Defekte Elektronikartikel kaufen, reparieren und verkaufen - reicht Kleingewerbe?

2 Antworten

Es gibt kein "Kleingewerbe", bitte nicht mit der Kleinunternehmerregelung verwechseln.

Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer       

Da solltest Du wissen worauf Du Dich einlässt. Wenn aufgrund eines Kurzschlusses in einem von Dir reparierten Gerät ein Haus abbbrennt und Menschen zu schaden kommen, bist Du voll haftbar bzw. musst beweisen dass es nicht an Deiner Reparatur gelegen hat.

Du brauchst also eine Berufshaftpflichtversicherung, und die wird angesichts der möglichen Folgen Deiner Tätäigkeit ein teurer Spaß.