Pachtvertrag – die meistgelesenen Beiträge

Pachtvertrag: Wie findet man den Pächter?

Wir haben ein kleines Wochenendgrundstück in DE geerbt. Da es aus unserer Sicht über 400km weit weg "am anderen Ende der Welt" liegt, würden wir es gerne veräußern. Nun haben wir aber in den Unterlagen einen alten Pachtvertrag gefunden, den unser Opa vor einigen Jahrzehnten abgeschlossen hatte. Tatsächlich trudelten die paar (in all den Jahrzehnten nie angepassten und daher zwischenzeitlich lächerlichen) Euro Pacht auf Opas Konto ein -aber nur unter Angabe eines Allerwelts-Familiennamens, ohne Adresse o.ä. Kontaktdaten.

Gerne hätten wir nun den Pächter kontaktiert, um das Pachtverhältnis aufzuheben, anzupassen oder ihm das Grundstück zum Kauf anzubieten. Aber: Aus Opas Kontoauszügen geht keine Adresse hervor. Und unter der uralten Adresse des Pachtvertrags existiert der Pächter nicht mehr (er dürfte wahrscheinlich auch schon selber verstorben sein). Das zur alten Adresse zugehörige angeschriebene Einwohnermeldeamt kann keine Auskunft geben ("unbekannt verzogen").

Wir haben uns die Mühe gemacht und sind einmal dorthin gefahren: Das Grundstück ist komplett verwildert und zugewachsen, d.h.: Auch der Pächter (oder seine Nachkommen) nutzen das Grundstück augenscheinlich nicht mehr. Es hat also auch keinen Zweck, dort irgendeinen Brief zu deponieren.

-Jemand eine Idee, wie man hier weiterkommt? Kann man bspw. die Bank zu einer Auskunft auffordern (spätestens mit der Auflösung von Opas Konto kann ja auch die jährliche Pacht nicht mehr entrichtet werden..). Oder sonst noch eine gute Idee?

Danke!

Recht, pachtvertrag, Auskunftsrecht

Probleme mit Verpächter: Wie vorgehen?

Guten Tag, vorab, mir ist bewusst, dass ich hier keine juristische Einschätzung einholen kann. Ich hoffe jedoch, dass der eine oder andere einen Tipp für mich hat wie ich nun vorgehen soll.

Zu meinem Problem:

Ich habe einen Garten gepachtet. Der Garten war in einem unmöglichen. verwahrlosten Zustand, weshalb der Verpächter mir 6 Monate mietfrei gegeben hat.

Im Garten lagen unteranderem fast eine Tonne Restmüll, 500kg Asbesthaltige Platten und einiges an Bauschutt.

In Absprache mit dem Verpächter hat er Container bestellt, damit ich den Bauschutt entsorgen kann. Die Asbesthaltigen Platten sollte ich entsorgen, er würde mir das Geld zurückzahlen. Den Restmüll hab ich auf meine kosten übernommen.

Ebenfalls ist die Hütte, sowohl Dach als auch Mauerwerk undicht, dies sollte ebenfalls vom Verpächter repariert werden. Jedoch ist bis heute nicht passiert (1,5 Jahre später)

Nun habe ich die Asbesthaltigen Platten entsorgt, laut Aussage des Verpächters aber zu falschen Deponie (er wollte das ich Sie zu einer 50km entfernt bringe) Ich habe eine direkt um die Ecke gewählt. Nun unterstellt er mir Betrug möchte nicht bezahlen und reagiert nicht mehr Anrufe und Nachrichten.

Nun überlege ich, da noch eine Mietzahlung aussteht diese auszusetzen, bzw. der kosten für das Asbest zu verrechnen, ist dies möglich oder begehe ich hier mit einen Fehler?

Ebenfalls fürchte ich um meine Kaution (wobei eine Kaution bei dem Zustand des Garten schon ein Witz sind)

Garten, Rechte, pachtvertrag, Pacht

Eigentümer verweigert Verkauf von Kleingarten und kassiert von mir (Pächter) jährlich Gebühren?

Hallo Ihr Lieben,

ich habe im Jahr 2011 einen Kleingarten für 600,-€ gekauft (mit Pachtvertrag etc.). Im Jahr 2014 wollte ich den Garten aufgrund Zeitmangel und Krankheit verkaufen.

Der Vereinsvorsitzende sagte mir im Jahr 2014 folgendes: "Wir finden für Sie einen Käufer und Sie selbst dürfen keine Käufer suchen."

Als den den Garten im Jahr 2011 gekauft habe gabs damals keine Abmachung zwischen den Verein und mir an wem ich das Garten verkaufen könnte. Andere Garteninhabern haben bereits mehrmals selbst einen Käufer gefunden und dann verkauft.

