Was kann ich tun um die Anzahlung zurück zu bekommen?

12 Antworten

Viele Züchter nehmen Anzahlungen und regeln auch klar das es bei Rücktritt keine Erstattung gibt.

Dies ist zum Schutz, damit man es sich eigentlich vorher gut überlegt und nicht zich Leute ankommen sie wollen einen Welpen und dann doch absagen.

Zudem musst du überlegen, der Züchter hat wegen dir nun Umstände. Denn andere Interessenten wurden abgelehnt und nun, wo der Welpe abhol bereit ist muss er schauen das er neue Leute findet.

Ich finde es gut so.

IHR hättet euch vorher mehr Gedanken machen sollen, 

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze selber 7 Hunde.

husky59 
Beitragsersteller
 18.06.2017, 14:57

Es wurde kein Vertrag gemacht, ich habe nichts unterschrieben. Lediglich habe ich dem Züchter per Mail mitgeteilt das ich den Welpen haben möchte und habe dann auch die Anzahlung überwiesen. 

Weiter wurde nichts besprochen. Bei den Telefonaten wurde auch nur über die Entwicklung der Kleinen und den abholtermin gesprochen

Bitterkraut  18.06.2017, 15:10
@husky59

Und genau mit dieser Mail bist du einen Vertrag eingegangen. Mit der Überweisung hast du ihn sogar bestätigt.

Ein Vertrag muß nicht schriftlich sein. Ein vertag ist eine übereinstimmende Willenserklärug zweier oder mehrerer Parteien. Das geht sogar per Rauchzeichen.

Der Züchter hat erklät, dir den Welpen verkaufen zu wollen und du hast erklärt ihn kaufen zu wollen. Peng: Vertrag!

husky59 
Beitragsersteller
 18.06.2017, 19:15
@Bitterkraut

Ja, aber jetzt können wir ihn doch nicht nehmen. Ich muß die Anzahlung auf jeden Fall wiederhaben, kann 200,- nicht einfach verschenken.

Kann ich Nachweise verlangen, über Kosten, Verkauf und Kaufpreis?

LukaUndShiba  18.06.2017, 20:02
@husky59

Auch diese E-Mail ist bindet mit der Anzahlung.

Es ist alles rechtens und der Verkäufer ist dir nichts mehr schuldig.

Du hast hier den Fehler gemacht und vielleicht lässt du es dir zukünftig eine Lehre sein.

Weißt du was die Züchterin von zwei meiner Shiba's für eine Anzahlung nimmt?

Die Hälfte des Kaufpreises, bei 1.600€ also 800! 

Da könnte ich verstehen wenn du dich ärgerst, aber auch das wäre dein eigenes Verschulden.

Du wirst diese 200€ nicht wieder bekommen und er muss sie dir auch nicht wiedergeben.

Das du sie nun so dringend brauchst ist nicht das Problem des Züchters und auch nicht unseres sondern alleine deins.

Du hättest vorher noch etwas mehr nachdenken müssen.

Grinzz  19.06.2017, 15:15
@husky59

Ja, aber jetzt können wir ihn doch nicht nehmen. Ich muß die Anzahlung auf jeden Fall wiederhaben

Das ist nun ein Umstand, mit dem du leben musst. Du hast einen Hund gekauft - herzlichen Glückwunsch! Damit bist du auch Verpflichtungen eingegangen.

Die Anzahlung zurück zu bekommen wird sehr schwierig werden. Sehr schwierig...

Nachweise kannst du verlangen, wenn der Züchter dir einen zusätzlichen Schaden in Rechnung stellt. Ich als Züchter würde genau das tun.

husky59 
Beitragsersteller
 19.06.2017, 17:21
@Grinzz

Und welche Rechte habe ich??? Sagt mir was ich tun kann!!!

Bitte Hilfe!!!!!!!!!!

LukaUndShiba  19.06.2017, 17:51
@husky59

Überhaupt keine.

Kannst versuchen vor Gericht zu gehen.

Das wird aber deutlich mehr kosten als 200€ und ich garantiere  dir der Züchter gewinnt das.

Es ist ein Vertrag zustande gekommen, willst oder kannst du das nicht verstehen?

Auch ein mündlicher Vertrag bindet und auch so eine e-Mail.

Du hast eine Anzahlung gemacht und damit bist du schon einen Vertrag für die "Ware" eingegangen.

Das Geld siehst du nicht wieder, und wenn du dich auf den Kopf stellst und uns noch 1.000x schreibst das du es brauchst.

Das was hier läuft ist rechtens und der Züchter ist dir auch keine Rechenschaft oder ähnliches schuldig. 

Er hat das Recht die Anzahlung als Entschädigung zu behalten. Wie viel Schaden dann entsteht ist völlig Wurscht und geht dich auch nichts mehr an.

DU hast hier den Fehler gemacht und damit musst DU nun leben.

Grinzz  20.06.2017, 15:33
@husky59

Und welche Rechte habe ich???

Du hast das Recht, dass der Züchter dir den Hund übergibt. Aber dieses Recht ist nicht, was du willst. Du willst, dass alles was du "verbockt" hast, nun wieder (in deinem Sinne) richtig gestellt wird. Aber so funktioniert das nun einmal leider nicht.

Sagt mir was ich tun kann!!!

Entweder du nimmst ihn den Hund ab, oder du hoffst auf dessen Kulanz. Oder du verkaufst den Hund weiter...

Grinzz  20.06.2017, 15:37
@LukaUndShiba

Er hat das Recht die Anzahlung als Entschädigung zu behalten.

Das ist leider nicht richtig. Eine Anzahlung hat nichts mit einer Entschädigung zu tun. Die Fragestellerin hat aus dem von dir ebenfalls propagierten Vertrag ja ebenfalls Rechte. Der Züchter sollte also nicht einfach hingehen und den Hund weiterverkaufen - das könnte ihn nachher selbst wieder vor große Probleme stellen.

Denn wenn die Fragestellerin nun doch auf Herausgabe des Hundes besteht (dieses Recht hat sie ja), dann muss der Züchter liefern. Kann er das nicht, weil er den Hund z.B. schon weiterverkauft hat, dann muss er die Einrede der Unmöglichkeit (§ 275 BGB) erheben. Der Vertrag wird dadurch quasi aufgehoben und eine Anzahlung wäre zurück zu leisten. Ggfs. wäre der Züchter darüber hinaus auch noch schadenersatzpflichtig.

Ganz so einfach ist das mit dem Behalten daher nicht :-P

LukaUndShiba  20.06.2017, 15:39
@Grinzz

Doch es ist ganz einfach Wein viele seriöse Züchter so handeln und das zurecht. 

Fast jeder Züchter klärt vorher ab das die Anzahlung bei ihm bleibt wenn der Käufer Absage.

husky59 
Beitragsersteller
 20.06.2017, 20:27
@Grinzz

Der Züchter sollte also nicht einfach hingehen und den Hund weiterverkaufen - das könnte ihn nachher selbst wieder vor große Probleme stellen.

Super Tip!!! Dann könnte ich also so tun als würde ich ihn doch nehmen und bekomme mein Geld wieder, hey. Wie er sagte hat er viele Leute die einen wollen. Er hat ihn vielleicht gar nicht mehr.

Grinzz  21.06.2017, 07:47
@husky59

Dann könnte ich also so tun als würde ich ihn doch nehmen und bekomme mein Geld wieder, hey. Wie er sagte hat er viele Leute die einen wollen. Er hat ihn vielleicht gar nicht mehr.

Und wenn er ihn doch noch hat? Dann wirst du ihn nehmen müssen und auch noch den Rest des Kaufpreises zahlen müssen. Wenn die damit geholfen ist...

Bedenke auch: Durch euer Gespräch, in welchem du ihm mitteiltest, dass du den Hund nicht mehr willst, könnte auch ein (unberechtigter) Rücktritt vom Kaufvertrages gesehen werden. Diese würde dann ggfs. zu einem Schadenersatz führen, den du zu tragen hättest.
Ich würde sehr, sehr schnell mit dem Züchter reden. Und versuchen mit ihm eine Übereinkunft zu treffen...

Jetzt wäre der Welpe abholbereit aber nun sind uns Bedenken auf Grund privater Umstände gekommen. Wir möchten den Welpen doch nicht übernehmen.

Deine Frage hätte eher lauten müssen: Darf ich das überhaupt?

Ihr habt mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag geschlossen. Und dieser ist einzuhalten. Gründe, einen geschlossenen Kaufvertrag im Nachhinein wieder aufzuheben, sind hier keine in Sicht. Eure Gedanken hättet ihr euch - leider - früher machen müssen.

Der Verkäufer kann jetzt auf Einhaltung des Vertrages bestehen. Solltet ihr den Hund also nicht vollständig bezahlen oder gar beim Verkäufer einfach sitzen lassen, kann dieser euch den dadurch entstandenen Schaden (z.B. Futter-, Unterkunfts-, Tierarztkosten) in Rechnung stellen.

