Rücktritt beim Kauf vom Hochzeitskleid ohne anzahlung?
Einen schönen guten Tag, und zwar geht es darum das meine Verlobte in einem Brauthaus sich ein Kleid von der Stange über Ratenkauf ausgesucht hat. Sie haben eine Ratenzahlung vereinbart die aber für meine Verlobte zu hoch war/ist ( da sie schwanger ist und die Baby Erstausrüstung wir jetzt selber zahlen müssen ) sie hat noch keine Anzahlung getätigt . Nach mehrmaligen Versuchen die Rate niedriger anzusetzen sträubt sich jetzt das Brauthaus es niedriger anzusetzen. Daraufhin hat meine Verlobte gebeten vom Kauf zurück zu treten, was das brauthaus abgelehnt hat, und besteht jetzt auf den Vertrag der abgeschlossen wurde.
Frage : Ist der Vertrag bindend? Es wurde keine Anzahlung getätigt! kann man auch noch 14tage danach zurück treten da es finanziell nicht geht, und das brauthaus sich dagegen sträubt. Sie plädiert auf die AGBs die leider meine Verlobte nicht ausgehändigt bekommen hat bei Vertragsabschluss.!
6 Antworten
Das ist vielleicht nicht die beste Umgangsweise. Aber bei einem Kauf in einem Geschäft gibt es kein grundsätzliches Rückgaberecht. Also ist der Kauf bindend.
Das noch nichts bezahlt wurde ist letztlich nur ein kleiner Bestandteil des Kaufvertrages.
Es gibt bei Facebook und Kleinanzeigen genug Möglichkeiten günstig oder sogar kostenlos an eine Erstausstattung zu kommen, man braucht nix neues, in diesem Alter haben Babys das meiste es nur zwei mal an und sind dann zu groß.
AGB (ohne s, da das B für Bedingungen steht und bereits Mehrzahl ist) müssen nicht ausgehändigt werden sondern müssen einsehbar sein. Dazu reicht es aus wenn sie im Geschäft ausliegen oder beispielsweise als lesbares Bild hängen.
Auch Kleider von der Stange werden vermutlich in irgendeiner Form angepasst um eben schnell auf die "individualität und auf Kundenwunsch angefertigt" zu kommen.
Weil da eben die Rückgabe dann deutlich schwieriger (bis ausgeschlossen) ist.
Ihr könntet einen Anwalt bemühen ob da noch was zu machen ist, aber dafür wird euch vermutlich Zeit und Geld fehlen.
Wenn ihr am Preis nichts machen könnt,könnt ihr auch über die Anzahl der Raten verhandeln aber inzwischen wird da wohl nicht mehr viel möglich sein, wenn sie schon auf die Einhaltung des Vertrages pochen.
Redet miteinander und schaut was machbar ist.
Kann sein, dass ein Vertrag zustande kam, kann aber auch sein, dass noch offene Einigungsmängel bestanden. Das lässt sich nicht klar aus deinem Text herauslesen.
Wenn ein Vertrag zustande kam ist dieser einzuhalten. Die AGB sind dafür erst einmal völlig irrelevant.
Deine Verlobte hat einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen und muss jetzt selbstverständlich ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommen.