Autofahrer beleidigt und hupt Radfahrer an, Reaktion?

Auch Ignoriert 39%
Anderes 30%
Hätte Ihn auch beleidigt oder Mittelfinger gezeigt (Rechtlich Ok) 21%
Hätte Ihn körperlich angegangen (Körperverletzung) 9%
Hätte sein Auto beschädigt (Sachbeschädigung) 0%
Hätte Ihn bedroht (Drohung/Gefährliche Drohung) 0%

33 Stimmen

19 Antworten

Auch Ignoriert

Salue

Eigentlich habe ich ein wenig Mitgefühl mit solchen aggresiven Verkehrsteilnehmern. Die armen Leute bringen die nötigen Vorausetzungen nicht mit, den heutigen Verkehr so zu nehmen wie er einfach mal ist. Das braucht eine gewisse innere Ruhe und Akzeptanz der anderen Verkehrsteilnehmer. Diese Gabe ist nicht allen gegeben.

Ich weiss das es zu Stosszeiten viel Verkehr hat. Also fahre ich eine Viertelstunde früher ab. Jeden Velofahrer den ich sehe freut mich. Hätte er auch ein Auto wie ich, wäre der Verkehr noch schlimmer.

Haben wir also Verständnis für überdurchschnittlich nervöse Verkehrsteilnehmer und ignorieren sie einfach.

Tellensohn

Auch Ignoriert

Also ich wäre wahrscheinlich nicht in die Mitte gefahren, sondern normal am rechten Fahrbahnrand.
Je nach Beleidigung und Gefährlichkeit seines Verstoßes hätte ich meinen Dienstausweis gezückt und eine Verkehrskontrolle durchgeführt.
Sonst hätte ich ihn ignoriert.

lg

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

guitschee  05.02.2025, 20:06
sondern normal am rechten Fahrbahnrand.

Aus Erfahrung: dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass man gefährdet wird, bis hin zu echten Unfällen deutlich deutlich erhöht.

treppensteiger  25.06.2024, 17:15

Wenn man so nen Ausweis hat, und so reagiert, ist das nicht schon "Anstiftung zu verkehrswidrigem Verhalten"?

HfPol110, UserMod Light  25.06.2024, 17:20
@treppensteiger

Warum sollte das Anstiftung sein? Ich wäre rechts gefahren und hätte mich jemand abgehupt und beleidigt, würde ich situationsbedingt entscheiden die Person zu überprüfen.

Starkman405 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 17:25
@HfPol110, UserMod Light

Finde es sollte gerade in der Stadt mehr Polizei zu Rad geben um jeden Autofahrer zu bestrafen welcher "falsch" überholt.

HfPol110, UserMod Light  25.06.2024, 17:28
@Starkman405

Da das nur 30 Euro kostet macht sich dafür kaum jemand den Aufwand.

Abgesehen davon kann man den Verstoß kaum ahnden. Denn wie soll ich denn von 20 Meter aus sagen ob das jetzt 90 cm oder 1,5 Meter waren.

Das würde ich vor Gericht und Eid nicht aussagen und deshalb zeig ich das auch nicht an.

treppensteiger  25.06.2024, 17:30
@HfPol110, UserMod Light

Ich wollts nur mal wissen. Manche Radfahrer ziehen ja, niemand behindern wollend, teilweise gefährlich weit nach rechts. Oft genug die, deren Fahrweise für diese beengten Verhältnisse eigentlich nicht geeignet ist.

Starkman405 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 17:47
@HfPol110, UserMod Light

30€? Bei uns in Österreich kann die Strafe wegen zu geringem Abstand bis zu €2.180,- und eine Vormerkung kosten(Wenn der Radfahrer gefährdet wird).

Anderes

Also gegen das Rechtsfahrgebot verstossen mit der Ausrede, du würdest schon vorher immer wissen wer den Sicherheitsabstand einhält oder nicht?

Und damit Nötigung im Strassenverkehr begangen dass er hinter dir bleibt, auch an der Ampel?

Und als Top noch beschweren über das Benutzen des Schallzeichens mit der er auf die Gefahr hingewiesen hat dass etwas passieren kann weil du dich verkehrswidrig nicht ans Rechtsfahrgebot hältst?

