Wer ist jetzt im Recht Ebay-Kleinanzeigen?


24.08.2021, 18:32

Schließlich hat sie jetzt meine Bankdaten


24.08.2021, 21:10

Jetzt droht sie mit einer Anzeige wenn die Anzahlung bis Freitag nicht an sie zurück gegangen ist.

5 Antworten

Pacta sunt servanda.

Ihr habt einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen. Die Käuferin befindet sich ab morgen (25.) ohne Mahnung im Zahlungsverzug, da die Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt war (§ 286 BGB).

Trotzdem hast im Moment weder du noch sie das Recht, deswegen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Du müsstest dafür eine angemessene Frist zur Zahlung setzen und den Rücktritt ankündigen.

So wirklich clever hat sich aber keiner von euch beiden verhalten. Wenn ich zu einem bestimmten Termin dringend Geld brauche, ist vermutlich alles andere zielführender als ein Verkauf bei EK.

Kittyhawkins  24.08.2021, 21:17

Hi Robert, was ist denn mit dem Angebot der Verkäuferin, den Kauf "aufzulösen"?

Ist sie daran nicht gebunden?

Gruß, Kitty.

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RobertLiebling  24.08.2021, 21:19
@Kittyhawkins

Das hab ich in der Buchstabensuppe da oben anscheinend glatt überlesen. Aber das fällt unter Absatz 3, Satz 1 meiner Antwort… 🙈

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Belle91559 
Fragesteller
 25.08.2021, 00:24
@Kittyhawkins

Es war nur eine Option von mir. Da es so aussah als sei sie in finanzieller Not. Und ich auch die Chance haben möchte meine Sachen weiter zu verkaufen. Solange aber ein Vertrag besteht darf ich die Sachen nicht einfach weiterverkaufen. Und dann ist sie ja regelrecht ausgeflippt. Ich sagte ihr das ich mich wohl falsch formuliert hatte, aber das wollte sie dann gar nicht mehr hören. Sie hat nur nach einen Grund gesucht meiner Meinung nach. Ich gab ihr ja auch noch Aufschub bis morgen oder übermorgen. Aber so ein verhalten ist natürlich unverschämt. Auch ein mündlicher Vertrag ist bindend. Jetzt droht sie mit einer Anzeige, wenn ich ihr die Anzahlung nicht zurückzahle.

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Belle91559 
Fragesteller
 25.08.2021, 00:26

Ich wollte ja auch nicht aus freien Stücken zurück treten, ich hatte ihr ja noch aufschub gegeben, nur möchte ich auch nicht ewig auf die Zahlung warten. Ich habe ja genauso Rechnungen zu bezahlen.

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Belle91559 
Fragesteller
 25.08.2021, 00:28

Wie sieht es denn nun mit der Rückzahlung der Anzahlung aus? Sie droht mit mit einer Anzeige. Aber ich sehe es nicht ein,da sie vom Vertrag zurück getreten ist und nicht mehr mit sich reden ließ. Ich habe viel Zeit investiert und anderen Leuten abgesagt.

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Kittyhawkins  25.08.2021, 06:09
@Belle91559

Was du "Option" nennst, war ein Angebot von dir, den geschlossenen Vertrag rückgängig zu machen. Daran bist du jetzt gebunden, die Anzahlung musst du erstatten.

Dann inserierst du alles nochmal und verlierst keine weitere Zeit, wenn ich dich richtig verstanden habe, gab es ja auch andere Interessenten. Du wirst also schnell neue Käufer finden und diesmal lässt du dich dann nicht auf solche Deals ein.

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Sie möchte natürlich die Anzahlung zurück, aber das sehe ich nicht ein, da man meiner Meinung nach nicht einfach so von einem kauf zurück tritt.

Sie kann gar nicht nicht einseitig von Eurem Kaufvertrag zurücktreten.

Und deshalb hat sie auch keinerlei Anspruch auf eine Rückzahlung.

Im Gegenteil:

Du hast Anspruch auf die Restzahlung, und darauf solltest Du bestehen.

http://iceolli.de/mahn/

Schließlich hat sie jetzt meine Bankdaten

Irrelevant, damit kann sie nichts anfangen, außer Dir den Restbetrag zu überweisen.

