Grundherrliches Abhängigkeitsverhältnis (Mittelalter) und moderner Pachtvertrag, worin besteht der Unterschied?
In Geschichte habe ich gerade das Thema Mittelalter. Meine Frage lautet: Worin besteht der Unterschied zwischen grundherrlichen Abhängigkeitsverhältnis und einem modernen Pachtvertrag? Danke schonmal im Voraus! :)
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Geschichte, Mittelalter
Gab es denn nicht auch im Mittelalter bereits Pachtverträge? ;-)
Aber lassen wir das und gehen zur Frage: Der wesentliche Unterschied ist der, dass die der Grundherrschaft unterworfenen Bauern an ihre Scholle gebunden waren, zumeist als Leibeigene. Diese Leibeigenschaft wurde vererbt. Dem Unterworfensein entkam man i. d. R. nur durch Flucht.
Einen modernen Pachtvertrag kann man kündigen oder verlängern, wobei die genauen Bedingungen in einem Vertrag festgehalten sind.
MfG
Arnold