Privatgrundstück – die meistgelesenen Beiträge

Fremde Hundehaufen im Vorgarten!

Hallo!

Ich platze gleich!

Seit etwa 14 Tagen bemerke ich Hundehaufen in unserem Vorgarten. Wir haben KEINEN Hund. Die riesigen Haufen können auch nicht von einem anderen Tier sein, es muss also schon ein großer Hund sein. Jetzt wirds eklig - die Haufen sind alle von der Größe und Farbe her gleich, also wird es immer derselbe Hund sein....

Ich dachte es sind 3 Haufen, doch gerade zähle ich mehr als ZEHN. Schon einer ist zuviel, aber das schlägt gerade dem Fass den Boden aus.

Ich würde gerne nachhaltig Eindruck machen beim Hundebesitzer und bin gerade entsprechend sauer. Darf ich ein Hinweisschild aufhängen auf dem ich vor Giftködern auf dem Grundstück warne oder sowas? Oder vor Rattengift etc? (selbstverständlich OHNE tatsächlich welche auszulegen!)

Kann ich das anzeigen? Also entspricht das einem Straftatbestand? Abfallentsorgung auf Privatgrund oder so? Und das auch entsprechend "aushängen"?Selbst wenn es nichts bringt, aber wenigstens pro forma und vllt erwische ich ja tatsächlich wen wenn ich mich am WE mal ein wenig auf die Lauer lege.Ich hätte besseres zu tun aber naja....

Ich werde jetzt in jeden Haufen ein Fähnchen stecken, um mal zu verdeutlichen welche Ausmaße das annimmt. Darf ich da eine Beleidigung drauf drucken? Also k.a. sowas wie "Nur ein Schwein lässt das hier liegen!" Ich meine, der Täter wird da kaum so blöd sein, selbst Anzeige zu erstatten.... (wäre mir ja sehr recht wenn ichs genauer überlege!)

Habt ihr noch Vorschläge was ich tun kann? Es gibt übrigens einen Zaun, der an der Seite leider offen ist wegen der Einfahrt. Also es ist eindeutig Privatgrund.

Tiere, Hund, Recht, Hundekot, Hundeverhalten, Privatgrundstück

Darf mein Hund auf eigenem, nicht eingezäunten Grundstück ( 80 ha ) frei laufen?

Ich habe folgendes Problem. Wir wohnen auf einem Bauernhof mit rund 80 ha Forst und Wald drumherum. Alles unser Privatbesitz aber von der Allgemeinheit zum Spazierengehen genutzt. Die Hofstelle ist eingezäunt. Leider gelingt es unserem Hund ( ehemaliger Strassenhund ) immer wieder den Zaun zu überwinden, unterwinden oder was auch immer. Er ist da sehr einfallsreich. Er ist ein lieber kleiner Kerl, eher ängstlich, der für niemanden eine ernsthafte Bedrohung darstellt und ist dennoch selbstverständlich versichert. Er hat nur ein Problem, er verbellt Jogger, die leider hin und wieder über unser Gelände laufen. Nun bin ich mit einem solchen aneinander geraten, der auf meinen Hund losgegangen ist. So rein moralisch denke ich, soll er doch den Kilometer außen rum laufen, wenn ihn mein Hund stört. Rechtlich weiß ich natürlich, dass ich dafür Sorge zu tragen habe, dass mein Hund niemanden verletzt. Macht er aber auch nicht. Er nervt halt nur. Ein allgemeines Betretungsverbot kann ich nicht aussprechen und will ich auch gar nicht. Aber faktisch bedeutet das doch für mich, dass ich mein Grundstück entweder auf 2,00 m mit Stahlzaun ( wofür ich im Außenbereich erstens keine Genehmigung bekomme und den ich 2. gar nicht finanzieren kann ) einfrieden müßte oder meinen Hund auf meinem eigenen Grundstück nicht mehr laufen lassen kann. Zum Wohle der Allgemeinheit...Alles etwas unbefriedigend... Was erwartet mich, wenn sich jemand beschwert? Wie ist die Rechtsgrundlage bei freilaufenden Hunden auf so großen privaten Grundstücken? Hat schon mal jemand ein ähnliches Problem gehabt?

Und bitte keine Erziehungstipps...Habe alles durch inklusive teurem Hundetrainer..

