Schrebergarten verkaufen ist es leicht?
Der Schrebergarten Pächter konnte seinen Garten nicht persönlich verkaufen da er verstorben ist.
Der Sohn hat den Garten übernommen und möchte ihn verkaufen.
Kann man als Pächter einen Käufer dem Gartenverein Vorstand vorschlagen ?
Wie soll man das am besten machen, weil wenn man den Garten dem Verein überlässt bekommt man keinen Cent Ablöse ...
(Vor zig Jahren hat man 5000 Dm dem Vorbesitzer bezahlt ,
jetzt würde man 5000 Eu für den Garten wollen,
da man den Strom und Wasser Anschluss bezahlt hat und gute Gartengeräte hat.)
Kann es sein, dass Du "Verkaufen" mit Ablöse verwechselst, denn einen gepachteten Garten kann man sicher nicht verkaufen?
ja...es handelt sich um Ablöse
6 Antworten
Wie soll man das am besten machen, weil wenn man den Garten dem Verein überlässt bekommt man keinen Cent Ablöse ...
So wie du es sagst: du schlägst einen vor. Wenn das nicht klappt, kannst du versuchen dich mit dem vom Vorstand ausgesuchten Nachfolger zu einigen. Klappt das auch nicht, kannst du nur versuchen, möglichst viel davon zu Geld zu machen.
Als erstes musst du also mit dem Vorstand sprechen und die Optionen klären.
Ich kann nur für Hamburg antworten, wie es in anderen Bundesländern geregelt ist weiß ich nicht. Es wird streng nach Warteliste vorgegangen, da kann man Niemanden vorschlagen. Der Wert des Schrebergartens wird vom Vorstand ermittelt. Restwert der Laube, der Gartengeräte und Pflanzbestand. Zu diesem Preis wird er dann weitergegeben. Ich finde das Vorgehen gut, weil dadurch Jeder die Möglichkeit hat, einen Schrebergarten zu bekommen und nicht nur wer Geld hat.
Hallo Galla53,
ja...es handelt sich um Ablöse
Dann hast Du die Frage falsch formuliert
Der Sohn hat den Garten übernommen und möchte ihn verkaufen.
Einen Pachtgarten in einer Kleingartenanlage kann man nicht verkaufen, sondern er wird weiter verpachtet! Die Nachfrage ist allerdings groß, so dass Deine Chancen auf einen Nachpächter gut sein sollten! Die Ablöse bezieht sich auf alles was auf dem Grundstück steht, einschließlich Bepflanzung, was der Vorpächter dafür bezahlt hat ist allerdings irrelevant und meist wird der Bestand geschätzt, entweder vom Vorstand oder jemand anderen der dafür bestellt wird! Diesen Betrag kannst Du ansetzen, ob der Nachpächter das zu bezahlen bereit ist steht auf einem anderen Blatt, da kommt es auf Dein Verhandlungsgeschick an!
Einen Haken kann das ganze noch haben, falls Euer Vorpächter irgendwelche Pflanzen oder Bauten eingebracht oder erstellt hat, die bis jetzt eigentlich nur geduldet waren, kann der Vorstand oder Nachpächter den Rückbau verlangen, es sei denn alles wird vom Nachpächter so wie gesehen übernommen, was für Dich am besten wäre, dann würden evtl. Rückbauten später zu Lasten des Nachpächters gehen!
Zumindest bei uns sind Schrebergärten sehr begehrt und es gibt dafür lange Wartelisten!
Es geht um Weiterfuehrung der Pacht. Der Verein selbst / ein bestellter "Gutachte" betrachten das Inventar - Haueschen mit Pflegezustand, Werkzuege, Pflegezustand der Anpflanzung was dann finanzieell abgegolten wird.
Durch grosse Nachfrage im allgemeinen kein Problem fuer Nachfolger, oft sogar Wartelisten.