Hinzu kommt die Komponente, dass wir hier nicht von einem leblosen Gegenstand sprechen, sondern von einem Tier. Aber das sind nur moralische Zusatzbedenken...

Mit welcher Begründung kann er dies und darf er das überhaupt?

Seine Begründung wird ganz einfach die Einhaltung des Kaufvertrages sein. Und ob er darauf bestehen darf? Ja aber sicher!


husky59 
Beitragsersteller
 19.06.2017, 17:20

Ich möchte unbedingt verhindern das der Züchter sich bereichert. 

Ich kann mir nicht vorstellen das ein Kaufvertrag entstanden ist, denn ich habe keine AGB S unterschrieben. 

Der Züchter könnte den Welpen jetzt schon wieder verkauft haben, ich möchte Nachweise haben zu welchem Preis der Hund weiterverkauft wurde und wann. 

Das Geld muß zu mir zurück!!!!!!!!!

Das alles habe ich dem Züchter jetzt mitgeteilt, nur leider noch keine Antwort erhalten. 

Ich werde ja auch einige rechte hierbei haben. 

LukaUndShiba  19.06.2017, 17:54
@husky59

Das du es per e-Mail geklärt und eine Anzahlung gemacht hast reicht erst mal für die Schließung eines Vertrages.

Es ist alles rechtens und der Züchter ist im Recht. 

Was du nun willst oder nicht interessiert keinen. 

Grinzz  20.06.2017, 14:54
@husky59

Ich möchte unbedingt verhindern das der Züchter sich bereichert. 

Wie bitte sollte der Züchter sich denn bereichern? Hat er den Hund etwa 4 Leuten verkauft und sich von allen eine Anzahlung geben lassen?

Ich kann mir nicht vorstellen das ein Kaufvertrag entstanden ist, denn ich habe keine AGB S unterschrieben. 

Wenn ein Vertrag immer nur zustande käme, wenn du irgendwelche AGBs unterzeichnen musst (wobei du AGBs nie wirklich unterschreibst, sie werden per Bezugnahme Bestandteil eines Vertrages), dann würdest du dir niemals wieder Brötchen kaufen können - oder unterschreibst du dabei auch einen Vertrag?

Wer auch immer dir erzählt hat, dass du einen Vertrag immer nur schriftlich schließen kannst: Er hat dich belogen!

Der Züchter könnte den Welpen jetzt schon wieder verkauft haben

Nun versuche es mal aus dieser Sicht zu sehen: Ihr habt einen Kaufvertrag geschlossen. Der Züchter ist also verpflichtet DIR den Hund zu geben. Wieso sollte er den Hund also an jemand anderen verkaufen? Am Ende entscheidest du dich nochmals um und willst den Hund dann wieder haben... Nene, der Züchter muss den Hund nicht weiterverkaufen. Er hat ihn ja bereits einmal verkauft - an dich!

ich möchte Nachweise haben zu welchem Preis der Hund weiterverkauft wurde und wann. 

Möchten und Wollen kannst du viel. Ich möchte auch gerne ein großes Haus haben. Und ein neues Auto. Aber das gibt mir auch niemand. Genauso wenig wie der Züchter verpflichtet ist dir irgendwelche Nachweise über einen Weiterverkauf zu geben. Er ist ja nicht einmal zum Weiterverkauf verpflichtet. Warum also sollte er dir irgendwelche Nachweise geben müssen?

Das Geld muß zu mir zurück!!!!!!!!!

Da kannst du nur auf Kulanz des Züchters hoffen.

Ich werde ja auch einige rechte hierbei haben. 

Ja, natürlich. Aber diese Rechte sind nicht die, die du haben willst :-P Du hast z.B. das Recht auf Herausgabe des Hundes. Aber das willst du ja nicht...

Mehr als dieses Recht - und die oben genannte Hoffnung auf Kulanz - hast du derzeit nicht. So schmerzlich das auch sein mag. Beim nächsten mal überlegst du dir besser vorher, ob du das was du kaufst auch wirklich willst...

LukaUndShiba  20.06.2017, 15:38
@Grinzz

Recht auf den Hund hat sie im Moment aber auch nicht.

Sie hat ja nur eine Anzahlung bezahlt, nicht den vollen Preis.

Recht auf den Hund hat sie erst wenn der Züchter den vollen Preis hat.

Im Moment hat sie also keine Rechte.

Weder auf den Hund noch auf die Anzahlung.