Danke

Hund, Privatgrundstück

Muss ich dulden, dass schwere Baufahrzeuge mit Erdaushub über meinen Stellplatz fahren und sich dadurch der Boden teils ansenkt?

Ich habe ein Haus mit seitlichem doppelten Stellplatz am Anfang bzw. der Einfahrt zu einer verkehrsberuhigten Strasse.

Direkt vor meinem Haus mündet die verkehrsberuhigte Seitenstraße neben dem Stellplatz in die Hauptstraße (30er Zone), die aktuell wegen Bauarbeiten einspurig ist.

Dadurch kann in und aus der verkehrsberuhigten Strasse nicht mehr so großzügig, sondern nur noch mit enger Kurve abgebogen werden.

Seit 1 Woche befindet sich nun hinten in der verkehrsberuhigten Straße eine große Baustelle, wo ein Einfamilienhaus mit Keller errichtet wird.

Zu diesem Zweck sind dort mehrere schwere Baufahrzeuge mit Erdaushub zugange und große Kipper fahren die verkehrsberuhigten Straße ein und aus.

Da die Hauptstraße und die Ausfahrt dahin durch die Straßenauarbeiten verengt ist, fahren nun die schweren LKW fröhlich mit ihrem Erdaushub über meinen Stellplatz, der aus handgroßen Pflastersteinen besteht.

Beim Reinfahren kommen sie von links und fahren über die der Straße zugewandten Ecke des Stellplatzes und beim Rausfahren machen sie einen Schlenker, um die Kurve zu nehmen und fahren einen Bogen über den Stellplatz.

Ich habe das live nicht gesehen, sonst hätte ich schon was gesagt, man sieht aber deutlich die Profilspuren und Sand/Lehm, die von der Hausbaustelle über die verkehrsberuhigte Strasse und dann über meinen Stellplatz gehen.

Mein Stellplatz hat sich dort, wo permanent drüber gefahren wird, erheblich abgesenkt und ist jeden Tag verschmutzt.

Muss ich mir das gefallen lassen oder falls nicht, wo kann ich mich beschweren?

Es geht nämlich nach dem Aushub dort weiter mit dem Hausbau und es ist damit zu rechnen, dass die Steine, Wände und andere Materialien auch wieder übet mein Grundsatz transportiert werden.

Ich hatte mir schon überlegt, Blumenkübel dort an den Rand zu stellen, aber die müsste ich selbst beim Ein- und Ausparken jedes Mal hin und her schleppen.

Im Grunde ist es doch mein Grundstück und keine Straße, schon gar nicht für Schwertransport, oder?

Hausbau, Recht, Bauarbeiten, bauherr, Baustelle, Eigentum, Grundbesitz, Grundstück, Sachbeschädigung, Stellplatz, Straße, Straßenverkehr, Vorgarten, Wegerecht, Beschädigungen, Privatgrundstück, Schwertransport, Auto und Motorrad

Fremde haben meinen Garten besetzt, muss ich ggf. vor der Polizei meine Pachtverträge vorzeigen?

Hallo,

ich habe heute herausgefunden, dass anscheinend mir vollkommen fremde Leute versuchen meinen Garten zu besetzen, indem sie dort ohne mein Erlaubnis teils aufwendige Arbeiten verrichten.

Der Garten ist über den Sommer verwildert, da ich erst im Herbst beginnen wollte alles zurückzuschneiden.

Zudem hat sich in Jahrzehnten der Familienpacht und einigen Jahren, in denen noch Freunde den Garten mitgenutzt hatten, einiges an Gerümpel angesammelt, welches durch die Fremden weggefahren wurde. Auch die Schuppen sind jetzt tip top aufgeräumt.

Einen jungen Typen mit Fahrrad habe ich heute vom Garten wegfahren sehen, er hat das Türchen wieder hinter sich geschlossen. Anschließend habe ich entdeckt, was alles im Garten gemacht wurde, nachdem ich 6 Wochen lang nicht mehr auf dem Grundstück war.

Leider sind die Türchen grade nicht mit einem Schloss gesichert, das werde ich in 3 Tagen nachholen, und auch den Hinweis anbringen, dass dies ein Privatgrundstück ist mit "Betreten verboten!"

