Weitere Schritte mit Kleingewerbe?

3 Antworten

Es kommt zum Beispiel darauf an, wie hoch Dein Umsatz jährlich ist.

Je nachdem, wie sich der entwickelt, reicht es eventuell die Meldungen zur Umsatzsteuer nur einmal jährlich oder quartalsweise abzugeben.

Wenn der Umsatz höher werden würde, kommt das FA sowieso auf Dich zu und erwartet dann monatliche Meldungen. Dann ist Dein Business aber wohl nicht mehr als Kleinunternehmen zu werten.

Wenn es bezüglich der Steuererklärung komplizierter wird, wäre die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, nicht ganz falsch.


Lukasbn 
Fragesteller
 08.05.2024, 15:31

Ne mein Umsatz ist noch unter 22.500€.Die Meldung der Umsatzsteuer erfolgt doch durch die Steuererklärung oder? Oder ist das Seperat

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tanztrainer1  08.05.2024, 15:34
@Lukasbn

Es ist insgesamt etwas komplizierter, als Du es Dir vorstellst, selbstverständlich separat.

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Lukasbn 
Fragesteller
 08.05.2024, 15:36
@tanztrainer1

Aber warte mal Umsatzsteuer muss gar nicht gemeldet werden, weil ich ein Kleingewerbe habe, dass nicht über 22.000€ Umsatz erwirtschaftet

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siola55  08.05.2024, 17:08
@Lukasbn

Und woher bitte soll das Finanzamt dann wissen, dass dein Umsatz unter 22.000€ liegt???

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Lukasbn 
Fragesteller
 08.05.2024, 17:31
@siola55

Durch die Steuerliche Erfassung?

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siola55  08.05.2024, 19:30
@Lukasbn

Für die steuerliche Erfassung (Eink.steuer) ist der Gewinn maßgebend!

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kegus  08.05.2024, 21:21
@siola55

und für die steuerliche Erfassung (Umsatzsteuer) der Umsatz - wird beides abgefragt im Fragebogen

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Es gibt kein Kleingewerbe, nicht steuerlich und auch nicht gewerberechtlich.

Du nimmst anscheinend die Kleinunternehmerregelung in Anspruch!? Dann gibst du einmal jährlich deine Einkommensteuererklärung ab, eine Gewinnermittlung und eine Umsatzsteuererklärung.

Hast du ein Existenzgründerseminar besucht? Es hat den Anschein, dass du dich generell nicht gut mit den Themen rund um deine Selbstständigkeit auskennst. Ein Steuerberater, sodann du einen findest, ist sicherlich ein guter Ansprechpartner.


Lukasbn 
Fragesteller
 08.05.2024, 17:52

Und wird man daran erinnert per Post oder E-Mail oder muss man selber dran denken?

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Purzeline542  08.05.2024, 18:21
@Lukasbn

Daran muss man natürlich selber denken. Die Fristen findest du ganz einfach im Internet...besorg dir Hilfe.

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Falls Du mit "Kleingewerbe" meinst, dass Du die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst, dann sind tatsächlich nur einmal jährlich Steuererklärungen abzugeben.

Darüber hinaus bist Du aber auf jeden Fall verpflichtet, entsprechende Aufzeichungen zu führen, diese sowie die Belege ordnungsgemäß aufzubewahren und jährlich eine Gewinnermittlung zu erstellen. In Deinem Fall ist das sehr wahrscheinlich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung.

Dies die steuerlichen Erfordernisse (sofern Du keine Arbeitnehmer hast). Ob ggf. Versicherungen oder Kammerbeiträge eine Rolle spielen, solltest Du Dich ebenfalls kundig machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

Lukasbn 
Fragesteller
 08.05.2024, 20:23

Danke. Bist aber der einzige, der meint, dass man nur eine Steuererklärung braucht, wie ich auch behauptet hatte. Aber klingst, als ob du Ahnung hast! Ja also ehrlich gesagt habe ich keine jeglichen Kosten in Bezug auf meine Tätigkeit, deswegen werde ich denke ich mal keine Belege brauchen. Denkst du, ich kann den Strom absetzen von den Steuern? Oder jegliches Setup wie Maus usw, weil damit arbeite ich

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kegus  08.05.2024, 21:29
@Lukasbn

Der Regelbesteuerer muss monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Das muss der Kleinunternehmer natürlich nicht.

Da Du "Kleingewerbe" geschrieben hast, ist das bzgl. der USt nicht ganz klar, weil es ein "Kleingewerbe" nicht gibt.

Absetzen kannst Du alle Ausgaben, die betrieblichen Bezug haben. Und dafür brauchst Du natürlich Belege. Für steuermindernde Tatsachen bist Du in der Beweislast. Heißt, was nicht belegt werden kann, wird nicht anerkannt. Das Finanzamt wird diese nicht jedes Jahr sehen wollen, aber wenn ein Prüfer vorbeikommt, der will das auf jeden Fall.

Wie schon empfohlen, rate auch ich zu einem Exitenzgründerseminar. Und ggf. einen Steuerberater, auch wenn das gar mehr so einfach zu sein scheint, einen zu bekommen.

#Ahnung - ich mach den Job seit mehr als 20 Jahren :D

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