Was stimmt mit dir nicht, warum zeigt man sowas wie dich nicht an?

Da fällt einem nichts mehr ein...


Starkman405 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 16:27

na dann werde Ich in Zukunft rechts fahren und wenn mich dann einer mit gerade mal 15cm Seitenabstand überholt fall Ich hin und kassiere ordentlich Schmerzensgeld, bemühe ev. noch die Gerichte und liege der Krankenkasse auf der Tasche weil Krankenstand und Lohnfortzahlung.

Habt Ihr alle die letzte Führerschein-Gesetzesnovelle (33. FSG-Novelle) verpasst?

Anscheinend schon.

Leestiger  25.06.2024, 16:39
@Starkman405
na dann werde Ich in Zukunft rechts fahren

Genau so ist es richtig!

Und warum nicht gleich so?

Wen du ihm übrigens beim knapp überholen den rechten Aussenspiegel abtrittst wird er Probleme haben das zu erklären...

Starkman405 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 16:44
@Leestiger

hab Ich auch schon gehört, oder so eine schönen Carbid-Glasbrecher am Auto langschleifen, kost sicher auch nicht wenig.

FelixLingelbach  25.06.2024, 16:50
@Starkman405

Du hast alles richtig gemacht, dich aber hier vielleicht nicht gut ausgedrückt. Du hast vor der roten Ampel in der Mitte deiner Spur gehalten, als von hinten einer gehupt hat. Da war kein Platz für einen Radfahrer und ein Auto nebeneinander.

Leestiger  25.06.2024, 16:54
@Starkman405

Es reicht, wenn du in der linken Hand deinen Hausschlüssel deutlich sichtbar zeigst ...

Leestiger  25.06.2024, 16:57
@FelixLingelbach
...Da war kein Platz für einen Radfahrer und ein Auto nebeneinander...

Da ist Immer Platz, den schließlich ist es komischerweise Radfahrern erlaubt an einer roten Ampel Rechts an allen wartenden Autos bis ganz nach vorne zu fahren - und da sind sicherlich immer auch keine 1,5m "Platz"...

Starkman405 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 17:22
@Leestiger

kein Platz lt. STVO §15 (4): Beim Überholen ist ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand vom Fahrzeug, das überholt wird, einzuhalten. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von Radfahrern und Rollerfahrern (§ 88b) hat der Seitenabstand im Ortsgebiet mindestens 1, 5 m und außerhalb des Ortsgebietes mindesten 2 m zu betragen; bei einer gefahrenen Geschwindigkeit des überholenden Kraftfahrzeuges von höchstens 30 km/h kann der Seitenabstand der Verkehrssicherheit entsprechend reduziert werden.

Starkman405 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 17:49
@Leestiger

"Da ist Immer Platz, den schließlich ist es komischerweise Radfahrern erlaubt an einer roten Ampel Rechts an allen wartenden Autos bis ganz nach vorne zu fahren - und da sind sicherlich immer auch keine 1,5m "Platz"."

das nennt sich ja auch "vorbeifahren" und solange Ich mich dann in den fließenden Verkehr wieder einordne ist alles Ok.

Leestiger  25.06.2024, 19:14
@Starkman405

Und ganz vorne an der roten Ampel fährt dann das Auto, das du nicht überholen lässt / das nicht überholen könnte dann warum nicht neben dich?

Weil du nicht ganz rechts stehst...

HfPol110, UserMod Light  25.06.2024, 16:58

Ein Fahrradfahrer kann ein Autofahrer niemals nötigen. Nur das zweite Auto dass dann hintendran kommt.
Siehe Urteil zu den Klimaklebern.

Sonst 👍🏻

Leestiger  25.06.2024, 19:15
@HfPol110, UserMod Light

Knapp "nicht Nötigung"

https://www.iww.de/va/archiv/noetigung-im-strassenverkehr-laengeres-verhindern-des-ueberholens-durch-einen-radfahrer-muss-nicht-immer-noetigung-sein-f44251

Das bedeutet dass wenn die Minute "noch" nicht ausreicht, dann wohl ein etwas längerer Zeitraum - oder denkst du bei 2, 3 oder 5 Minuten würde immer noch gleich "keine Nötigung" geurteilt werden?

