Platzverweis auf befriedetem Grundstück?

Hallo liebe Community!

Mich würde interessieren, wie es sich rechtlich bei folgendem Fall verhält:

Person A steht mit einem Kumpel B in einem Parkhaus und die beiden sind mit ihren Handys beschäftigt. Sie haben sich nicht auffällig verhalten und sich auch von den abgestellten Fahrzeugen ferngehalten.

Zwei Polizeibeamte, welche aufgrund eines gerade laufenden Fußballspiels in der Nähe neben dem Parkhaus in Bereitstellung stehen, kommen auf die beiden zu und bitten diese, das Parkhaus zu verlassen.

A wendet ein, dass er sich auf einem befriedeten privaten Grundstück befindet (deutlich mittels Schranke und Mauern vom öffentlichen Verkehrsraum getrennt). Die Frage, ob die Beamten durch den Betreiber des Parkhauses damit beauftragt wurden, A und B zu entfernen, verneinen die Polizisten. Als Begründung für die Aufforderung wird angegeben, dass in der Vergangenheit dort Autos zerkratzt worden seien.

Als A daraufhin sagt, dass er dieser Aufforderung nicht nachkommen müsse, sagen die Beamten, dass sie A und B auch nach draußen "befördern" können. Die Frage von A, ob die Beamten ihm einen Platzverweis aussprechen, wird verneint.

Handelt A rechtmäßig und darf sich dort solange aufhalten, bis der Inhaber etwas dagegen hat?

Wenn nicht, dürfen die Beamten mit der Begründung der beschädigten Fahrzeuge die beiden aus dem Parkhaus entfernen, oder kommt ein Platzverweis nach §34 PolG NRW in Frage?

Polizei, Recht, Platzverweis, Privatgelände, Privatgrundstück