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LKW mit H-Zulassung: Welche Ausnahmen gelten?

Hallo zusammen,

ich habe vor mir einen kleinen Traum zu erfüllen und mir einen Oldtimer LKW zu kaufen. Dieser ist aktuell bereits mit einem H-Kennzeichen zugelassen. Das Fahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 18 Tonnen.

Insbesondere für die Überführungsfahrt aber auch generell hätte ich ein paar rechtlichliche Fragen in Bezug auf aktuell geltende Ausnahmen.

1. Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Bin ich mit einem historischen LKW generell und automatisch vom Sonn- und Feiertagsverbot ausgenommen? Bei Fahrten mit einem historisch zugelassenem Fahrzeug bin ich ja schoneinmal grundsätzlich privat und nicht gewerblich unterwegs.

2. Maut: Wie verhält sich das nach der neulichen Reform mit der Maut? Ich habe irgendwo gelesen, dass LKWs mit H-Zulassung ebenfalls Maut-Befreit sind. Falls das so korrekt ist: Muss ich den LKW dann trotzdem irgendwo (z.B. bei Toll-Collect) anmelden? Die Frage stellt sich wegen der Mautkontrollbrücken/Mautblitzer. Oder werden eventuelle Mautblitzerfotos dann einfach automatisch aussortiert?

3. Lenk- und Ruhezeiten, Geschwindigkeitsaufzeichnung: Bin ich trotz privater Fahrt dazu verpflichtet meine Lenkzeiten sowie die Geschwindigkeit mittels Tachograph aufzuzeichnen oder existiert auch hierfür eine Ausnahme? (Aufgrund Oldtimerzulassung oder Privatfahrt) Wie verhält sich das explizit für die Überführungsfahrt. Ich habe gehört, dass Überführungsfahrten nicht aufzeichnungspflichtig sind. Falls das stimmt - welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Viele Grüße

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Ist meine Alkoholtoleranz wirklich so niedrig oder war das irgendwie nur eine Ausnahme?

Hey Leute,

Also ich bin nicht so eine die ständig trinkt und daher auch ihre Grenzen kennt, deshalb wollte ich es schon immer Mal ausprobieren und schauen wie weit ich überhaupt gehen kann.

Vor einem Monat auf der Berlinfahrt haben wir uns immer jede Nacht rausgeschlichen und etwas getrunken. An einem Abend hab ich's dann auch versucht, allerdings bin ich dann von einer 3/4 Flasche Bier und einem Schluck Wein (glaub 13%) eingeschlafen und musste zurück eskortiert werden... (Kann man wörtlich nehmen -.-')

Seitdem passen meine Freunde extremst auf dass ich kein Alkohol anfassen darf... Allerdings hatte ich dann immer das Gefühl dass es nicht wirklich meine Grenze sein konnte und es vielleicht nur an dem Schlafmangel lag (sind ja immer rausgeschlichen, bin daher spät eingeschlafen und trotzdem viel zu früh aufgestanden) oder daran, dass es mein 1. Mal war mehr Alkohol als sonst zu konsumieren. (Normalerweise trinke ich nur so ein Schluck oder ein Glas Bier, da meine Mutter auch total darauf achtet, dass ich ja nicht zu viel trinke)

Und gestern war da dann eine Party und ich hab mir dann zuerst ein alkoholfreies Getränk geholt (wo aber iwie <0,5% stand, was meine Freunde auch besorgt hat😂) und schließlich hab ich mir mehrmals Hugo eingeschüttet (6,8% glaub ich). Und mir ist trotzdem nichts passiert, also nicht schwindelig, nicht müde, musste nicht kotzen und konnte normal denken und laufen. Und nicht wie letztes Mal konnte ich auch noch alles lesen, da ich in Berlin irgendwie sogar die Nachrichten nur noch verschwommen gesehen hab, mit dem Kopf fast eingeknickt bin und mir da auch ziemlich schwindelig und müde war.

Würdet ihr dann sagen, dass ich eine eher niedrige Toleranz wir in Berlin hatte oder dass das doch eher eine Ausnahme war?

Vielen Dank schon Mal :)

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