Unfallschaden am Auto durch Verkäufer?
Hallo,
ich habe mir vor kurzem ein Auto gekauft wo sich im Nachgang herausstellte das es mir unwissentlich als Unfallfreies Fahrzeug verkauft wurde was nicht stimmte. Jetzt habe ich mit dem Verkäufer gesprochen und er nimmt das Auto zurück. Jetzt ist nur das Problem das es mir nicht den gesamten Kaufpreis erstattet sondern 800Euro weniger. Ich bin der Meinung das dass Rechtswidrig ist?! Kennt sich damit Jmd aus, bzw meine Frage ist: Darf er das?
Ist der Verkäufer ein Händler? Wie lange bist Du den Wagen gefahren?
2 Monate circa 2.300km
4 Antworten
Es gibt, für den Fall der Wandlung, bestimmte Nutzungsentgelte.
Bei Dir kommt aber hinzu, dass es keine typische Wandlung ist, bspw. weil ein Hersteller etwas nicht richten kann, sondern ein anderer Sachverhalt.
Bei Neuwagen gibt es eine rechnerische Pauschale von 0.67% je 1000km.
Damit kannst Du einmal ausrechnen, was für eine Summer herauskommt und abschätzen ob sie der Aufwand lohnt noch einen Anwalt einzuschalten. Manchmal ist eine gütliche Einigung stressfreier.
Darum, hole Dir rechtliche Unterstützung, da Du die Frage ja stellt, wer hier helfen kann. Der Jurist und der wird für die Unterstützung auch Geld verlangen.
Unabhängig davon ob es ein Unfaller ist oder nicht bist du damit gefahren.
Dann musst du für die Zeit auch bezahlen.
Wenn du es genutzt hast, kann der Kaufpreis sinken. Ob die Höhe passt, sollte n Anwalt klären und nicht n Laienforum
An sich darf er das. Wie viel abgezogen wird, ist individuell.