiten, allerdings wird es höchstwahrscheinlich eingestellt da es in dem Fall ja ein Krankheitsbedingter Ausfall ist. Sollten sie dennoch ein Bußgeld ausstellen würde ich mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Außerdem unbedingt einen Attest einholen!
Wenn eine klare Diagnose vorliegt, wohl nicht. Liegt eine klare Diagnose vor? Nein.
Davon abgesehen: Erkrankungen, die es dir erschweren, Pflichten nachzukommen, entbinden dich nicht grundsätzlich von diesen Pflichten. Du verstehst?
Ja, Therapie und Diagnose allein reicht leider nicht. Du bräuchtest einen Attest
Und mit Attest muss er nicht mehr zur Schule gehen und kann sein restliches Leben lang von Sozialhilfe leben? I highly doubt it. Da muss mehr vorliegen, als eine handvoll unspezifischer Verdachtsdiagnosen...
Wer sagt das ich garnicht mehr gehe? Die Frage war zu Tagen wo es zuviel ist und ich mal nicht gehen kann
Wenn du "mal" nicht gehen kannst, kannst du dir natürlich ein Attest holen und Zuhause bleiben.
Noch liegt keine vor