Wer kontrolliert eigentlich Wahlleiter und die korrekte Wahlergebnisübermittlung?

2 Antworten

Die Schnellmeldung stimmt immer mit der Wahlniederschrift überein.
Die Niederschrift wird vom Wahlvorsteher bei der Komune im Wahlamt abgegeben.
Die Niederschriften gehen dann gesammelt zum Wahlleiter.
Bei der Auszählung kann jeder Bürger (auch nicht wahlberechtigte) zusehen, die ist öffentlich.

Das ist in D vorbildlich gelöst, im Web kann jeder die Ergebnisse sichten.

Jeder der möchte. Das Auszählen der Stimmen ist öffentlich. Du kannst also die Ergebnisse mitschreiben. Und dann mit den Ergebnissen online vergleichen - das muss dann ja übereinstimmen. Wenn du eine Abweichung feststellst, kannst du Beschwerde einlegen. Dann werden - wenn du das gut begründen kannst - die Stimmzettel nachgezählt.