Es ist jetzt 2 Jahre her und der Verein hat mir kein einziges Käufer vorgeschlagen. Dazu musste ich weiterhin den Garten pflegen, Pflichtstunden leisten und gebühren bezahlen. Das ist sehr ärgerlich!

Ich habe daraufhin einen verkaufsschild ausgehändigt (April/2016) und gab mehrere interesannten. Nach 3 Tagen habe ich mich mit einen Käufer für 600€ geeinigt. Doch der Verein verweigerte es. Begründung "Sie können keine Küufer aussuchen"; oder "Es gibt hier keine Garten für Türken oder ältere Menschen" (Obwohl ich auch eine türk. Migrationshintergrund habe).

  1. Was Eure Meinung/Ratschläge dazu bitte?
  2. Was passiert bei eine Kündigung des Mitgliedschafts und Pachtvertrags? Muss ich weiterhin gebühren zahlen und ganz wichtig was passiert mit der Gartepreis von 600€. wie bekomme ich das Geld zurück?
  3. Sollte ich einen Anwalt einschalten wegen Betrug und Diskriminierung? Ich zahle jährlich sinnlose gebühren und leiste Pflichtstunden.

Satzung Auszug (Google: pachtvertrag kleingarten remscheid. 5. Link als pdf-Datei) > §10 4. Das Pachtverhältnis endet mit dem wirksam werden der Kündigung des Pachtvertrages Die Anwendung von § 545 BGB - stillschweigende Verlängerung des Pachtverhältnisses - ist ausgeschlossen. Bei Beendigung des Pachtverhältnisses fällt der Kleingarten an den Verpächter zurück. Der Pächter ist nicht berechtigt, gegen den Willen des Verpächters über den Kleingarten anderweitig zu verfügen. 5. Der Verpächter gestattet dem Pächter bis zum Abschluss eines neuen Pachtvertrages mit einem Pachtnachfolger Pflanzen, Laube und andere Einrichtungen im Kleingarten zu belassen, um einen Verkauf dieser Bestandteile an den Nachfolgepächter zu ermöglichen. In diesem Falle hat der Pächter bis zum Abschluss eines neuen Pachtvertrages alle sich aus dem gekündigten Pachtvertrag, der Bauordnung und der Kleingartenordnung sowie der Satzung ergebenden Pflichten so zu erfüllen, dass dem Verpächter und dem Verein finanzieller Schaden nicht entsteht Er muss sich bei Nichterfüllung eine kostenpflichtige Inanspruchnahme gefallen lassen. 6. Der abgebende Pächter ist verpflichtet, solange kein Nachfolger für die Parzelle gefunden und diese nicht beräumt ist, eine Nutzungsentschädigung, die sich mindestens analog zur Höhe des jährlichen Kleingartenpachtzinses und der öffentlichen Lasten für diese Parzelle zusammensetzt, zu zahlen** >

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Frage zu Pachtrecht?

Folgende Situation:

Ich hatte mit meiner Schwester, ihrem Mann und meinem besten Kumpel nen Garten gepachtet. Vorher hatte mein Vater den Garten. Meine Schwester ließ uns glauben sie handelt mit dem Besitzer nen Pachtvertrag aus wo wir alle gleichberechtigt drinstehen und hat dann einen geholt in dem sie als alleinige Pächterin steht. Dann hat sie die Schlösser ausgetauscht und mir jedes Mal wenn ich im Garten war die Polizei auf den Hals gehetzt. Ich hab den Besitzer mehrmals kontaktiert(wohnt bisschen weiter von uns weg und ist bisschen älter) um ihn zu fragen ob ich den Garten wann ich will betreten darf und an der Hütte und am hinteren Tor eigene Schlösser anbringen darf um den Garten sogesehen zu teilen. Einen neuen Vertrag wollte er nicht aufsetzen aber gesagtes durfte ich von ihm aus gerne tun. Jetzt habe ich heute wieder eine polizeiliche Vorladung wegen 'Hausfriedensbruch' bekommen. Der Polizei ggü hab ich nie bestätigt dass ich im Garten war. Meine Frage wäre jetzt: Kann ich die Polizei auf den Besitzer verweisen, dass ich mich von ihm aus gerne im Garten aufhalten und die Hütte für mich beanspruchen kann und damit quasi zugeben dass ich drin war(die Vorladungen verliefen bis jetzt immer im Sande) oder soll ich die Schlösser einfach anbringen und kucken was passiert? Und ja ich weiß meine Schwester ist ein schlechter Mensch, müsst ihr mir nicht sagen.

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