Wer ist jetzt im Recht Ebay-Kleinanzeigen?
Hallo,
ich hatte einige Kleidungsstücke online gestellt und eine Interessentin gefunden. Wir haben dann über whatsapp weitergeschrieben und ich schickte ihr Fotos von weiteren Artikeln.
Als wir uns dann über den Preis einig waren,teilte sie mir mit ,das sie erst am 24 ten Gehalt bekommt und dann auch erst überweisen könnte. Ich bat um eine kleine Anzahlung um sicherzugehen, das sie die Teile auch wirklich nimmt. Sie hatte mir dann per PayPal Freunde die Anzahlung überwiesen. Ich machte sie darauf aufmerksam ,das ich das Geld bis Ende des Monats brauche ,weil ein umzug bevorsteht.
In dieser Zeit habe ich auch anderen Interessenten abgesagt.
Heute schrieb sie mir auf Nachfrage das ihr Lohn noch nicht drauf ist und sie nur noch 80 Euro auf dem Konto habe. Ich gewährte ihr dann noch einen Tag aufschub und sie sagte ,sie hofft das es klappt ,weil noch Rechnungen abgehen.
Ich machte ihr freundlich ein Angebot, das wir den kauf auch auflösen können,wenn sie nicht zahlen kann. Daraufhin wurde sie patzig und unterstellte mir ,das ich sie als nicht vertrauenswürdig bezeichnen würden und mit anderen vergleiche,die nicht gezahlt hatten.
Jetzt will sie die Sachen nicht mehr haben und ich bleibe wohl erstmal drauf sitzen. Dabei schrieb ich,das ich ihr gerne die Sachen verkaufen möchte,aber der 24te ausgemacht war und ich ihr die Sachen ohne hin schon lange zurück gehalten hatte.
Mir kommt es so vor als wenn sie nur nach einem Grund sucht die Sachen nicht zunehmen. Sie möchte natürlich die Anzahlung zurück, aber das sehe ich nicht ein, da man meiner Meinung nach nicht einfach so von einem kauf zurück tritt. Schließlich habe ich dadurch andere Interessenten verloren und mir auch Mühe mit dem Fotografieren weiterer Artikel für sie gegeben.
Was meint ihr?
Schließlich hat sie jetzt meine Bankdaten
Jetzt droht sie mit einer Anzeige wenn die Anzahlung bis Freitag nicht an sie zurück gegangen ist.
5 Antworten
Pacta sunt servanda.
Ihr habt einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen. Die Käuferin befindet sich ab morgen (25.) ohne Mahnung im Zahlungsverzug, da die Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt war (§ 286 BGB).
Trotzdem hast im Moment weder du noch sie das Recht, deswegen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Du müsstest dafür eine angemessene Frist zur Zahlung setzen und den Rücktritt ankündigen.
So wirklich clever hat sich aber keiner von euch beiden verhalten. Wenn ich zu einem bestimmten Termin dringend Geld brauche, ist vermutlich alles andere zielführender als ein Verkauf bei EK.
Das hab ich in der Buchstabensuppe da oben anscheinend glatt überlesen. Aber das fällt unter Absatz 3, Satz 1 meiner Antwort… 🙈
Es war nur eine Option von mir. Da es so aussah als sei sie in finanzieller Not. Und ich auch die Chance haben möchte meine Sachen weiter zu verkaufen. Solange aber ein Vertrag besteht darf ich die Sachen nicht einfach weiterverkaufen. Und dann ist sie ja regelrecht ausgeflippt. Ich sagte ihr das ich mich wohl falsch formuliert hatte, aber das wollte sie dann gar nicht mehr hören. Sie hat nur nach einen Grund gesucht meiner Meinung nach. Ich gab ihr ja auch noch Aufschub bis morgen oder übermorgen. Aber so ein verhalten ist natürlich unverschämt. Auch ein mündlicher Vertrag ist bindend. Jetzt droht sie mit einer Anzeige, wenn ich ihr die Anzahlung nicht zurückzahle.
Ich wollte ja auch nicht aus freien Stücken zurück treten, ich hatte ihr ja noch aufschub gegeben, nur möchte ich auch nicht ewig auf die Zahlung warten. Ich habe ja genauso Rechnungen zu bezahlen.
Wie sieht es denn nun mit der Rückzahlung der Anzahlung aus? Sie droht mit mit einer Anzeige. Aber ich sehe es nicht ein,da sie vom Vertrag zurück getreten ist und nicht mehr mit sich reden ließ. Ich habe viel Zeit investiert und anderen Leuten abgesagt.
Was du "Option" nennst, war ein Angebot von dir, den geschlossenen Vertrag rückgängig zu machen. Daran bist du jetzt gebunden, die Anzahlung musst du erstatten.