Weiteres Betreten wäre dann ja Hausfriedensbruch, und nach 6 Wochen dürfte noch kein Gewohnheitsrecht gelten.

Falls dennoch nochmal einer dieser Gartenbesetzer mein Grundstück betreten sollte, wäre meine Frage, ob ich vor der Polizei rechtlich nachweisen muss, dass ich die Pächterin des Grundstücks bin.

Der Garten besteht nämlich im Grunde genommen aus 2 Grundstücken, die nebeneinander liegen. Eines hat mein Opa ca. 1960 gepachtet, und der Pachtvertrag wurde auf mich im Jahre 2013 umgeschrieben.

Das andere Grundstück hat mein Opa 1986 dazugepachtet, und ich habe dazu keine Unterlagen mehr.

Meine Großeltern sind schon seit mehreren Jahren verstorben, und es wurde schon vor ihrem Tod keine Pacht mehr an den Eigentümer gezahlt, da wohl deren Konto durch deren Tod aufgelöst wurde oder dergleichen.

Ich möchte mich ungern über die Grundbücher der Stadt informieren, wem jetzt eigentlich dieser neuere Gartenteil gehört, da ich nach über 15 Jahren keinen Stein ins Rollen bringen möchte.

Die alten Eigentümer lebten etwa 400 km entfernt, und ich nehme an, dass deren Besitzurkunde über das Grundstück längst in Vergessenheit geraten ist.

Nun ist meine Frage: Muss ich rechtlich nachweisen, dass ich die Pächterin bin, wenn die Truppe trotz Schlössern und Hinweisschildern in meinem Garten weiterhin Heinzelmännchen spielt?

Garten, Polizei, Recht, Besetzung, Privatgrundstück

Ist es Diebstahl, sich vom Sperrmüll Sachen mitzunehmen?

Bei uns findet mal wieder die Sperrmüll Abholung statt.

Einige abzuholende Gegenstände wurden schon am Vortag rausgestellt, seitdem fahren Leute im Schrittempo durch die Straßen und nehmen, teils mit Nachfragen, teils ohne Nachfragen, Sachen mit.

Der Entsorger bietet diese Abholung teils kostenlos, teils gebührenpflichtig an und verwertet viele Dinge weiter oder verkauft diese.

Metall z.B. wird weiterverkauft, guterhaltene Möbel und Antiquitäten kommen nicht in die Presse, sondern werden im hauseigenen Second Hand Laden angeboten.

Anderes wird verbrannt.

Ist es rechtens, wenn ungefragt Dinge mitgenommen werden, mit der Begründung, die Dinge werden weitergenutzt?

Oder nimmt man damit dem Entsorger, wenn er gratis abholt, die Möglichkeit, den Sperrmüll teils zu Geld zu machen?

Darf man sich am Sperrmüll am Straßenrand ungefragt bedienen oder ist das Diebstahl?

Macht es einen Unterschied, ob der Sperrmüll auf dem öffentlichen Bürgersteig oder am Rand eines Privatgrundstück steht?

Bin gespannt!

Mitnahme ist nur auf Nachfrage erlaubt 55%
Ist Diebstahl dem Entsorger gegenüber 28%
Ich nehme regelmäßig vom Sperrmüll Sachen mit 8%
Ist Diebstahl dem entsorgenden Haushalt gegenüber 5%
Mitnahme ist uneingeschränkt erlaubt 3%
Ich will nicht, dass Fremde meinen Sperrmüll mitnehmen 3%
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Was tun wenn ein Nachbar auf Leinenzwang besteht?

Privatweg, kein genereller Leinenzwang in der Gemeinde (BW).

Bis zur öffentlichen Straße darf mein junger Hund unangeleint laufen. Achte darauf, dass er niemanden belästigt und sich nicht mehr als 5 m von mir entfernt. Bis auf einen Nachbarn sind alle Eigentümer meinem Hund zugetan.

Vor 2 Tagen wurde ich vom Fenster aus von diesem Herren in bedrohender Tonart aufgefordert den Hund anzuleinen. Er verwies auf Leinenpflicht auf öffentlichen Straßen und dass es Ärger geben würde, wenn ich dem nicht Folge leiste. Daraufhin verwies ich ihn, ohne mich im Ton zu vergreifen, auf Nutzung eines Privatweges. Winkte im Weitergehen zu und pfiff ein Lied. Eine Schimpftirade kam hinterher. Nach wenigen Metern wurde an der öffentlichen Straße angeleint.

