Welpen Interessentin hat Anzahlung geleistet und ist nicht zum vereinbarten Termin zur Abholung erschienen. Nun verlangt sie Geld zurück müssen wir zahlen ?
Hallo, eine Welpen Interessentin zahlt 200€ als Anzahlung / Reservierung an. Sie war 2 mal in den ersten Wochen zu Besuch um den Welpen zu sehen. Dann zum vereinbarten Termin ist sie nicht erschienen. Wir haben stundenlang auf die Dame gewartet und mehrfach versucht sie zu erreichen. Leider war das Handy aus. Abends dann war sie plötzlich bei Whats App online und hat dann über Festnetz angerufen. Ihre erste Aussage war das sie stundenlang im Stau gestanden hätte und wieder zurück gefahrenen wäre und ihr Handy kaputt sei und sie verstehen könnne das sie den Welpen nun nicht mehr bekommen würde. ( kleine Bemerkung... Handy kaputt ? Und dann plötzlich online und das den ganzen Abend? ) sie hat direkt die Anzahlung zurück gefordert. Da wir natürlich ziemlich sauer waren gab ein Wort das andere. Wir haben das Gespräch dann irgendwann beendet mit dem Worten sie solle sich am nächsten Tag melden wenn die Gemüter sich beruhigt haben und wir würden uns dann darüber unterhalten. Natürlich hat die Dame sich nicht gemeldet. Stattdessen haben wir nach einem Monat Post von ihrem Anwalt bekommen. Sie hat den Welpen eingefordert ...könne ihn aber aus persönlichen Gründen erst nach weiteren 4 Wochen abholen. Natürlich haben wir den Welpen nicht rausgegeben ! Und haben ebenfalls einen Anwalt eingeschaltet. Nun geht die ganze Sache zum Gericht da die Dame auch noch die bereits gekauften Sachen wie Leine und Körbchen erstattet haben möchte. Alles in allem möchte sie fast 1000€ einklagen. Wie ist die Rechtslage in einem solchen Fall? Hat jemand vielleicht ähnliche Ergahrungen gemacht ? Ach ja die Dame hat bereits einen neuen Welpen ...
11 Antworten
Hat jemand vielleicht ähnliche Ergahrungen gemacht ?
ja, solche Erfahrungen macht wohl jeder Züchter mal.
deshalb wäre es ratsam bei Anzahlung einen schriftlichen Vorvertrag zu machen aus dem klipp und klar hervorgeht, dass die Anzahlung bei Nichtabnahme nicht erstattet wird.
dieser Vertrag muß dann auch vom Käufer sowie Verkäufer unterschrieben werden.
Ich denke dass Ihr nicht zahlen müßt, weil der Käufer vetragsbrüchig wurde und nicht Ihr, Allerdings muß man das auch beweisen können (Vertrag/Zeugen)
Oder du machst keine anzahlung und unterschreibst kaufvertrag usw erst bei abholung. Dann gibt es den welpen usw und im gegenzug das geld..
Und wenn jetzt noch jemand seine meinung ändert, gibt es auch keine diskussionen..
Oder du machst es mit anzahlung so, wie es dogmama geschrieben hat. Jedoch würde ich mir trotzdem die klausel einbauen, dass wenn du bis zur abgabe meinst, es nicht passend ist, du die anzahlung rückerstattest und der vorvertrag nichtig ist
Was für ein Glück ,das die Frau den Welpen nicht annahm.Wenn die Reservierung ein fixes Datum hatte,hat sie kein Anspruch mehr auf den Hund,aber lieber man erkennt vorher ein schwarzes Schaf und wimmelt sie ab,schmeißt noch die 200 Euro hinterher,als ihr den Welpen zu geben.Futterkosten und Arztkosten könnt ihr in Rechnung stellen.Unterhaltskosten,ab vereinbarter Abnahme auch,aber ihr wollt doch so jemand den Hund nicht mehr geben. Der ist doch jetzt auch ca.6 Monate,oder?
Ihr steht nichts anderes zu als die 200,- Euro Anzahlung, ist jetzt meine Meinung. Wenn diese Frau ein Körbchen und Leine käuft, ist das ihre Sache und das kostet nie im Leben 1000,- Euro zusammen. Ist das Halsband vergoldet oder was?
Warum lasst ihr es auch soweit kommen? Wenn ich Welpen zu verkaufen hätte und der Interessent kommt an dem Tag nicht und rührt sich auch sonst nicht mehr, hätte ich der Dame geschrieben, sie soll ihre Kontoverbindung mitteilen und hätte die 200,- Euro einfach überwiesen.
