Einen Gebrauchtwagencheck macht man VOR dem Kauf.

Seriöse Händler lassen Dich das Fahrzeug vor dem Kauf durchchecken und stellen Dir ggf. auch eine Hebebühne zur Verfügung.

Solltest Du als Privatperson das Fahrzeug von einem Händler kaufen, haftet der Händler zwar ein Jahr lang für Sachmängel, allerdings ist das noch kein Grund, sich den Wagen nicht anzuschauen.

Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen.

Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist nicht zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit, auch wenn einige Händler diese in ihren Kaufverträgen verwenden.

Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um ein gesetzliches verankertes Recht. Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.

Der Käufer muss allerdings immer dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und darf nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen!

In bestimmten Fällen (z. B. wenn der Mangel auch nach mehreren Reparaturversuchen nicht beseitigt werden kann) sieht die Sachmängelhaftung auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung vor.

Siehe auch: http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/gebrauchtwagenkauf/unterschied-sachmaengelhaftung/default.aspx?prevPageNFB=1

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Selbstverständlich.

Die Trainingsfahrten finden sowohl im öffentlichen Straßenverkehr (Fahrten mit Sonder- und Wegerechten), auf Übungsplätzen (z.B. für Verfolgungsfahrten) und im Simulator statt.

Für Fahrsicherheitstrainings auf abgesperrten Übungsplätzen werden in der Regel ausgesonderte Streifenwagen und Dienstfahrzeuge verwendet.

Trainings für Fahrten mit Sonder- und Wegerechten werden mit ganz normalen Streifenwagen durchgeführt, die sich außer an der zurückhaltenderen Fahrweise eigentlich nicht als solche erkennen lassen. Das Training im öffentlichen Straßenverkehr ist nicht in allen Bundesländern erlaubt, in Schleswig-Holstein werden Fahrten mit SoSi bspw. ausschließlich am Simulator geübt, während man in NRW auf Fahrten im Straßenverkehr setzt.

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Wenn man eine Anzeige schon gegen unbekannt machen kann, dann auch gegen eine Person auf einem Foto.

Fragt sich natürlich, wie hilfreich das Foto ist. Auf die Einleitung einer Fahndung in der Öffentlichkeit würde ich nicht hoffen, dafür fehlt das öffentliche Interesse und die schwere der Tat ist nicht hoch genug.

Sollte sowas nochmal vorkommen: Person festhalten (§127 StPO als Rechtsgrundlage) und die Polizei rufen. Die Identität der Person auf diesem Wege zu klären und eine Anzeige zu erstatten ist weitaus einfacher als mit einem Foto.

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Die meisten Ausbildungen werden zum 1.8. oder 1.9. begonnen, wobei es selten Ausnahmen gibt. Große Unternehmen setzen Bewerbungsfristen, während kleinere Betriebe etwas flexibler sind.

Beim Arbeitsamt wird man Dir wahrscheinlich Ausbildungsplätze vermitteln können, nur mach Dich darauf gefasst, dass Du die Ausbildung erst zum August/September beginnen kannst.

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Erstes Merkmal ist die Antenne. Dann befindet sich eine 70cm lange Antenne auf dem Dach eines 5ers, wo normalerweise gar keine ist.

Oft ist es so, dass die Antennen abgeschraubt werden. Dann erkennst Du es an dem Loch für die Antenne. Bei neueren BMW-Modellen schwerer zu erkennen, beim VW Golf, der normalerweise eine etwas kürzere Antenne hat erkennt man es wiederum leichter.

Unterhalb des Kennzeichens sind oft die Druckkammerlautsprecher (Folgetonhorn) verbaut. Bei einigen Fahrzeugen sieht man die schon von weitem.

Nächstes Indiz ist die Umweltplakette: Bei den meisten Zivilstreifen steht das Kennzeichen drin, was auch dran ist. Manchmal steht allerdings ein anderes, oder auch gar kein Kennzeichen drin.

Im Innenraum des Fahrzeugs lassen sich oft auch die Schalter für Blaulicht & Co finden (beim neuesten Opel Astra im unteren Bereich der Mittelkonsole).

Fahrzeuge der Spezialeinheiten wie dem SEK sind übrigens ein bisschen besser getarnt. Allerdings lassen sich die übergroßen Antennen auch da wiederfinden und dank YouTube & Co kennt sie heutzutage jeder...

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Schätzen darf auch ich Deine Geschwindigkeit ;-)

Um Dir allerdings ein Verwarnungs- oder Bußgeld aufzudrücken, muss die Geschwindigkeit allerdings gemessen werden. Da reicht es weder, dass ein Beamter am Fahrbahnrand steht und behauptet, man sei 120 km/h innerorts gefahren, noch dass einem ein Streifenwagen hinterherfährt und die Beamten übereifrig auf den Tacho starren.

