Würde ich mich da strafbar machen?
Eine 17 jährige Bekannte von mir (Wir kennen uns über die Arbeit) hat leider in letzter Zeit nur noch Probleme mit ihren Eltern. Ihre Eltern verbieten ihr so gut wie alles. Zum Beispiel den Kontakt zu ihrem Freund, "Du wirst jungfräulich Verheiratet", soll ihr Vater mal gesagt haben.
Am liebsten würden ihre Eltern sie wohl zuhause einschließen, während ihr Bruder mehr oder weniger machen darf was er will (Nein sie sind keine Muslime, sie gehören einer strengen christlichen Gemeinschaft an)
Sie hat jetzt richtig Angst, dass ihre Eltern sie nach ihrem 18. Geburtstag nicht gehen lassen. Sie hat wohl heimlich ein Gespräch mitgehört, dass ihr Vater sie verheiraten will.
Deswegen will sie jetzt von zuhause weglaufen und sich verstecken, bis sie in einem Monat 18 wird. Danach möchte sie wo anders ein neues selbstbestimmtes Leben anfangen. Mit 18 ist das ja rechtlich kein Thema mehr.
Sie will dann auch ganz bewusst einige Dinge tun, die dafür sorgen, dass sie von der "Gemeinschaft" verstoßen wird. Zum Beispiel rauchen und Alkohol trinken. Das gilt für diese "Gemeinschaft" als Todsünde und wer das tut wird ausgeschlossen.
Ich frage mich jetzt, würde ich mich strafbar machen, wenn ich ihr dabei helfe sich zu verstecken?
In welchem Staat lebt sie, welche Staatsangehörigkeit hat sie?
Sie hat die deutsche Staatsangehörigkeit
14 Antworten
Das ist dann im Einzelfall zu prüfen, denn es gilt:
Nach § 235 StGB (Entziehung Minderjähriger) kann es strafbar sein, ein Kind oder einen Jugendlichen den Eltern oder Erziehungsberechtigten vorzuenthalten. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Sie soll halt den einen Monat so unauffällig wie möglich verbringen, und wenn sie 18 ist, heimlich still und leise verschwinden. Das wäre vermutlich für sie , und für dich , das beste in der Situation.
Den gewonnen Monat, kann sie vermutlich auch gut gebrauchen, um ihren Abschied vorzubereiten.
Danke.
Letztlich ist es ja vermutlich sinnvoll, wenn sie ein neues Leben anfängt, ohne Familie etc. und das will vorbereitet sein.
Ein Monat ist da ohnehin schon knapp. Ihr muss ja klar sein, das wenn sie den Weg geht, es kein Zurück mehr geben wird.
Ja das ist ihr voll bewusst. Ich werde sie unterstützen wo ich nur kann.
Hi, das Seminar bietet eine große Chance. Ja, das bekommt ihr hin!
Auch Zeugnisse sollte sie mitnehmen, Geburtsurkunde, Ausweis/Pass etc.
Vielleicht kann sie die zum Seminar mitnehmen, Vorwand: Berufsberatung vor Ort. Falls es anders nicht geht.
Du würdest dich strafbar machen, wenn du deiner 17-jährigen Bekannten hilfst, sich vor ihren Eltern zu verstecken. Rechtlich gesehen wäre dies eine Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB), da ihre Eltern noch das Sorgerecht haben, auch wenn deine Absichten gut sind. Sobald sie 18 ist, darf sie selbst entscheiden und du könntest ihr dann helfen, da sie nicht mehr minderjährig ist.
Stattdessen solltest du sie ermutigen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das Jugendamt oder andere Beratungsstellen sind die richtigen Anlaufstellen, um ihr zu helfen und gleichzeitig rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.
Liebe 🌞 Grüße
Ja, in Zweifel kann dir das als "Kindesentziehung" ausgelegt werden.
sie sollte sich ans jugendamt wenden und bei angst um ihre sicherheit die polizei involvieren.
Ich würde mich um einen Termin beim Jugendamt bemühen.
Die Eltern haben zwar einige Rechte, aber die Jugendliche hat auch Rechte: sexuelle Selbstbestimmung, Religionsfreiheit .. bei der Freizügigkeit ist es komplizierter.
Recherche (/Quelle Perplexity)
Elterliche Aufsichtspflicht und Einschränkung der Bewegungsfreiheit
- Elterliche Sorge: Bis zur Volljährigkeit (18 Jahre) unterliegen Kinder und Jugendliche der elterlichen Sorge. Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, für das Kind zu sorgen, seine Angelegenheiten zu regeln und es zu beaufsichtigen (§ 1626 BGB).
- Einschränkung der Bewegungsfreiheit: Eltern dürfen grundsätzlich Vorgaben machen und auch das Verlassen der Wohnung einschränken, wenn sie dies aus erzieherischen Gründen oder zum Schutz des Kindes für notwendig halten. Sie dürfen jedoch nicht willkürlich oder aus nicht nachvollziehbaren Gründen handeln.
- Grenzen der elterlichen Macht: Das sogenannte „Einsperren“ oder ein vollständiges Verbot, die Wohnung zu verlassen, ist rechtlich nur schwer durchsetzbar und kann in extremen Fällen als Kindeswohlgefährdung gewertet werden. Die Freiheit der Person ist durch das Grundgesetz (Art. 2 Abs. 2, Art. 104 GG) geschützt. Eine dauerhafte und unverhältnismäßige Einschränkung der Bewegungsfreiheit könnte gegen diese Grundrechte verstoßen5.
- Jugendamt und Schutz: Sollten Eltern ihre Macht missbrauchen oder das Kindeswohl gefährden, kann das Jugendamt eingeschaltet werden. In schweren Fällen kann auch das Familiengericht angerufen werden3.
Bei der Zwangsehe ist die Sache klar: das wäre eine Straftat für die sich die Eltern vor Gericht verantworten müssten. 237 StgB .. auch der Versuch ist strafbar !
Ja das ist nicht dumm. Sie muss aufgrund ihrer Ausbildung in der Woche mit ihrem 18. Geburtstag auf ein Seminar, vielleicht bekommen wir es so hin, dass sie davon einfach nicht mehr zurückkommt