Wegen Radfahrer auf dem Gehweg durch die Praktische Verkehrsprüfung geflogen?
Hallo!
ich habe eine Frage bezüglich meiner praktischen Fahrerlaubnisprüfung.
Undzwar lief bei der Prüfung eigentlich alles super und problemlos.
Kurz vor der TÜV Stelle ist jedoch längere Zeit ein Radfahrer vor mir auf der Straße gefahren. Aufgrund von ständigem Gegenverkehr war das Überholen nicht möglich. Nach ein paar Minuten wechselte der Radfahrer auf den Gehweg, also habe ich ihn überholt - mit, laut Fahrprüfer, zu geringem Seitenabstand (ich war ca 1m vom Gehweg entfernt)
Diese Situation war meines Erachtens ungefährlich, da ich den Radfahrer während meines Überholvorganges trotzdem weiterhin im Blick hatte und nicht davon auszugehen war, dass dieser vor mir auf die Fahrbahn fahren würde.
laut Prüfer war die Situation zu gefährlich, denn der Radfahrer hätte ja wieder auf die Fahrbahn fahren können und ich hatte keine 2m Seitenabstand. Er hatte etwas Ähnliches erlebt, wobei ein Kind mit dem Fahrrad vor sein Auto gefahren ist.
Das spiegelt aber nicht ansatzweise die Situation in meiner Fahrprüfung wieder.
Was haltet ihr von dieser Situation? Findet ihr die Aussage des Prüfers gerecht?
6 Antworten
Richige Entscheidung des Prüfers. Sollte der Radfahrer plötzlich zur Seite umfallen, würdest du ihn bei einem Meter Abstand über den Haufen fahren. Aus diesem Grund gibt es ja den Sicherheitsabstand (innerhalb von Ortschaften 1.5m, außerhalb 2m).
Ich halte die Entscheidung für korrekt. Der Mindestabstand ist auch dann gültig, wenn eine Bordsteinkante dazwischen ist.
Diese Situation war meines Erachtens ungefährlich
Das ist vollkommen unerheblich, wenn's eine Vorschrift gibt, die besagt dass die Situation gefährlich ist.
Wie kurz vor dem Tüv war es denn? Bei einem Kilometer hätte ich definitiv nicht mehr überholt, außer es ist wirklich die komplette Straße in alle Richtungen bis zum Horizont frei.
Es gibt einen einzuhalten Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern, innerorts 1,5m, außerorts 2m.
Und in der Prüfung wird nunmal ganz pingelig auf die Verkehrsregeln geachtet, somit ist - sorry - einfach richtig das du durchgefallen bist. Gleiches Recht für alle.
Ich bin nicht der Meinung des Prüfers.
Wenn der Radfahrer auf dem Gehweg fährt, muss dieser aufpassen, wenn er wieder auf die Straße fahren will.
Aber Fußgänger und Radfahrer dürfen ja alles und die Autofahrer sind die Dummen.
Schon klar, aber man sollte mal Regeln für die anderen aufstellen und nicht immer nur für die Autofahrer.
Ja Autofahrer sind die dummen. 80/20 sogar wenn man die ganzen illigal aufgemotzen Dreckskarren mit einbezieht.
Wenn das so war, finde ich es unmöglich, zumal er sich ja auch nicht auf deiner Fahrbahn befand.
Ich hatte in NL mal eine Situation, in der ein Radfahrer auf dem Bürgersteig an einer Mauer entlang fuhr. Auf dieser Mauer saß allerdings eine Katze, welche offensichtlich ein Problem mit Radfahrern hatte.
Die Katze ist also (warum auch immer) auf den Radfahrer gesprungen, welcher sich natürlich erschrocken hatte und dadurch zur Seite umfiel, mit dem Kopf Richtung Fahrbahn. Hätte ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, hätte ich keine Chance zum ausweichen gehabt und den Radfahrer würde es nicht mehr geben.
Ein anderes Mal fuhr ich von meiner Arbeit mit dem Fahrrad auf einer niederländischen Landstraße nach Hause. Unterwegs traff ich auf zwei Polizisten welche den Weg abgesperrt hatten, der Grund war eine Unfallstelle welche sich 20m weiter befand.
Zu sehen war nur eine Blutlache, ein Fahrrad welches aussah als hätte man es mit 200km/h vor eine Wand gefahren und daneben ein großer Traktor mit einem bestürzt ausschauenden Fahrer.
Der Fahrer des Traktors wollte einen älteren Mann mit einem Fahrrad überholen, eigentlich eine alltäglichen Situation. Der ältere man erschrak allerdings, kippte zur Seite und fuhr dadurch direkt in den Hinterreifen des Traktors. Die tonnenschwere Machine erledigte den Rest. Das war kein schöner Anblick.
https://www.arboinspectie.nl/arbeidsongeval/dodelijke-ongevallen-2019/#comment-2571
Auch hier wurde der Sicherheitsabstand nicht eingehalten.
zumal er sich ja auch nicht auf deiner Fahrbahn befand.
Und was hat das zu sagen? Die 1,5 m Mindestabstand (2 m außerorts) gelten unabhängig von Linien, Bordsteinen oder Grasstreifen.
Wir fuhren gestern durch Wuppertal. Da hat auf einigen Strecken einfach ein Stück von jeder Fahrspur als Fahrradspur gekennzeichnet.
Also bei mehreren nebeneinanderliegenden Spuren, darf da kein Fahrzeug recht oder links der Räder vorbeifahren.
Übrigens Bergaufstrecke. Aber Halleluja.
Du hast erfasst, weshalb ich diese "Radfahrerschutzstreifen" absolut idiotisch finde. Das einzige, was sie tun, ist andere Verkehrsteilnehmer zu Überholmanövern mit nicht ausreichendem Abstand zu animieren, nur weil eine Linie dazwischen ist.
Aber Lokalpolitiker können halt der Presse sagen, dass sie was für die Radfahrer getan und "Radwege geschaffen" haben.
Du musst (zumindest bis einschließlich der Prüfung) bei jeder Situation mit allem möglichen Fehlverhalten der anderen rechnen.