Was haltet ihr davon, dass trotz Laschets Verstoß gegen das Wahlgeheimnis dessen Wahlzettel trotzdem vom Wahlleiter anerkannt wird??

Das Ergebnis basiert auf 22 Abstimmungen

Weiß sowieso jeder, was der wählt 45%
Geht garnicht! 32%
Ist okay 18%
Die können sich alles erlauben 5%
Mir doch egal 0%
Ist bestimmt ein Witz/Scherz 0%
Anderes 0%

11 Antworten

Ist okay

Gem. § 34 Bundeswahlgesetz muß der Stimmzettel so gefaltet werden, daß seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist - diese Vorschrift kennen wohl die meisten Wähler gar nicht - aber dafür ist ja der Wahlvorstand da, dies zu gewährleisten.

Gem. § 56 (6) Nr. 5 Bundeswahlordnung muß der Wahlvorstand die Stimme zurückweisen und auf Verlangen ist dem Wähler ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem er [der Wähler] den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes vernichtet hat.

Da der Wahlvorstand nicht interveniert hat und die Stimme in der Urne gelandet ist, ist die Stimme trotzdem gültig.

Der Wahlvorstand hat einen formalen Fehler gemacht.

Weiß sowieso jeder, was der wählt

Also erstens das Angekreuzte. Spitzenkandidat seiner Partei. Wen wird der da wohl wählen?

Zweitens hat er nicht gegen das Wahlgeheimnis verstoßen, sondern mehr oder minder einen Formfehler begangen. Mit großer Wahrscheinlichkeit zwar absichtlich, aber wenn er meint, dass nicht mal seine eigenen Wähler im zutrauen das Kreuz richtig zu machen soll er halt.

Die Wahlentscheidung nach der Wahl öffentlich zu verkünden ist vollkommen legitim. Ein Verstoß gegen das Wahlgeheimnis stellen anderen Dinge dar, wie z.B. aktiv zu versuchen die Wahl anderer zu beobachten, als Wahlhelfer eine geheime Wahl zu verhindern und Vergleichbares.

Der Bundeswahlleiter hat auch schon längst eindeutig Stellung bezogen und erklärt wie das gehandhabt wird. Klar soll der Zettel normalerweise anders gefaltet sein, aber wenn es der Wahlhelfer entsprechend verpennt und er in der Urne landet, dann ist er gültig.

Ich versteh auch nicht warum da so nen Aufriss drum gemacht wird, weil es an der Legitimität der Stimme absolut nichts ändern würde, selbst wenn Laschet wie Gollum durch die Wahlkabine hüpft und jedem der nicht bei 3 auf dem Baum ist unter die Nase reibt "Wir haben uns selbst und die CDU gewählt. Mein Schatzzzz".

Ob man seine Stimme veröffentlicht ist komplette Privatsache und die Wahlhelfer vor Ort müssen nur gewährleisten, dass das Wahlgeheimnis eingehalten werden kann.

Das isn absichtlich begangener Formfehler für fragwürdige PR, der niemanden interessieren sollte und fertig. Ändert doch die Wahlentscheidung keiner einzigen Person, dass Armin Laschet sich selbst wählt und zu unfähig für simpelstes Origami ,aka ein Papier längs falten, ist.

Weiß sowieso jeder, was der wählt

Formal gesehen hätt er einen neuen Wahlzettel bekommen müssen, da hätte er dann bestimmt was anderes gewählt ;-)

Ist halt nicht aufgefallen. Ist der Stimmzettel erst in der Urne, gilt er auch.

Geht garnicht!

Wen jemand das nicht mal hin bekommt wie soll man ihn überhaupt noch Kompetenzen zu trauen ! Fals er das nicht Vorsätzlich gemacht hat!

Fals er nur mit einer Stimme vorsprung gewählt wird kann es sein das es dan eine klage vor dem Vorfassunggericht geben kann!

Das Wahlgeheimnis gilt für die Stimmenzähler. Im Grunde genommen kann ein Wähler seinen Wahlzettel in Plakatgrösse um den Hals tragen. Das ist legal und in Ordnung.

Wenigstens einer, der Ahnung hat!

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