Kranken Hund geld zurück?
Ein Welpen wurde korrekt verkauft, nach 3 Wochen ging die neue Familie die Nachimpfung machen, ihr Tierarzt stellte fest das der Welpe einen angeborenen Herzfehler hat.
Dem Käuferwurde anerboten den Hund an den Züchter zurück zugeben und den Kaufbetrag zurück zu bekommen, dies wollten dieser jedoch nicht sie wollen den Welpen behalten und behandeln.
Ist der Züchter nun verpflichtet dem Käufer finanziell zu unterstützen? (arztkosten OP'...)
2 Antworten
Der "Züchter" von Hunden ist gesetzlich dazu verpflichtet, für alle Kosten aufzukommen, die aufgrund von Erbkrankheiten und angeborenen Erkrankungen und Erkrankungen, die sich aus einer mangelhaften Aufzucht ergeben, in den ersten 2 Lebensjahren entstehen.
Das ist im BGB so geregelt und Welpen gelten dabei als "Neuware", die extra für den Verkauf hergestellt wird.
Wenn der Züchter natürlich einen Rückkauf anbietet, könnte sich die Kostenlage ändern. Dazu müsste jedoch ein Anwalt den Kaufvertrag unbedingt lesen.
Dazu gibt es mittlerweile auch ein Urteil der Käufer ist demnach nicht verpflichtet den Welpen an den Verkäufer zurück zugeben, trotzdem muss der Verkäufer für die Behandlungskosten aufkommen.
Alles sehr verständlich,jedoch bin ich der meinung das die züchterin nicht mehr bieten kann als den Welpen zurücknehmen und den Betrag auszubezahlen, wen die Käufer dies nicht wollen kann die Verkäuferin ja auch nichts für?
Auch bei Privatverkauf gilt das der "Züchter" für Erbkrankheiten und angeborene Krankheitsfehler die Kosten übernehmen muss in den ersten 2 Jahren nach dem Kauf, ausser der Gesundheitsfehler wurde dem Käufer mitgeteilt und im Kaufvertrag fest gehalten. Der Käufer ist nicht verpflichtet den Welpen gegen Erstattung des Kaufpreises an den Züchter zurück zu geben, der Züchter ist trotzdem verpflichtet die Kosten zu tragen.