Wird man bei der Bundeswehr im Kriegsfall rausgeworfen, wenn man Naziparolen ruft?

8 Antworten

Im Kriegsfall nicht mehr.

Aber vorher schon.

Strafverfahren geht immer.

Vermutlich inkl Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.

Wiederbetätigung ist nur in Deutschland und Österreich strafbar, in den anderen Ländern "Alliierten" ist es unstrafbar, was ich nicht verstehe, scheint, dass sie das verherrlichen wollen.

Im Kriegsfall wirst Du an die Front geschickt, als Kanonenfutter.

Im Kriegsfall vielleicht nicht unbedingt.

Derjenige würde dann in Spezialoperationen an vorderster Front eingesetzt werden.