Irgendwann ist der Boden überspannt, evtl. auch erst nur Verwarnung..

Autofahrer aufgehalten...

HfPol110, UserMod Light  25.06.2024, 19:33
@Leestiger

Also soweit ich weiß liegt keine Nötigung vor, weil das Auto das stärkere Mittel ist im Vergleich zum Fußgänger bzw Radfahrer.
Er hätte ja auch die Möglichkeit los zu fahren und den Radfahrer bzw Fußgänger zu überfahren. Das ist die Begründung weshalb man von denen nicht genötigt werden kann.
Ich finde die Begründung auch bescheuert.

Das zweite Fahrzeug hintendran dann aber schon. Denn das kann wegen dem ersten Auto nicht fahren.

Bescheuerte Regel; ist aber wohl so.

lg

guitschee  05.02.2025, 20:15
@HfPol110, UserMod Light

Ich schicke dir ein kurzes Video - bitte, wenn du das anschaust, den Ton massiv runterregeln - Endergebnis zu diesem Video: Verfahren gegen PKW-Fahrer eingestellt, Strafbefehl gegen Fahrradfahrer wegen Nötigung erlassen, vor Gericht dann aber zum Glück kassiert worden:

https://www.youtube.com/watch?v=6MKwpnA5248

Staatsanwaltschaft sah das mit Nötigung wohl anders...

HfPol110, UserMod Light  05.02.2025, 23:06
@guitschee

Okay. Ja das kann gut sein. Ist ja auch immer eine Einzelfallentscheidung. Aber das war zumindest mein letzter Stand, bei meiner StA

Anderes

Ich kann nicht schneller fahren, und Sie können auch nicht ohne meine Gefährdung überholen. Wer ist also der Trottel, der trotzdem hupt?


Leestiger  25.06.2024, 17:09

Ist man gleich ein Trottel wenn man wegen einer Gefahr hupt, die durch einen Verkehrsteilnehmer entstehen kann, der sich nicht ans Rechtsfahrgebot hält?

Leestiger  25.06.2024, 17:15
@treppensteiger

Da man nicht weiß, ob derjenige am Handy rumbastelt oder besoffen ist, hupt man um ihn "aufzuwecken" bevor er irgendwo gegenfährt - denn normal ist es nicht mitten in der Fahrspur mit dem Fahrrad zu fahren...

treppensteiger  25.06.2024, 17:23
@Leestiger

Danke! Und ich dachte schon, es wird gehupt weil sich jemand im Tempo behindert vorkommt. Wenn ich bloß behupt werde, damit man weiß, ob ich wach bin, dass finde ich doch gleich viel entspannter!

Handy und Rad fahren kann ich gar nicht. Da fahr ich tatsächlich irgendwo dagegen oder übersehe was Wichtiges, selbst nur beim Telefonieren.

treppensteiger  25.06.2024, 17:27
@treppensteiger

Was mich übrigens sehr wundert. Ich kann freihändig fahren, und mich nebenbei noch mit einem anderen Radfahrer unterhalten, aber ich kann nicht einhändig fahren und dabei telefonieren. Schreiben schon gar nicht.

Starkman405 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 17:37
@treppensteiger

würd Ich auch nie, einhändig mit den Augen am Handy, da musst ja wo gegenfahren, Freihändig steuerst ja mit dem Gleichgewicht, aber wo steuerst du hin wenn du nur das handy siehst?

treppensteiger  25.06.2024, 17:46
@Starkman405

Ich muss mein Handy nicht mal anschaun dazu, dass ist kein Smartphone, und ist wirklich fast nur zum Reden in Benutzung.

Zalla55  25.06.2024, 17:53
@Leestiger
Ist man gleich ein Trottel wenn man wegen einer Gefahr hupt, die durch einen Verkehrsteilnehmer entstehen kann, der sich nicht ans Rechtsfahrgebot hält?

Ja, wenn die Situation so war wie beschrieben: Stehen an der Ampel, Fahren nicht am rechten Rand, weil ein Überholen mit Mindestabstand nicht möglich ist (aber evtl. vom Autofahrer "riskiert" wird). Ja, dann ist man ein Trottel, wenn man hupt und beleidigt.