Geschwindigkeitsverstöße können nur geahndet werden, wenn diese von einem geeichten Gerät (stationärer Blitzer, Laserpistole etc.) gemessen wurden. Es gibt auch die Methode, dass sich ein mit dem ProVida-System ausgestattetes Polizeifahrzeug (meistens in zivil, zu erkennen an der übergroßen Antenne und dem Blaulicht auf dem Amaturenbrett) hinter Dir her fährt und die Geschwindigkeit so gemessen wird. Zum Beweiszweck wird die ganze "Verfolgung" als Video dokumentiert. Diese Methode ist übrigens nur bei Fahrzeugen möglich, die mit dem ProVida-System ausgestattet sind. Bei gewöhnlichen Streifenwagen ist dieses System allerdings nicht verbaut, sodass der Vorwurf einer Geschwindigkeitsübertretung nur auf einer Schätzung und nicht auf einer Messung beruht.

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Aber ich hab ihm meine IBAN und BIC Nummer geschickt... :(

Das hast Du gut gemacht. Die Daten reichen aus, um Geld mittels Lastschrift von Deinem Konto abzubuchen. Vielleicht werden Deine Daten auch schon auf dem Schwarzmarkt gehandelt.

In der Theorie wäre es zwar möglich, das Geld, das via Lastschrift eingezogen wurde zurück zu buchen, allerdings wird es schwer, wenn Dein kenianischer Freund es schon abgehoben hat.

Schau in den nächsten Tagen täglich auf Dein Konto und buche alles zurück, was Dir seltsam vorkommt.

Achso, noch ein Hinweis am Rande: Du solltest sorgsamer mit Deinen Daten umgehen.

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Löschen.

Post vom Anwalt gibt es im Normalfall im Briefkasten, nicht im Spamordner.

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Grundsätzlich nein.

Im Polizeigesetz Deines Landes sind die Gründe genannt, weswegen man Dich durchsuchen darf.

Einem Beamten fällt allerdings meistens ein Grund ein, warum er Dich durchsucht. (Bei mir waren schon einige Gründe dabei, vom Diebstahl beim Juwelier um die Ecke, über den Aufenthalt in einer angeblichen Sperrzone bis hin zum Verdacht, dass ich Betäubungsmittel mit mir führe.)

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§185 StGB: Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dir droht also eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Normalerweise hat die Justiz (eigentlich auch die Polizei, Personalmangel sei dank) aber besseres zu tun, als sich um eine Chatnachricht mit einer Beleidigung zu kümmern. Deshalb würde ich mir keine allzu großen Gedanken machen.

Das Verhalten Deiner Ex-Freundin finde ich übrigens sehr unreif, fremdgehen und sich dann wegen einer Beleidigung so anstellen, man man man...

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Kommt die person wieder aus dem Gefängnis raus

Ja, wenn die Person ihre Haftstrafe verbüßt hat.

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Einfache KV, Beleidigung, Verleumdung etc. gehören zu den Antragsdelikten, wo Du als nicht-betroffene Person erstmal nichts machen kannst.

Selbst als einer aus meinem Ort (als er mein Handy gekauft hat) mich erpresst hat und Daten + Fotos von mir (keine Nacktbilder) im Ort verteilen wollte hat die Polizei mich wieder weggeschickt.

Wie sah diese Erpressung aus? Beweise? Forderungen?

Computerbetrug müsste m.W. nach von Amtswegen verfolgt werden, deswegen verstehe ich nicht, warum die Beamten Dich trotz Beweise weggeschickt haben.

Wenn Du es in Deinem Ort mit Beamten zu tun hast, die die Null-Bock-Strategie verfolgen, würde ich es einfach bei der nächsten Dienststelle versuchen. Alternativ kannst Du gegen die betreffenden Beamten auch eine Dienstaufsichtsbeschwere einreichen, wobei diese meistens nichts bringen.

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Wenn sie umfallen / zusammenbrechen?

Ja, wenn sie umfallen und nicht mehr selbstständig aufstehen die 112.

Wenn sie fast umfallen?

Schwer zu sagen. Ich würde es im Normalfall nicht tun, da "fast umfallen" oft ein Dauerzustand ist. (Anders ist es natürlich, wenn die Person fast auf Bahngleise / Straßen fällt - dann wäre ein Griff zum Handy empfehlenswert)

Wenn sie Fremde anpöbeln?

Sofern sie nicht tätlich auf jemanden losgehen, nein.

Ich würde schauen, ob die Person eine Gefahr für sich oder andere darstellt und/oder sich in einer Notsituation befindet. Wenn ja, solltest Du den Notruf wählen. Ansonsten: weitergehen...

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Was ist in Hinblick auf die Zukunft vielleicht besser?

Das kann man schwer sagen. Es kann sein, dass Du in der Gemeinde früher aufsteigst, aber auch in der "Kleinstadt" (Kleinstadt mit 200.000 Einwohnern? o.O) können auch Posten frei werden, die Du dann belegst.

Ich würde einfach den Ausbildungsplatz wählen, wo Du Dich beim Vorstellungsgespräch am wohlsten gefühlt hast :)

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Fahren ohne Fahrerlaubnis wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr bestraft (§21 StVG).

Die Frage ist, ob Du deswegen Probleme bekommen wirst. Da sich 15 km/h noch im Bereich eines Verwarnungsgeldes (bis 35€) bewegen, denke ich, dass die Behörden sich keine Mühe machen werden, den Fahrzeugführer zu ermitteln.

Ich würde an Deiner Stelle den Bescheid abwarten und ohne zu meckern zahlen. Bloß nicht behaupten, dass Du nicht gefahren seist, dann geht das nach hinten los..

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