Haftung Personenschaden Wohnwagen auf Pachtgrundstück
Hallo, ich möchte meinen Garten verpachten. Darauf befindet sich ein alter Wohnwagen, den ich nicht entfernen kann. Er ist mittlerweile stellenweise durchgerostet. Ich habe den Pächter darauf hingewiseen, dass der Wohnwagen daher nkcht benutzt werden darf. Er will Strohmatten vor dem Eingang anbringen. Der Wohnwagen ist unverschlossen, da immer mal wieder eingebrochen wird und der entstehemde Schaden beim aufbrechen größer wäre als der Dienstahl, da eh nichts wertvolles drin ist und bisher immer nur nach Diebesgut geschaut wurde und nie was wegkam. Muss ich den Wohnwagen gegen Benutzung durch den Pächter oder dessen Kinder sichern, oderr reicht der ausdrückliche Hinweis darauf im Pachtvertrag? Wie formuliere ich das? Wo finde ich gute Vordrucke für Privat-Pachverträge für Gärten? Danke im Voraus.
2 Antworten
Du musst als Verpächter dafür sorgen, dass von Deinem Garten keine Gefahr ausgeht. Hinweise im Pachtvertrag auf mögliche Gefahren reichen nicht aus. Bevor Du den Garten verpachtest, musst Du die Gefahr erst beseitigen. Wenn der Wohnwagen nicht mehr gefahren werden kann, gilt er als Autowrack. Und die Lagerung von Autowracks auch auf dem eigenen Grundstück ist verboten. Du wirst also nicht drum herum kommen, den Wohnwagen durch eine professionelle Verwertungsfirma entsorgen zu lassen, bevor Du den Garten verpachtest.
Ich musste mich erst mal wieder rein lesen, das ist ja schon zwei Jahre her.
Mittlerweile habe ich so verschiedene Sachen im Bereich Haftung erlebt, dass ich nur noch auf die Versicherer verweise. Ich gehe mal davon aus, dass Du eine Haftpflichtversicherung für Grundstückseigentümer hast. Bei Vermietung und Verpachtung ist eine spezielle extra dafür empfehlenswert, bei dem die Haftung gegenüber den Pächtern abgedeckt wird. Dein Versicherer wird Dich darauf hinweisen, was o.k. ist und was nicht, die kennen sich damit am besten aus.
Hast Du keine solche Haftpflichtversicherung, haftest Du mit Deinem gesamten Vermögen - auch das was Du erst in Zukunft haben wirst - für Schäden an Deinem Pächter, die von Deinem Grundstück ausgehen. Und dabei ist es völlig egal, was Du in den Pachtvertrag geschrieben hast, Deine Haftpflicht kannst Du nicht ausschließen.
Nun lässt Du den Wohnwagen mit Pachtbeginn auf den Pächter übergehen, also mit allen Rechten und Pflichten (diese Formulierung muss so im Vertrag stehen), dann ist der Pächter ab diesem Zeitpunkt dafür verantwortlich. Allerdings musst Du auf Gefahren, die bereits zu Beginn des Pachtvertrages vorhanden waren, ausdrücklich hinweisen, dann bestätigt der Pächter mit seiner Unterschrift, dass er das zur Kenntnis genommen hat, also dass er davon weiß.
Dann müsste es so in Ordnung sein.
Du musst den Wohnwagen sichern. Mach die Gardinen weg, alle Schranke auf und schliesse ihn ab. Die Neugierigen können einen Blick riskieren, sehen das nichts darin ist - und brechen nicht mehr ein. Du aber bist sicher, das die Kinder des Mieters nciht darin spielen. Dazu ein Schild an die Türe - am besten laminiert - Eintritt verboten - Benutzung auf eigene Gefahr. Das nimmst du auch so in den Pachtvertrag auf. Dann bist du rechtlich gesehen immer auf der sicheren Seite. Vielleicht entsorgt dir der Mieter auch das olle Ding - für eine Monatsmiete? Fragen kostet ja nix.
Hallo, danke für die gute Antwort. Ein Pächter möchte den Wohnwagen übernehmen, d.h. im Pachtvertrag steht er geht in sein Eigentum über und ist spätestens am Ende der Pachtzeit vom Pächter zu entsorgen. Ist das Deines Erachtens o.k. was Haftung betrifft? Gruß Quadflieg