Pflegestufe – die meistgelesenen Beiträge

MDK unangemeldet

Hallo. Bin zwar Krankenschwester aber kenne mich in Punkto Pflege -MDK nicht gut aus. Eine Nachbarin ist geistig Behindert und hatte die Pflegestufe 2. Sie braucht eine 24 Std. Betreuung was jeder Arzt bescheinigt. Aber sie hat auch mal gute Tage oder Stunden. Jedenfalls der Mann arbeitet und hatte Pflegekräfte ein gestellt. Aber die Frau war auch schon mal eine Stunde alleine zu Hause und saß vor dem TV. Da klingelte es an der Tür uns sie öffnete. Da sie nichts zu verbergen hat lies sie den MDK rein. Und es ging ihr mal gut. Man entzog der Frau die Stufe und zeigte das Ehepaar an, sie hätten falsche Angaben bei der Einstufung getätigt, was ja nun nicht stimmt. Die Frau kann sich nicht alleine versorgen. Sie kann alleine nur mal in den Garten oder eine kleine Runde laufen mit dem Hund -Therapiehund der alle Wege kennt. HA macht noch Probleme aber widersprüchlich. Der Mann legte mehrfach Widerspruch ein mit Anwalt. Nun geht nur noch Klage vor dem Sozialgericht. Der Mann fand nun eine Stelle die helfen. Man sagte es sei verboten eine Pflegeperson die alleine ist und nicht aussagekräftig ist zu kontrollieren ohne Anmeldung.(In Heimen ist es erlaubt). Aber sie ist ja zu Hause. Wer kennt sich aus? Darf der MDK eine geistig Behinderte die alleine im Haus ist unangemeldet aufsuchen und sogar alle Zimmer durch suchte ob sie auch eine Bettschutzlage hat, was sie nicht gesehen hat. Sie hat sogar Bettgitter und alles , Inkontinenz Unterwäsche wurde auch nach gesehen. Sogar nach geguckt ob sie eine Trägt. Da sie mal geistig etwas folgen konnte meint man nun sie wäre immer so. Wie stehen da die Chancen? Tamara

pflegestufe, MDK

Behinderte Menschen wegen Sanierung aus der Wohnung werfen zulässig?

Hallo, ich brauche dringen etwas Hilfe für meine schwerbehinderte, pflegebedürftige Mutter. In ihrem Haus wir saniert, sodass sie Ende Januar für einige Wochen aus der Wohnung soll. Sie sitzt im Rollstuhl und bekommt tagsüber Sauerstoff, sowie nachts maschinelle Beatmung. Auch muss sie sehr oft auf die Toilette (die während der Arbeiten komplett entfernt wird).

Die Hausverwaltung kann ihr keine Ersatzwohnung stellen, war aber bereit, ihr die Kosten für ein Hotelzimmer (ohne Verpflegung) zu bezahlen. Allerdings zahlen sie nicht die Pauschale, damit sie ihren Kater mitnehmen darf, an dem sie sehr hängt und gehen auch sonst nicht besonders auf ihre Situation ein.

Meine Mutter ist schwer depressiv und lässt sich sehr leicht einschüchtern, sodass sie dem erst mal zugestimmt hat. Zudem bekommt sie nur eine Grundsicherung, sodass es nicht in Betracht kommt, dass sie die Gebühren selbst bezahlt.

Nun ist meine Frage, ob mir jemand eine gesetzliche Grundlage nennen kann, mit der ich argumentieren kann. Ich vermute, es gibt spezielle Gesetze, um Gesundheit und Würde behinderter Senioren zu schützen, aber bin leider kein Jurist und blicke da so schnell nicht durch.

Meine Mutter weint nur noch den ganzen Tag und ich will das nicht einfach kampflos hinnehmen. Deswegen wäre ich sehr dankbar für jeden Zielführenden Rat. Sie hat übrigens die Pflegestufe 3, falls das wichtig ist.

Vielen Dank!

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Sperrzeit 12 Wochen wegen Arbeitsaufgabe zur Pflege Familienangehöriger?

Hallo, wie in meinen anderen Fragen schon beschrieben pflege ich meine Mutter daheim und hatte dafür meine alte Arbeit in gegenseitigem Einverständnis mit dem Arbeitgeber zum Ende ihrer Reha Maßnahme per Aufhebungsvertrag gekündigt (am 04.03. zum 18.03.). Nach mehrwöchigem Kampf und ständigem Verschieben der Zuständigkeit in der Agentur wurde mein Antrag auf ALG1 angenommen, nur kam daraufhin ein Schreiben das bei mir eine 12-Wöchige Sperrzeit eintritt weil ich mich angeblich nicht rechtzeitig gemeldet hätte. Ich konnte Nachweisen das dem nicht so ist, dachte es ist in Ordnung, war mir sicher das Schreiben was daraufhin ankam wäre der Leistungsbescheid... Nein, es war die Mitteilung das mir 12 Wochen Sperrzeit aufgebrummt wurden - nicht wegen verspäteter Meldung sondern plötzlich wegen Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund. Das ganze laut dem Paragraphen:

§ 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III

Nach etwas Suche im Internet hab ich rausgefunden das es genau für meinen Fall eine ziemlich klare Definition gibt (könnte mir in den Ar*** beißen das ich die Seite nicht wiederfinde wegen des Gesetzbuches). Dort steht im Bezug auf Sperrzeit ohne wichtigen Grund folgendes:

**Wird ein Beschäftigungsverhältnis durch den Arbeitnehmer wegen Pflege nach § 3 Abs. 1 S. 1 PflegeZG (in Kraft ab1.7.2008) einvernehmlich mit dem Arbeitgeber beendet, liegt ein wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe vor. Der Nachweis kann durch Vorlage der schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geführt werden. Für den Fall, dass eine Rückfrage beim Arbeitgeber erforderlich wird, wird ein Bk-Text zur Verfügung gestellt. - DA 9.1.1 Nr. 18 Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) § 3 Pflegezeit und sonstige Freistellungen

(1) Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit). Der Anspruch nach Satz 1 besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten**

Das hab ich in meinen Widerspruch gepackt - die Sachbearbeiterin kann aber keinen bedeutsamen Grund erkennen und schaltet auf Stur.

Les ich diese Definition eines wichtigen Grundes vlt. wirklich falsch, steh ich auf dem Schlauch? Lohnt es sich nochmal Widerspruch einzulegen bzw. sollte ich gleich vor Gericht gehen? Kann mir wer sagen aus welchem Gesetzbuch oder was auch immer diese Definition stammt. Bzw. was soll ich jetzt am besten machen? Ach ja, falls ich im Recht bin - gibt es irgendwo Teer und Federn im Angebot?

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