Grinzz  20.06.2017, 15:40
@LukaUndShiba

Recht auf den Hund hat sie erst wenn der Züchter den vollen Preis hat.

Das stimmt nur, wenn eine Pflicht zur Vorausleistung vereinbart worden wäre. Davon ist hier jedoch bisher keine Rede. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass der Züchter so etwas mit der Fragestellerin per E-Mail vereinbart hat.

 

Wenn keine Vorausleistungspflicht besteht, dann muss sie auch nicht zuerst zahlen. Die Erfüllung wäre dann Zug-um-Zug zu erledigen (vgl. § 298 BGB).

husky59 
Beitragsersteller
 20.06.2017, 21:08
@Grinzz

Es wurde am Telefon gesprochen das der Hund bei abholung zu bezahlen ist. 

Kann ich so tun ich nehme den Hund und dann muß er das Geld mir zurück geben?????

Grinzz  21.06.2017, 07:41
@husky59

Kann ich so tun ich nehme den Hund und dann muß er das Geld mir zurück geben?????

Hmm? Wenn du den Hund nimmst, dann musst du doch den vollen Kaufpreis bezahlen. Ich verstehe daher nicht, was du mit diesem "so tun" erreichen willst.

Genau für das ist diese Anzahlung ja... Er hat dir den Welpen reserviert und andere Käufer weggeschickt. Nun muss er einen neuen Platz suchen. Die Anzahlung dient als Entschädigung!


husky59 
Beitragsersteller
 18.06.2017, 19:11

Und wenn er morgen einen neuen Platz findet, dann hat er ja keinen großen Aufwand gehabt. Kann ich einen Nachweis verlangen wann der Welpe verkauft wurde und für wie viel? Oder eine Aufstellung der anfallenden Kosten?

Immerhin glaube ich nicht das er dem neuen Käufer 200,-- Rabatt gewährt. Demnach könnte er ja von meinem gezahlten Geld Party machen.

Ich muß die Anzahlung auf jeden Fall wiederhaben, kann 200,- nicht einfach verschenken.

Bitterkraut  18.06.2017, 21:14
@husky59

Du kannst keine Nachweise verlangen. Wenn du die Anzahlung wiederhaben willst, wirst du vor Gericht ziehen müssen. 

Schosche  20.06.2017, 17:11
@husky59

Und was, wenn nicht?? Denk mal am dem Hund! Die Vorauszahlung ist genau für diesen Fall gedacht, für die Sicherheit von beiden Seiten. Es ist quasi der Preis um den Hund zu reservieren und das wurde schliesslich gemacht. Die Leistung wurde erbracht, für die du bezahlt hast... Du hast nichts zu motzen... 

Was kann ich tun um die Anzahlung zurück zu bekommen?

nichs. ein mündlicher Kaufvertrag ist genauso bindend wie ein schriftlicher.

Ich kann mir nicht vorstellen das ein Kaufvertrag entstanden ist, denn ich habe keine AGB S unterschrieben.

du musst dafür keine AGB unterschreiben - oder unterschreibst du beim Bäcker jedesmal einen Kaufvertrag bzw. lässt dir die AGB aushändigen, wenn du ein paar Brötchen kaufst? Auch das ist ein Kaufvertrag!

Ein Vertrag entsteht dadurch, dass jemand eine Leistung anbietet und der andere sie annimmt und dafür was auch immer leistet. In diesem Fall hast du eine Leistung (Reservierung) angenommen und dafür bezahlt. Strenggenommen kann dich der Züchter zur Zahlung der vollen Summe verdonnern (lassen).

Lediglich habe ich dem Züchter per Mail mitgeteilt das ich den Welpen haben möchte und habe dann auch die Anzahlung überwiesen. 

Nichts anderes ist ein Vertrag (beidseitige Willenserklärung) ! Vergiss die 200,-- und sei froh, wenn du nicht schadensersatzpflichtig gemacht wirst

Bevor ich überhaupt einen Hund reservieren würde, würde ich diese Probleme schon im Vorraus Bedenken, aber ja, der Züchter hat Recht, denn die “Reservierungskosten“ sind ja da, und sein Teil des Kaufvertrags, den ihr abgeschlossen habt, hat er ja erfüllt. Somit ja, leider die “Arschkarte“ gezogen. Wenn es nicht klar ist, ob man ein Hund holen kann oder nicht, würde ich dir empfehlen, mit einem Hundeheim zu kommunizieren, die sind meistens viel günstiger und kulanter. LG