Jetzt entstand durch die Starrköpfigkeit von zwei Personen ein Rechtsstreit, frage Deinen Anwalt, dafür hast Du ihn ja.
lg Lilo
Das wurde alles mündlich vereinbart, schreibt die Fragestellerin doch. Wenn ihr mich fragt, ist das eine neue Masche, aus 200,-- Euro mal schnell viel Kapital zu schlagen.
Also im Prinzip hättet ihr die Welpen ordentlich arbeiten müssen, da sie allerdings den ersten Termin verpasst hat, gerät sie in Annahmeverzug, und verliert da ihren Rechtsschutz für die Leine umso mehr. Ihr müsst ihr auf jeden Fall die Welpen geben, wenn sie euch den Rest des Geldes anbietet, aber für irgendeine Erstattung sehe ich da keine Rechtsgrundlage, wenn ihr allerdings eh vor Gericht seid, solltet ihr einen Anwalt fragen.
hättet ihr die Welpen ordentlich arbeiten müssen
Häääääää ?????
Auch den Rest der Antwort kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.
Sorry, das sollte anbieten heissen. Also ihr musstet das Angebot machen, so wie es im Vertrag steht. Trotzdem kann sie jetzt den Vertrag nicht mehr einseitig abändern.
Wir hatten sie gebeten sich am nächsten Tag zu melden um darüber zu sprechen. Stattdessen bekommen wir 4 Wochen später Post von ihrem Anwalt. Wir haben natürlich den Welpen nachimpfen, chippen lassen und einen Heimtierausweis ausstellen lassen. Dies hat Kosten von fast 100€ verursacht. Ich finde es sehr anmaßend den Welpen quasi nach 2 Monaten abholen zu wollen und die Kosten für die Impfung etc. nicht übernehmen zu wollen. Stattdessen klagt sie den Welpen ein... so bekommt man dann einen durchgeimpften Welpen und muss dafür nichts zahlen ? Tolle Methode
sie muss den welpen abnehmen und ihr den welpen liefern, das ist die rechtslage
ihr habt einen verbindlichen kaufvertrag und eine anzahlung wurde geleistet
dass die übergabe nicht funktioniort hatte, spielt nicht so die rolle
sie muss den ganzen kaufpreis bezahlen, den welpen abnehmen und ihr müsst den welpen liefern
das ist die rechtslage
Wenn sie sich gemeldet hätte hätten wir ihr die Anzahlung zurück erstattet aber dann kommt Post vom Anwalt nach 4 Wochen ? Und dann mit der Aussage sie könne den Welpen erst weitere 4 Wochen später nehmen ? Entschuldigung aber welcher Züchter gibt denn einen Welpen an einen solchen Käufer ab?
du musst von dem ross tier runter kommen
es ist eine ware und die normalen kaufvertragsbestimmungen treffen darauf zu
Ich sitze auf keinem Ross ;-) bin nur nicht mit dem Klammerbeutel gepudert aber ist natürlich praktisch einen Welpen einzuklagen der in der Zwischenzeit noch Kosten verursacht hat ...Impfungen Chip..und diesen dann zum ursprünglichen Preis haben zu wollen. Dann kaufe ich mir bald ein Pferd welches noch nicht eingeritten ist ... warte einige Zeit lass es einreiten und zahle dann auch nur den "rohen" Preis ... praktisch ;-) wenn das so einfach ist mit der Rechstlage
Und vom kaufvertrag gibt es rücktrittsrecht für beide seiten.. was bist denn du für ein möchtegernjurist?!
Also bekommt sie ihre anzahlung zurück und du behältst den welpen.
Das zeug, die 1000 euro für hundesachen find ich geil 😂😂
Ps: deshalb nehm ich keine anzahlungen
Darauf lässt die Dame sich aber nicht ein das sie die Anzahlung zurück bekommt. Sie möchte lieber den Klageweg und das ganze zu Gericht bringen also gehen wir diesen jetzt inot gedrungen mit was anderes bleibt uns nicht übrig ...hätte ich das vorher geahnt ... so ein Aufriss
Ihr stehen nicht mal unbedingt die 200.-€ zu, wenn festgelegt wurde das die Anzahlung verfällt (was die gängige Vorgehensweise ist ) wenn der Kauf nicht angetreten wird dann ist sie nicht verpflichtet die 200€ zurück zu erstatten.