Leestiger  25.06.2024, 19:35
@treppensteiger

Also ich - du vielleicht nicht, deshalb kennst du das nicht - bin schon öfter hinter Autos oder auch Lkws hinterher gefahren, die auffälligen Rechts- oder Linksdrall hatten und da immer ruckartig korrigierten.

Ein deutliches, etwas längeres Schallzeichen meinerseits hat da immer dazu geführt dass ab dann wieder in der Spur geblieben worden ist!

Mein längstes Erlebnis waren mal fast 15 Kilometer Landstraße, teilweise durch kleine Orte wo eine A-Klasse vor mir bei Geschwindigkeiten von 80-90km/h mehrmals soweit in die Gegenfahrbahn fuhr, also mit den linken Reifen links vom Mittelstreifen, dass der Gegenverkehr bis ins Bankett ausweichen musste.

Ich hatte da schon die Polizei am Handy und die kamen dann auch entgegen und haben den ausgezogen..

Also bitte erzähl mir keinen, wann man bei Gefahr Hupen kann und darf...

guitschee  05.02.2025, 20:34
@Leestiger
Da man nicht weiß, ob derjenige am Handy rumbastelt oder besoffen ist,

Das weißt du nie.

Das heißt aber, du fährst ständig hupend durch die Gegend, um potentiell schlafende, besoffenene Leute "aufzuwecken"?

Dann, bitte, gehe dringend noch mal in de Fahrschule!

Sorry, aber, eine dümmere Ausrede für völlig asoziales Fehlverhalten von dem Autofahrer fiel dir jetzt nicht ein?

Olaf68  06.02.2025, 13:28
@Leestiger

Das "Rechtsfahrgebot" besagt nicht, daß mal als Radfahrer mit den Reifen im Rinnstein fahren muß; es gibt diverse Gerichtsurteile, daß man erst mit 80-100 cm Abstand vom rechten Lenkerende(!) zum Bordstein der Sorgfaltspflicht gegenüber den Fußgängern auf dem Gehweg nachgekommen ist.

1m Abstand zzgl. ca. 80 cm Breite des Rades bedeutet, daß man für viele schon "mitten auf der Spur" fährt; auf jeden Fall ist es juristisch völlig korrektes Verhalten.

Und welche Gefahr soll bestehen? 25 km/h fahren ist für kein Auto gefährlich.

Zalla55  06.02.2025, 14:02
@Olaf68

Vollkommen richtig. Und wenn ich an die oft tiefer liegenden Kanaldeckel und Abflüsse am Bordsteinrand denke, da fahre ich nicht mal als Autofahrer gerne drüber. Und als Radfahrer erst recht nicht.

Anderes

In der Mitte fahren ist richtig, wenn der Platz für sicheres Überholen eh nicht reicht. Wobei man sehen muss, wie die Lage von der Geschwindigkeit her ist. Bei 30km/h und wenig Unterschied, kann man auch schon mal 1m als sicher akzeptieren, ohne vor Schreck vom Rad zu fallen. Auf einer engen Bundes, oder Hauptstraße, würde ich sogar vor (nicht in!) einer nicht einsehbaren Rechts-kurve, mittig fahren, falls Gegenverkehr kommt.

Was ich mich allerdings frage, warum hast du den nicht dann, an der Ampel vor gelassen? So jemand hat man doch lieber vor, als hinter sich. Vielleicht mit den Worten, "Ich wollte sie (vorhin) nur nicht zu verkehrswidrigem Verhalten ermutigen."

So hättest du ihm dort wenigstens etwas Wut aus den Segeln genommen.

Nach "nett bleiben" ist ignorieren die zweitbeste Variante.


Starkman405 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 17:24

Nein, nicht lt. STVO, erst wenn der überholende mit weniger als 30km/h überholt darf er den Seitenabstand entsprechend reduzieren.

treppensteiger  25.06.2024, 17:32
@Starkman405

+ 10% Toleranz, passt doch ;-) Das würde ich im Praxisfall nicht auf die Goldwaage legen, da freut man sich einfach, wenn man sich ungefährdet, bzw. wahr- und ernst genommen fühlt.