Dann inserierst du alles nochmal und verlierst keine weitere Zeit, wenn ich dich richtig verstanden habe, gab es ja auch andere Interessenten. Du wirst also schnell neue Käufer finden und diesmal lässt du dich dann nicht auf solche Deals ein.
Sie möchte natürlich die Anzahlung zurück, aber das sehe ich nicht ein, da man meiner Meinung nach nicht einfach so von einem kauf zurück tritt.
Sie kann gar nicht nicht einseitig von Eurem Kaufvertrag zurücktreten.
Und deshalb hat sie auch keinerlei Anspruch auf eine Rückzahlung.
Im Gegenteil:
Du hast Anspruch auf die Restzahlung, und darauf solltest Du bestehen.
Schließlich hat sie jetzt meine Bankdaten
Irrelevant, damit kann sie nichts anfangen, außer Dir den Restbetrag zu überweisen.
Danke nur droht sie jetzt mit Anzeige, wenn ich die Anzahlung nicht zurückzahle. Weil sie ja angeblich keinen Kaufvertrag mit mir eingegangen sei. Aber alleine durch die Anzahlung hat sie sich ja bereit erklärt.
Danke nur droht sie jetzt mit Anzeige, wenn ich die Anzahlung nicht zurückzahle.
Dann lass sie drohen.
Weil sie ja angeblich keinen Kaufvertrag mit mir eingegangen sei.
Natürlich ist sie einen Kaufvertrag mit Dir eingegangen.
Aber alleine durch die Anzahlung hat sie sich ja bereit erklärt.
So ist es.
Also bist du dir recht sicher das mir da nichts passieren kann? Ich sehe es nämlich wirklich nicht ein. Anders würde es natürlich aussehen wenn ich zurückgetreten wäre, aber nicht aus einer Laune heraus.
Sie meint jetzt nämlich ,da die mir ihre Lieferadresse noch nicht mitgeteilt hatte,sei dies kein Kaufvertrag.
Die Anzahlung war übrigens über PayPal Freunde
Also bist du dir recht sicher das mir da nichts passieren kann?
Lass sie nur reden... Viel machen kann sie da nicht
Die Anzahlung war übrigens über PayPal Freunde
Dann mach dich darauf gefasst dass dein PayPal-Account gesperrt werden könnte.
Du verstößt damit gegen die AGBs von PayPal
Weder du darfst das akzeptieren noch darf sie dir das senden.
Die Funktion ist nicht für die Bezahlung von Waren gedacht
ENTWEDER PayPal W&D ODER Banküberweisung ODER Sicher bezahlen
KEIN PAYPAL F&F!!!!
Du bist im Recht.Weil du eben der Verkäufer bist und somit auch eigentlich entscheidet wann oder wieviel Geld eingezahlt werden soll für dein Produkt.Vielen Verkäufern wäre es egal ob der Kunde erst paar Tage später zahlen kann wegen den Rechnungen sondern würden abweisen.
Ich habe ihr ja auch angeboten noch ein paar Tage zu warten. Aber ich habe auch Rechnungen zu zahlen und habe ihr die Sachen reserviert und dadurch andere Interessenten verloren. Ich glaube sie hat nur nach einem Grund gesucht. Muss ich jetzt die Anzahlung zurückzahlen? Sie ist ja schließlich abgesprungen und das Geld habe ich schon ausgegeben.
Wenn du einem Kaufabbruch zustimmst, hast du natürlich auch die bereits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Es war eine Option und noch kein Zuspruch
Man sollte sich auf mündliche Zusagen nicht verlassen.
Verkauf mündlich beschließen. Warten bis das Geld am Konto ist. Dann die Ware verschicken!
Hält jemand eine Frist nicht ein, dann kann man Aufschub gewähren. Zeitgleich sollte man die Artikel aber noch für andere bereit halten, und sich nicht auf einen einzigen Käufer fokusieren.
Es ist aber doch ein Kaufvertrag zu stsnde gekommen, alleine durch die Anzahlung hat sie sich doch bereit erklärt und von diesem kann man eigentlich nicht so leicht zurücktreten. Auch mündliche Verträge zählen. Frage ist nur wie sieht es jetzt mit der Rückzahlung aus?
Wenn du es ihr nicht zurückzahlst, wird sie dich wohl anzeigen. Du wirst dann wohl die Kosten des Gerichtsverfahrens übernehmen müssen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass du ihr das Geld zurückzahlen musst.
Sie hat aber den kauf abgebrochen und nicht ich. Durch ihre Anzahlung ist der kauf rechtskräftig.
Das würde eigentlich ein umfangreiches rechtliches Gutachten in Anspruch nehmen, aber grundsätzlich hast du (immer noch) einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises. :)
Hi Robert, was ist denn mit dem Angebot der Verkäuferin, den Kauf "aufzulösen"?
Ist sie daran nicht gebunden?
Gruß, Kitty.