Muss bei Änderung der Gesellschaftsform ein neuer Mietvertrag ausgestellt werden?
Es geht hier um einen Mietvertrag für eine Kleinküche im Gastrogewerbe. Der Mietvertrag wurde vor 10 Jahren vom Besitzer unterzeichnet. Jetzt hat sich die Gesellschaftsform in eine GbR geändert mit 2 Gesellschaftern. Müsste da nicht eigentlich der Vertrag geändert werden und würde das eventuell zu einem außerordentlichen Kündigungsgrund führen wenn dem nicht so ist ?