Belle91559 
Fragesteller
 24.08.2021, 21:26

Danke nur droht sie jetzt mit Anzeige, wenn ich die Anzahlung nicht zurückzahle. Weil sie ja angeblich keinen Kaufvertrag mit mir eingegangen sei. Aber alleine durch die Anzahlung hat sie sich ja bereit erklärt.

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Ratefuchs007  24.08.2021, 21:50
@Belle91559
Danke nur droht sie jetzt mit Anzeige, wenn ich die Anzahlung nicht zurückzahle.

Dann lass sie drohen.

Weil sie ja angeblich keinen Kaufvertrag mit mir eingegangen sei.

Natürlich ist sie einen Kaufvertrag mit Dir eingegangen.

Aber alleine durch die Anzahlung hat sie sich ja bereit erklärt.

So ist es.

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Belle91559 
Fragesteller
 24.08.2021, 23:56
@Ratefuchs007

Also bist du dir recht sicher das mir da nichts passieren kann? Ich sehe es nämlich wirklich nicht ein. Anders würde es natürlich aussehen wenn ich zurückgetreten wäre, aber nicht aus einer Laune heraus.

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Belle91559 
Fragesteller
 24.08.2021, 23:59
@Belle91559

Sie meint jetzt nämlich ,da die mir ihre Lieferadresse noch nicht mitgeteilt hatte,sei dies kein Kaufvertrag.

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PCExpert310  25.08.2021, 11:03
@Belle91559
Also bist du dir recht sicher das mir da nichts passieren kann?

Lass sie nur reden... Viel machen kann sie da nicht

Die Anzahlung war übrigens über PayPal Freunde

Dann mach dich darauf gefasst dass dein PayPal-Account gesperrt werden könnte.

Du verstößt damit gegen die AGBs von PayPal

Weder du darfst das akzeptieren noch darf sie dir das senden.

Die Funktion ist nicht für die Bezahlung von Waren gedacht

ENTWEDER PayPal W&D ODER Banküberweisung ODER Sicher bezahlen

KEIN PAYPAL F&F!!!!

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Du bist im Recht.Weil du eben der Verkäufer bist und somit auch eigentlich entscheidet wann oder wieviel Geld eingezahlt werden soll für dein Produkt.Vielen Verkäufern wäre es egal ob der Kunde erst paar Tage später zahlen kann wegen den Rechnungen sondern würden abweisen.

Belle91559 
Fragesteller
 24.08.2021, 18:45

Ich habe ihr ja auch angeboten noch ein paar Tage zu warten. Aber ich habe auch Rechnungen zu zahlen und habe ihr die Sachen reserviert und dadurch andere Interessenten verloren. Ich glaube sie hat nur nach einem Grund gesucht. Muss ich jetzt die Anzahlung zurückzahlen? Sie ist ja schließlich abgesprungen und das Geld habe ich schon ausgegeben.

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RobertLiebling  24.08.2021, 19:00
@Belle91559

Wenn du einem Kaufabbruch zustimmst, hast du natürlich auch die bereits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

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Man sollte sich auf mündliche Zusagen nicht verlassen.

Verkauf mündlich beschließen. Warten bis das Geld am Konto ist. Dann die Ware verschicken!

Hält jemand eine Frist nicht ein, dann kann man Aufschub gewähren. Zeitgleich sollte man die Artikel aber noch für andere bereit halten, und sich nicht auf einen einzigen Käufer fokusieren.

Belle91559 
Fragesteller
 24.08.2021, 21:24

Es ist aber doch ein Kaufvertrag zu stsnde gekommen, alleine durch die Anzahlung hat sie sich doch bereit erklärt und von diesem kann man eigentlich nicht so leicht zurücktreten. Auch mündliche Verträge zählen. Frage ist nur wie sieht es jetzt mit der Rückzahlung aus?

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MiXXXery  24.08.2021, 21:29
@Belle91559

Wenn du es ihr nicht zurückzahlst, wird sie dich wohl anzeigen. Du wirst dann wohl die Kosten des Gerichtsverfahrens übernehmen müssen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass du ihr das Geld zurückzahlen musst.

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Belle91559 
Fragesteller
 25.08.2021, 00:20
@MiXXXery

Sie hat aber den kauf abgebrochen und nicht ich. Durch ihre Anzahlung ist der kauf rechtskräftig.

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Das würde eigentlich ein umfangreiches rechtliches Gutachten in Anspruch nehmen, aber grundsätzlich hast du (immer noch) einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises. :)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung