Wie Anzahlung zurückfordern bei Autokauf?
Guten Tag,
ich habe mir ein Auto angeschaut was mir gefiel jedoch wurde gesagt das vor dem Verkauf neuer TÜV draufkommen wird und was am Funkschlüssel repariert werden muss.
Er meinte im Anschluss das er eine Anzahlung braucht um sicher zu gehen das ich es auch dann kaufen werde. Ich habe eine Anzahlung von 300€ getätigt und habe dieses quittieren lassen mit Unterschrift vom Verkäufer. Außerdem war auch mein Kollege als Zeuge bei diesem Geschehen dabei.
Am nächsten Tag kam ein Anruf wobei gesagt wurde das beim TÜV rauskam das die Stoßdämpfer kaputt sind und ausgewechselt werden müssen. Daraufhin wurde ich skeptisch & habe mich dann umentschieden, da eigentlich das Fahrzeug Mängelfrei sein sollte außer jetzt der Funkschlüssel. Ich habe die Anzahlung zurückgefordert auf dieses kam dann eine Antwort wie : Anzahlung ist eigentlich Anzahlung. Daraufhin habe ich argumentiert das ich ja davor nicht wusste das die Stoßdämpfer hin sind & er hat dazu nicht mehr viel gesagt bzw. er hat zugestimmt nach meiner Frage wann er es überweist das er es demnächst tun wird. Ich bin mir jedoch nicht sicher ob dies geschehen wird.
Gemäß Paragraf 337, Abs. 2 BGB muss die Anzahlung zurückerstattet werden, wenn der Vertrag nachträglich doch nicht zustande kommt.
Meine Frage wäre nun: Wie sollte ich vorgehen wenn der Verkäufer mir die Anazahlung nicht zurückerstattet? Habt ihr irgendwelche Tipps oder Ratschläge?
Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten
Mit freundlichen Grüßen,
Skyrize
3 Antworten
Mit der Anzahlung ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Du schuldest dem Verkäufer den Kaufpreis und er dir das Fahrzeug im vereinbarten Zustand.
Der vereinbarte Zustand kann ja vom Verkäufer noch hergestellt werden.
Stimmt ich habe vergessen zu erwähnen das er hierfür mehr Geld verlangt hat, da es für Ihn ja ein größeren Aufwand darstellt. Ich habe dieses abgelehnt.
Jupp.
Er meinte im Anschluss das er eine Anzahlung braucht um sicher zu gehen das ich es auch dann kaufen werde.
Das halte ich für verständlich.
Ich habe eine Anzahlung von 300€ getätigt und habe dieses quittieren lassen mit Unterschrift vom Verkäufer.
Wenn man keinen KV will, leistet man keine Anzahlung. Denn das ist konkludent ein Kaufvertrag; der unterliegt keiner besonderen Formvorschrift. Du hast das Fahrzeug somit rechtswirksam erworben.
Gemäß Paragraf 337, Abs. 2 BGB muss die Anzahlung zurückerstattet werden, wenn der Vertrag nachträglich doch nicht zustande kommt.
Hier ist aber der Vertrag bereits zustandegekommen. Was du eigentlich meinst, ist die Option eines Rücktritts vom Vertrag, aber da stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage. Meines Erachtens ist das Fahrzeug hier eindeutig verkauft worden; die eerst *nach* dem Kauf festgestellten Mängel würden sich nur dann auswirken, wenn der VK davon zum Zeitpunkt des Kaufes bereits Kenntnis gehabt hätte. Einen gewerblichen VK können wir bei dem Procedere vermutlich ausschließen; somit bliebe es im worst case einem Richter überlassen, zu entscheiden, ob hier ein Rücktritt möglich respektive eine einvernehmliche Auflösung zustande gekommen ist.
Eine Anzahlung bedeutet nicht gleich ein Kaufvertrag sonst würde der Paragraf 337, Abs. 2 BGB gar keinen Sinn machen. Bei der Anzahlung ging es nur darum das "wenn" das Fahrzeug den TÜV bekommt wir einen Kaufvertrag schließen werden. Was ja nicht erfolgt ist durch den Mangel. Außerdem wurde durch den Mangel mir ein höhere Preis angeboten, da die Beseitigung des Mangels ja mit kosten verbunden ist. (was ich vergessen hab zu erwähnen) was ich abgelehnt habe.
Eine Anzahlung bedeutet nicht gleich ein Kaufvertrag
Doch. Ganz genau das tut es. Siehe u.a.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Rueckerstattung-der-Anzahlung-beim-Autokauf--f96035.html
sonst würde der Paragraf 337, Abs. 2 BGB gar keinen Sinn machen.
Doch. Der regelt nämlich nur, was passiert, wenn der Vertrag aufgehoben wird. Dazu müsste der VK aber erstmal bereit sein.
Bei der Anzahlung ging es nur darum das "wenn" das Fahrzeug den TÜV bekommt wir einen Kaufvertrag schließen werden.
Erstens widerspricht das deiner Schilderung, und zweitens ist das auch nicht relevant, da hier nirgends zu erkennen ist, dass der Vertrag ausschließlich dann zustandekommen soll, wenn der TÜV erfolgt ist. Selbst in der genannten Form würde ich "wenn" hier nicht mit "sofern" gleichsetzen. Und dann bliebe noch die Frage nach der Belegbarkeit - der die geleistete Zahlung entgegensteht.
Außerdem wurde durch den Mangel mir ein höhere Preis angeboten, da die Beseitigung des Mangels ja mit kosten verbunden ist. (was ich vergessen hab zu erwähnen) was ich abgelehnt habe.
Wirr. Entweder der VK zahlt dir das Geld freiwillig zurück, oder du versuchst es einzuklagen. Wenn es dumm läuft, bist du jetzt schlicht Besitzer eines nicht TÜV-fähigen Fahrzeugs geworden, und schuldest dem VK den Restbetrag.
Außerdem besteht der Verkäufer ja nicht darauf das wir ein Kaufvertrag haben und ich das Auto kaufen muss. Er will einfach die Anzahlung behalten und es an jemand anderen Verkaufen. Also spätestens wenn er es an jemand anderes Verkauft habe ich rechtlich nichts mehr damit zu tun. Ich muss dann so oder so die Anzahlung zurückbekommen. Oder liege ich da falsch?
Privat oder Gewerbe-Verkäufer?
Es war ein gewerblicher Verkäufer im Kundenauftrag.
Also Privat
Die Anzahlung wurde ja für den "vereinbarten Zustand" bezahlt. Was jedoch ja nicht mehr oder überhaupt nie der Fall war. Deswegen sollte ich ja das Recht haben vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Folge wäre dann:
Gemäß Paragraf 337, Abs. 2 BGB muss die Anzahlung zurückerstattet werden, wenn der Vertrag nachträglich doch nicht zustande kommt