Gestern kam ein Einschreiben von dem Herren. Habe es noch nicht geöffnet und möchte es am liebsten zurückschicken. Wird nichts Gutes darin stehen.

Vor 6 Jahren hat sich der Mann schon einmal mit einem Hupkonzert und irrem Gebrüll merkwürdig verhalten. Mein alter kranker Doggerich lief an ihm vorbei um die Nachbarshündin zu begrüßen. Bei nächster Gelegen sprach ich ihn damals auf sein fragwürdiges Verhalten hin an. Erklärte, dass mein Hund keine Gefahr sei, keinerlei Interesse an ihm hat und entschuldigte mich, falls er erschrocken wäre. Im Gegenzug wurde ich beschimpft, mit Anzeige bedroht usw., wenn ich die (nicht vorgeschriebene) Leinenpflicht nicht einhalte.

Ich will keinen Stress, nehme Rücksicht und bin eher übervorsichtig. Leine bei Fremdhundebegegnungen und Personen- etc. stets an, auch auf unserem Privatweg.

Wie verhalte ich mich am besten in Zukunft dem Herrn gegenüber? Natürlich kommt es mir auf die paar Meter ohne Leine nicht an und werde anleinen.

Was mache ich mit dem Einschreiben?

Mich ärgert die ganze Sache. Da zieht ein Städter aufs abgelegene Ländliche und kommt mit den Gepflogenheiten nicht klar.

Hund, Recht, Leinenzwang, Nachbarn, Privatgrundstück

Unbekannte Person verrichtet große Notdurft auf unserem Parkplatz. Was tun?

Hallo zusammen,

wir beschäftigen uns aktuell mit einem sehr ungewöhnlichen Fall. Und zwar verrichtet eine unbekannte, männliche Person bereits zum 2. Mal ihre Notdurft bei uns auf dem Grundstück und hinterlässt da große Haufen und viel Papier, wo sich zu späterer Zeit viele Besucher aufhalten.

Zur besseren Verständnis eine kurze Beschreibung zum Objekt:

Wir haben eine Gastronomie mit großem Parkplatz direkt an einer stark befahrenen Straße. Der Parkplatz ist öffentlich zugänglich und etwa 3.500 qm groß. Von dem Parkplatz aus führt eine durch ein Tor gesicherte Einfahrt zu unserer Gastronomie. Vor diesem Tor ist ein großes Schild angebracht, auf dem Informationen über vorhandene Videoüberwachung, Öffnungszeiten, etc. stehen.

Jetzt ist es so, dass ich bereits zum 2. Mal innerhalb von 3 Wochen feststellen musste, dass jemand außerhalb der Öffnungszeiten an der gleichen Stelle auf unserem Parkplatz seine große Notdurft verrichtet hat. Dies geschah beide Male zur gleichen Uhrzeit und immer wochentags gegen 6 Uhr in der Früh. Aufgrund der vorhanden Videoüberwachung ist zu erkennen, dass es sich immer um die gleiche Person und das gleiche Fahrzeug handelt. Leider ist die Kamera etwas weiter entfernt angebracht, so dass sich Fabrikat und Nummernschild des Autos, mit dem die Person zu uns kommt, bei Dunkelheit nicht erkennen lassen.

Jetzt ist es so, dass sich die Person bereits häufiger zu der gleichen Uhrzeit und an der gleichen Stelle auf dem Parkplatz aufgehalten hat. Man kann ja davon ausgehen, dass diese Person evtl. keinen anderen Ausweg wusste und deshalb ihre Notdurft dort verrichtet hat. Fakt ist jedoch, dass das Ganze direkt an der Hauptstraße und kurz vor unserer Einfahrt geschieht. Man sieht auf den Aufnahmen auch, dass die Person sich immer 20-30 Minuten bei uns aufhält. Beim Verrichten der Notdurft fahren außerdem andere Fahrzeuge an der Person vorbei, die dies sogar sehen könnten. Unserer Parkplatz ist jedoch so groß und weiter unten absolut nicht einsehbar oder von Kameras erfasst, dass ich mich jetzt frage, ob die Person das Ganze womöglich extra macht und bewusst dabei gesehen werden möchte bzw. das Risiko eingeht, entdeckt zu werden? Wenn ich in so einer Notlage wäre, würde ich in die hinterste Ecke fahren und es dort machen und nicht im Bereich von Einfahrt, Kameras und anderen Fahrzeugen. Ich habe mir vorgenommen die Personen in den nächsten Tagen zu der besagten Uhrzeit vor Ort zu konfrontieren. Was meint ihr, ist es möglich auch rechtlich etwas dagegen zu unternehmen?

Recht, Gastronomie, Öffentlichkeit, Rechtslage, Privatgrundstück

Baum unter Naturschutz. Schaden an Personen sowie an Autos, wer haftet?

Hallo Leute, wir haben seit 5 Jahren Schwierigkeiten mit zwei Bäumen in unserem Hof. Die zwei sind unter Naturschutz.

Jedoch ist das Problem, dass bei uns im Hof ca. 10 Autos geparkt werden können, und immer im Herbstzeiten die ganzen Autos herausgefahren wird, da die Rosskastanien wie die Schüsse fallen, und die Autos durch Dellen. Leider wurde das Fenster vom Auto durchgeschossen und durch gesplittert.

Nicht nur die Autos werden beschädigt, sondern auch mein Cousin hat eine Kastanie auf dem Kopf bekommen. Er hatte ein paar Tage dadurch Kopfschmerzen gehabt. Und mir ist heute ein Ast auf dem Kopf gefallen - zum Glück war es nicht so hoch, und habe nur eine kleine Beule am Kopf.

Bereits waren schon Leute aus der Stadt bei uns, und uns wurde mitgeteilt das dieser Baum unter Naturschutz steht, und nicht geschnitten werden darf.

So wie ich es im Internet gelesen habe, steht das die Bäume in den Privatgelände von den Städten gepflegt wird, z. B. wenn die Äste schon extremst verbogen sind. (Ebenfalls ist das der Fall bei uns auch so das die Äste schon extrem verbogen sind, und bald ein Auto wahrscheinlich durch die Hälfte trennen wird)

Wenn wir die Autos vor die Tür stellen, beschweren sich die Nachbarn bei dem Ordnungsamt, und uns wird dann mitgeteilt das die Autos ins Hof gestellt werden soll. - wie denn bitte, wenn die Autos durchgedellt werden?

Ich entschuldige mich für die Schreibfehler, ich habe es versucht schnell und kurz und knapp zu schreiben. Wir würden uns echt sehr freuen, wenn ihr uns weiterhelfen könntet.

Vielen lieben Dank.

Landwirtschaft, Unfall, Naturschutz, Stadtverwaltung, Privatgelände, Privatgrundstück

Kfz-Zwangsentstempelung auf verschlossenem Grundstück

Mir wurde heute ein Auto zwangsentstempelt obwohl es auf privaten verschlossenem Grundstück stand.

Zur Vorgeschichte: Nach einem Wechsel der Bankverbindung hat meine Versicherung die neue Einzugsermächtigung 'übersehen'. Ich wurde schriftlich zur Zahlung der fälligen Prämien aufgefordert. Nach telefonischem Kontakt habe ich die offenen Beträge überwiesen und die Versicherung hat die nächste Prämie bereits von meinem Konto abgebucht. Zwischenzeitlich erhielt ich ein Schreiben der Zulassungsstelle mit der Ankündigung der Zwangsentstempelung wegen fehlendem Versicherungsschutz. Auch dort habe ich angerufen und den Sachverhalt erläutert. Mittlerweile hat die Versicherung der Zulassungsstelle bestätigt, dass Versicherungsschutz für das betreffende Fz besteht.

Heute mittag fand ich an meiner Haustür einen Aufkleber mit dem Hinweis: 'Das Fahrzeug wurde entstempelt'. Am betreffenden Fz wurde der Zulassungsstempel entfernt.

Das Fahrzeug befand sich auf Privatgrundstück. Die einzige Zugangsmöglichkeit von Aussen (Hoftor) war durch eine Kette mit Vorhängeschloss verschlossen. Dass Schloss wurde wahrscheinlich aufgebrochen - Kette und Schloss sind jedenfalls nicht mehr da.

Geklingelt hat auch niemand; wir waren zu zweit zu Hause, die Klingel funktioniert (extra noch mal getestet) und wir hätten diese auf jeden Fall gehört (wir sassen ohne Musik ect. etwa zwei Meter von der Klingel entfernt).

Auf der Zulassungsstelle war niemand mehr zu erreichen. Aber sicherlich darf doch keiner einfach mal 'einbrechen' nur um ein Kennzeichen zu entstempeln????? Oder hätte das Fahrzeug im Haus stehen müssen damit es sich um Einbruch handelt? Eigentlich dachte ich, dass ein Gerichtsbeschluß nötig ist um auf Privatgrund ein zu dringen wenn dieser nicht öffentlich zugänglich ist.

Vielleicht hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann auch so etwas dazu sagen. Vielen Dank für die Antworte(n) im Voraus

Kfz-Versicherung, Einbruch, Hausfriedensbruch, Privatgrundstück

Auto mit falschen Kennzeichen auf Provatgrundstück

Hallo erstmal,

Heute Nacht um 2 Uhr, wollte ich meinen Mercedes der einen Tag zuvor in Kroatien abgemeldet wurde auf einem Privatgrundstück einer Gartenanlage wo mein Bruder der Wirt ist anmachen und auf dem Privatgrundstück fahren um zu sehen ob alles noch in Ordnung ist, weil das Auto längere Zeit nur Stand.

So schlau wie ich auch bin habe ich von meinem jetzigen angemeldeten Corsa die Kennzeichen abgemacht und sie an Mercedes drangemacht.

Denn ich wollte nicht das jemand die Polizei ruft, weil ich fahre ohne Kennzeichen.

Doch zum fahren bin ich gar nicht erst gekommen ich habe mein Auto nur gestartet und mit meinem Bruder und einem Kumpel gewartet bis das ganze Eis Weg ist und die Fenster frei werden, doch dann kam leider auch schon die Polizei auf den Parkplatz, weil die 3 Autos gesehen haben und das Tor zu den Parkplätzen offen stand.

Sofort haben die uns befragt, wir haben auch gesagt was wir vorhatten und haben dene auch erklärt das, dass Privatgrundstück sei. Nur geholfen hat nichts.

Und meinen Ausweis hatte ich auch nicht dabei den durfte mein Bruder dann holen, das ist doch noch ein Beweis mehr das ich das Auto nicht auf der Straße fahren wollte, weil sonst würde ich ja meinen Ausweis/Führerschein ja mitnehmen.

Wie gesagt zu dem Zeitpunkt saß keiner im Auto, das Auto wurde nicht bewegt und nur der Motor war an.

Ich wollte nun fragen, was kommt jetzt auf mich zu?

Höhe der Geldstrafe oder vielleicht doch Freiheitsstrafe?

Danke im Voraus schonmal für eure Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Auto, Kennzeichen, Privatgrundstück

Platzverweis auf befriedetem Grundstück?

Hallo liebe Community!

Mich würde interessieren, wie es sich rechtlich bei folgendem Fall verhält:

Person A steht mit einem Kumpel B in einem Parkhaus und die beiden sind mit ihren Handys beschäftigt. Sie haben sich nicht auffällig verhalten und sich auch von den abgestellten Fahrzeugen ferngehalten.

Zwei Polizeibeamte, welche aufgrund eines gerade laufenden Fußballspiels in der Nähe neben dem Parkhaus in Bereitstellung stehen, kommen auf die beiden zu und bitten diese, das Parkhaus zu verlassen.

A wendet ein, dass er sich auf einem befriedeten privaten Grundstück befindet (deutlich mittels Schranke und Mauern vom öffentlichen Verkehrsraum getrennt). Die Frage, ob die Beamten durch den Betreiber des Parkhauses damit beauftragt wurden, A und B zu entfernen, verneinen die Polizisten. Als Begründung für die Aufforderung wird angegeben, dass in der Vergangenheit dort Autos zerkratzt worden seien.

Als A daraufhin sagt, dass er dieser Aufforderung nicht nachkommen müsse, sagen die Beamten, dass sie A und B auch nach draußen "befördern" können. Die Frage von A, ob die Beamten ihm einen Platzverweis aussprechen, wird verneint.

