Aberkennung der Pflegestufe durch Bundeslandwechsel?

1 Antwort

Der Pflegegrad wird vom medizinischen Dienst der Krankenkasse anerkannt, mithin also einem "Amtsarzt" - da besteht Bindungswirkung, der bleibt also erhalten; ohnehin ändert sich ja allenfalls die regional zuständige Pflegekasse.