Autokauf Anzahlung zurück wegen Verheimlichten Sachen?
Hallo, folgendes: ich wollte am Sonntag ein Auto kaufen, was aber 700km entfernt stand. Da ich Zugtickets usw im Voraus buchen musste, sagte der Verkäufer er reserviert es nur gegen eine Anzahlung. Er hat mir ausdrücklich geschrieben dass ich die Anzahlung zurück bekomme wenn ich das Auto nicht kaufe und sie nur der Reservierung dient. Wir haben keinen Kaufvertrag abgeschlossen. Vor Ort hat sich herausgestellt, dass der Verkäufer einiges vertuscht hat. Die Bremsen waren runter obwohl er sagte sie seien neu, der Wagen hatte einen Unfall gehabt obwohl er sagte unfallfrei, der Motor war warm obwohl ich ihn gebittet habe ihn kalt zu lassen und weitere Sachen.
jetzt weigert er sich mir die Anzahlung zurück zu schicken wegen ,,Aufwandsentschädigung‘‘ weil er das Auto reserviert hat und ich es nicht gekauft hab.
wer würde gerichtlich im Recht stehen?
4 Antworten
habe halt nichts schriftlich von den vertuschten Sachen aber meine Begleitung als Zeuge, der Bestätigen kann, dass das alles gesagt wurde
dass ich die Anzahlung zurück bekomme wenn ich nicht kaufe habe ich schriftlich als Nachricht unter seiner Telefonnummer
Damit hast Du schon gute Chancen. Leider auch den Aufwand, das Geld wieder zu holen. Ich würde übrigens das Zugticket mit einfordern in dem Fall.
Mach ihm mal schriftlich (das ist das mit Papier und Unterschrift) darauf aufmerksam, dass er Dir noch Geld schuldet und schicke ihm das per Einwurfeinschreiben. Vorlagen gibt es im Netz. Wenn er dann nicht reagiert (wovon auszugehen ist) lass einen gerichtlichen Mahnbescheid raus.
Naja, es kommt entscheidend auf eure Wortwahl an und wer von euch beiden was belegen kann von den Absprachen.
Eine Anzahlung wird juristisch im allgemeinen als sicheres Indiz für das Vorliegen eines Kaufvertrages gedeutet, der kann problemlos auch mündlich geschlossen werden.
Wenn ihr von einer Anzahlung gesprochen habt und das vielleicht auch schriftlich (SMS, Mail...), so dass der Verkäufer das belegen kann, wären seine Chancen vermutlich gar nicht so schlecht dich darauf zu verklagen, dass du das Auto jetzt auch kaufen musst, insofern ist alternativ eine kleine Abstandsgebühr vielleicht für dich die bessere Lösung.
Abgesehen davon - was hat er von einer Sicherheitsleistung von dir ("Anzahlung") für die Reservierung, wenn du sie so oder so im Nachgang wieder zurück bekommen würdest?! Wäre ja sinnfrei. Also war klar, da hätte man auch ohne groß Nachdenken drauf kommen können, entweder du kaufst das Auto oder die Sicherheitsleistung wird einbehalten. Alles andere macht ja keinen Sinn.
Wenn man nur deine Schilderung als Sachverhalt zugrundelegt, so würdest du eindeutig gewinnen.
habe halt nichts schriftlich von den vertuschten Sachen aber meine Begleitung als Zeuge, der Bestätigen kann, dass das alles gesagt wurde
dass ich die Anzahlung zurück bekomme wenn ich nicht kaufe habe ich schriftlich als Nachricht unter seiner Telefonnummer
Wenn du schriftlich hast, dass du die Anzahlung bei Nichtkauf zurück bekommst, dürfte die Sachlage wohl klar sein.
Ich würde ihm das schreiben, den Nachweis dazu zulegen und eine Frist setzen.