Handelt A rechtmäßig und darf sich dort solange aufhalten, bis der Inhaber etwas dagegen hat?

Wenn nicht, dürfen die Beamten mit der Begründung der beschädigten Fahrzeuge die beiden aus dem Parkhaus entfernen, oder kommt ein Platzverweis nach §34 PolG NRW in Frage?

Polizei, Recht, Platzverweis, Privatgelände, Privatgrundstück

vorsätzlich, unbefugtes wenden auf privater Grundstücksauffahrt

Ich habe mir vor ca. 2 Jahren, ein ältertes Haus gekauft, wo es den Vorbesitzern wohl ziemlich egal war, wie es so drum herum aussieht und was da so drum herum passierte!

Mit den Jahren vor meiner Zeit, muß sich der Malermeister von gegenüber es sich wohl angewöhnt haben, rückwärts quer über die Straße auf meiner Auffahrt zu wenden, obwohl er genügend Platz und Gelegenheit hätte, auf seinem Hof - und Parkplatz zu wenden! Zu Anfang habe ich dieses gar nicht so gemerkt, da ich viel arbeiten war. Hatte mich aber über diese Spuren (im Winter, oder bei Regen) wohl gewundert! Als ich denn mal frei hatte und sah, das es der Malermeister selbst mit seinem Bulli war, der da ständig bei mir wendete, hab ich mich mal getraut und bin an die Straße gegangen, als ich merkte, das er dieses für ihn scheinbar selbstverständliche Wendemanöver wieder vorhatte und ihn darauf angesprochen. Ich sagte zu ihm: Ich weiß ja nicht, was Du mit den vorherigen Eigentümern für eine Abmachung hattest, aber ich möchte das nicht, das Du auf meiner Einfahrt hier wendest und genauso, möchte ich auch nicht, das Deine Frau hier Mittags immer mit ihrem Hund auf meinem Grundstück sein Geschäft machen läßt (wobei ich sie auch auf frischer Tat erwischt habe und mich vorher immer gewundert habe, woher diese Häufchen wohl immer kommen. Aber so kann das gehen, wenn man viel arbeiten ist!? :<) !

Na ja, er meinte denn nur zu mir: Ich darf hier also nicht mehr wenden?!

Ich: Nein, ich möchte das nicht!

Er darauf: Okay, ich habe verstanden!

Aber das ist jetzt schon über ein Jahr her und er macht es immer noch und das mehrmals täglich! :< Und hinzu kommt, (ich dachte, er könne es wohl vergessen haben!?), nein er macht es jetzt vorsätzlich. Vor einigen Wochen, Sonntags morgens, war der Gärtner der anderen Nachbarin bei mir im Garten am Birnen pflücken. Als der Malermeister dann mittags (an diesem Tag mal mit Fahrrad) nach Hause fuhr, hielt er an meinem Gründstück an und fragte, dem ihn scheinbar wohl bekannten Gärtner, ob ich ihm das erlaubt hätte, das er sich dort die Birnen pflücken dürfte? Ja, sagte dieser zu ihm, was zwar nur halbwegs stimmte, aber ich war anderer seits auch froh, das er sich die Birnen mitnahm, denn für mich sind es dieses Jahr viel zu viele gewesen. Naja, aber zumindest meinte der Maler dann nur: Komisch, das hätte ich nie gedacht, das der Dir sowas erlaubt!? Ich darf noch nicht einmal auf seiner Auffahrt wenden!

Ich dachte, ich höre nicht richtig. Also hatte er es doch nicht vergessen!? :<

Demnach macht er es doch aber jetzt mit Vorsatz! Und was kann/muß ich tun, um dieses Verhalten abzustellen? Ich hab schon gedacht an Steinchen werfen gegen den Bulli (er sieht ja nicht woher das denn mitm Male kommt). Und ein anderer Nachbar sagte schon, ich solle dochne Hand voll Nägel auf die Auffahrt schmeißen, aber das wäre ja auch nicht gut für meine Reifen!? Also, was kann man gegen so ein stures Verhalten machen, ohne da großartig eine Zaunanlage zu errichten?

Privatgrundstück