Anzahlung - Käufer zu spät gezahlt, bereits andere Anzahlung erhalten?
Hallo zusammen,
ich verkaufe ein KFZ und es haben sich einige Personen gemeldet.
Ein potentieller Käufer wollte das Fahrzeug unbedingt haben, wollte es direkt am Tag der Nachfrage zur Verfügbarkeit abholen, hatte abgesagt und wollte stattdessen per Blitzüberweisung eine Anzahlung tätigen.
Da kein Geld angekommen ist, habe ich das Inserat auch nicht gelöscht. Heute Morgen hat sich dann jemand anderes gemeldet und umgehend eine Anzahlung geleistet. 2 Stunden später kam dann plötzlich auch die Anzahlung des anderen Käufers. Damit habe ich nicht mehr gerechnet.
Nun habe ich folgendes Problem: 1 Fahrzeug, 2 Anzahlungen. Wer von den 2 Käufern hat nun Anrecht auf das Fahrzeug und wem muss ich die Anzahlung zurück zahlen?
Der Fall hat sich gelöst, indem ich mit beiden Käufern gesprochen habe und mich erklärt habe. Der zweite Käufer hat die Chance genutzt vom Kaufvertrag zurück zu treten.
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Wann war der Tag an dem er überwiesen hat?
Die Blitzüberweisung sollte am Dienstag, 04.05.2021 getätigt werden. Das Geld ist am 10.05.2021 gegen 10:30 Uhr auf meinem Konto gewesen.
9 Antworten
beiden die Anzahlung zurückgeben, das Inserat löschen, neu einstellen und das Auto nur gegen Cash..
kannst nur hoffen dass beide darauf eingehen, denn du hast 2 Kaufverträge abgeschlossen.. blöd gelaufen
Tja, da haben wir zwei gültige Kaufverträge.
Wichtig ist erstmal, das offen und eherlich zu bereden.
Ich würde den zweiten Käufer ansprechen und das Missverständis erläutern. Ist das für ihn in Ordnung überweißt du ihm die Anzahlung zurück und fertig.
Wenn es für ihm nicht in Ordnung ist, dann würde ich es nochmal beim 1. Käufer so versuchen.
Wenn beide darauf bestehen, dann musst du dich eben für einen entscheiden. Der andere hat dan Schadenersatzansprüche nach BGB § 437 3., sofern er denn überhaupt einen Schaden hat. Das nicht erhalten der Ware ist kein Schaden, wenn der Preis erstattet wird. Ein Schaden wäre aber, wenn schon ein Kennzeichen zur überführung etc. gekauft wurde, was nun nutzlos ist, da der Käufer ja erwarten durfte das Fahrzeug auch zu erhalten.
Da das Fahrzeug noch angemeldet ist, könnte auch das Kennzeichen zur Überführung genutzt werden.
Ich habe mich, nach den schnellen Antworten hier, mit beiden Käufern auseinander gesetzt und konnte eine einvernehmliche Lösung finden. Der zweite Käufer hat es sich anders überlegt und hat die Chance genutzt vom Vertrag zurück zu treten.
Interessant. Ob das 1 zu 1 hierher übertragenw erden kann, da bin ich als Laie aber überfragt.
Aber der Fragesteller konnte sich ja schon mit den Käufern einigen.
Hast du dem 1. Käufer der eine Anzahlung machen wollte gesagt bis wann die da sein muss? Wenn du z.B. gesagt hast das die Anzahlung am gleichen Tag zu erbringen ist, dies nicht geschehen sein sollte und das Geld erst am nächsten Tag einging, hat Er oder Sie aus meiner Sicht Pech gehabt. Die Anzahlung ist nicht erfolgt und der Kaufvertrag kam nach meinem Verständnis für mich nicht zustande, da sich der Käufer nicht an den mündlichen Kaufvertrag gehalten hat.
Hallo, der Käufer wollte die Anzahlung per Sofortüberweisung tätigen. Ich selber habe ihm das nicht angeboten und der Käufer wollte das so erledigen, damit die Anzahlung auch noch am selben Tag auf meinem Konto ist. Dies ist nicht passiert, daher habe ich noch ein paar Tage gewartet.
Was heißt denn ein paar Tage? Wie viele genau?
Für spätere Fälle.
Das der Käufer "zu spät" gezahlt hat löst nicht den gültigen Kaufvertrag auf. Damit befindet er sich nur im "Zahlungsverzug". Durch den Zahlngsverzug kannst du, nach einer gesetzten Frist, den Kaufvertrag auflösen. Das musst du ihm aber mitteilen, und die Nachzahlungsfrist gewähren.
Anscheinend hast du nun mit 2 verschiedenen Personen einen Kaufvertrag ueber das selbe Auto geschlossen. Dann haben beide einen Anspruch auf das Auto und du steckst ganz schoen in der Klemme.
Herzlichen Glückwunsch, beide ... denn du hast zweimal dasselbe Auto verkauft. Im Zweifelsfall musst du also, wenn du ganz viel Pech hast, ein zweites Auto besorgen, was genau deinem entspricht. Kannst du das nicht, bist du schadensersatzpflichtig. Hoffe also darauf, dass einer der beiden ohne Murren vom Kauf zurücktritt.
Wenn vergleichbare Fahrzeuge deutlich mehr kosten, ist selbstverständlich ein Schaden entstanden, siehe Rübenroderurteil, dem Käufer wurden gut 60.000€ Schadensersatz zugesprochen.