Wie zwingend ist dieser Sachverhalt?

1 Antwort

Das haut nicht hin. Denn die 580 Euro werden sicherlich bei 800 Euro warm landen und dazu kommt noch die Miete für die unterzuvermietende Wohnung.

Das ist viel zu viel für jemanden auf Bürgergeldniveau


goodresponder 
Fragesteller
 03.05.2024, 10:57

Vielen lieben Dank @Kleidchen2 für deine Bestätigung, dass es eine zwingende Tatsache ist, dass die Wohnung mit den 360€ als Miete in Aussicht auf den finanziellen Gewinn untervermietet wurde, um mit dem Gewinn von mehreren 100€ (ca. 500€) aus der Untervermietung den Mietzins der Wohnung mit 580€ als Miete bedienen zu können.

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