Pachtvertrag: Betreten erlaubt oder nicht erlaubt?
Hallo,
ich habe mal eine Frage zu den Rechten eines Verpächters.
Darf dieser wenn er ein Stück Fläche verpachtet hat, dieses dann noch ab und an betreten? Ganz allgemein gefragt? Und wie sieht es mit dessen Familienangehörigen aus? Dürften auch die, die mal verpachtete Fläche betreten?
3 Antworten
Ganz allgemein geantwortet: es ist eine Wiese, vermutlich ausserhalb der bebauten Ortslage, nicht eingezäunt - wer soll denn hier irgendwas feststellen?
Wenn ich mich beim Spaziergang verlaufe - dann laufe ich auch schon mal querfeldein - über fremdes Eigentum. - ohne Frucht zu zertrampeln und ohne Mundraub zu begehen- versteht sich. Falls ich jemanden treffe - frage ich freundlich nach dem Weg , wenn mich tatsächlich mal jemand des Platzes verweisen würde- bisher noch nicht geschehen- würde ich mich entschuldigen, ebenfalls nach dem Weg fragen und umdrehen.
Aber grundsätzlich hat der Verpächter das "Hausrecht" am Pachtgegenstand abgegeben. Betretung nur mit Abstimmung.
Mich würde der Hintergrund deiner Frage interessieren.
Danke für die hilfreiche Antwort. Den genauen Hintergrund nenne ich hier nicht öffentlich.
Wenn das gepachtete Gelände umfriedet ist, dann wäre das Betreten, egal durch wen, ein Hausfriedensbruch. ABER eine Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft kannst du generell ausschließen, da es ein klassisches Privatklagedelikt ist.
Dürften auch die, die mal verpachtete Fläche betreten?
Nein, das wäre Hausfriedensbruch, zumindest wenn es - vom Pächter - nicht erlaubt wurde.
Auch ohne Streit ...
Ok, nochmal zur Klarstellung, geht um eine Wiese fernab eines Grundstückes
Verpachtet ist verpachtet, gepachtet ist gepachtet... und damit ist der Besitz, die Nutzung, der Zutritt usw. geregelt
Du kannst ja das unerlaubte Betreten akzeptieren, das ist aber Deine Entscheidung.
geht um eine Wiese fernab eines Grundstückes
Ändert die Entfernung denn etwas am Pachtvertrag ? Nein.
Auch wenn es beispielsweise nur eine Wiese wäre?