Autofahrer beleidigt und hupt Radfahrer an, Reaktion?
Letztens hupte (dort war Hupverbot) mich ein Autofahrer an und beschimpfte mich als "Trottel", Ich war Radfahrer mit gut 25km/h im Ortsgebiet und kamen gerade vor einer rotzeigenden Ampel zum Stillstand (bin in der Mitte meiner Fahrspur gefahren um denjenigen am Überholen zu hindern da Er gewiss nicht den Sicherheitsabstand von 1,50m hätte einhalten können weil die Fahrbahn mit einem Grünstreifen vom Gegenverkehr getrennt ist).
Ich hab Ihn schlicht ignoriert und den Kopf geschüttelt, aber wie hättet Ihr reagiert?
Hättet Ihr es auch ignoriert oder den Recht des Gegenschlags in Anspruch genommen und zb. den Mittelfinger gezeigt?
33 Stimmen
19 Antworten
Salue
Eigentlich habe ich ein wenig Mitgefühl mit solchen aggresiven Verkehrsteilnehmern. Die armen Leute bringen die nötigen Vorausetzungen nicht mit, den heutigen Verkehr so zu nehmen wie er einfach mal ist. Das braucht eine gewisse innere Ruhe und Akzeptanz der anderen Verkehrsteilnehmer. Diese Gabe ist nicht allen gegeben.
Ich weiss das es zu Stosszeiten viel Verkehr hat. Also fahre ich eine Viertelstunde früher ab. Jeden Velofahrer den ich sehe freut mich. Hätte er auch ein Auto wie ich, wäre der Verkehr noch schlimmer.
Haben wir also Verständnis für überdurchschnittlich nervöse Verkehrsteilnehmer und ignorieren sie einfach.
Tellensohn
Also ich wäre wahrscheinlich nicht in die Mitte gefahren, sondern normal am rechten Fahrbahnrand.
Je nach Beleidigung und Gefährlichkeit seines Verstoßes hätte ich meinen Dienstausweis gezückt und eine Verkehrskontrolle durchgeführt.
Sonst hätte ich ihn ignoriert.
lg
sondern normal am rechten Fahrbahnrand.
Aus Erfahrung: dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass man gefährdet wird, bis hin zu echten Unfällen deutlich deutlich erhöht.
Warum sollte das Anstiftung sein? Ich wäre rechts gefahren und hätte mich jemand abgehupt und beleidigt, würde ich situationsbedingt entscheiden die Person zu überprüfen.
Finde es sollte gerade in der Stadt mehr Polizei zu Rad geben um jeden Autofahrer zu bestrafen welcher "falsch" überholt.
Da das nur 30 Euro kostet macht sich dafür kaum jemand den Aufwand.
Abgesehen davon kann man den Verstoß kaum ahnden. Denn wie soll ich denn von 20 Meter aus sagen ob das jetzt 90 cm oder 1,5 Meter waren.
Das würde ich vor Gericht und Eid nicht aussagen und deshalb zeig ich das auch nicht an.
Ich wollts nur mal wissen. Manche Radfahrer ziehen ja, niemand behindern wollend, teilweise gefährlich weit nach rechts. Oft genug die, deren Fahrweise für diese beengten Verhältnisse eigentlich nicht geeignet ist.
30€? Bei uns in Österreich kann die Strafe wegen zu geringem Abstand bis zu €2.180,- und eine Vormerkung kosten(Wenn der Radfahrer gefährdet wird).
Bei uns 30 Euro. Im Falle eine Gefährdung wohl etwas höher.
Und wie gesagt die Nachweisbarkeit ist fast nicht möglich.
lg
Also gegen das Rechtsfahrgebot verstossen mit der Ausrede, du würdest schon vorher immer wissen wer den Sicherheitsabstand einhält oder nicht?
Und damit Nötigung im Strassenverkehr begangen dass er hinter dir bleibt, auch an der Ampel?
Und als Top noch beschweren über das Benutzen des Schallzeichens mit der er auf die Gefahr hingewiesen hat dass etwas passieren kann weil du dich verkehrswidrig nicht ans Rechtsfahrgebot hältst?
Was stimmt mit dir nicht, warum zeigt man sowas wie dich nicht an?
Da fällt einem nichts mehr ein...
na dann werde Ich in Zukunft rechts fahren und wenn mich dann einer mit gerade mal 15cm Seitenabstand überholt fall Ich hin und kassiere ordentlich Schmerzensgeld, bemühe ev. noch die Gerichte und liege der Krankenkasse auf der Tasche weil Krankenstand und Lohnfortzahlung.
Habt Ihr alle die letzte Führerschein-Gesetzesnovelle (33. FSG-Novelle) verpasst?
Anscheinend schon.
na dann werde Ich in Zukunft rechts fahren
Genau so ist es richtig!
Und warum nicht gleich so?
Wen du ihm übrigens beim knapp überholen den rechten Aussenspiegel abtrittst wird er Probleme haben das zu erklären...
hab Ich auch schon gehört, oder so eine schönen Carbid-Glasbrecher am Auto langschleifen, kost sicher auch nicht wenig.
Du hast alles richtig gemacht, dich aber hier vielleicht nicht gut ausgedrückt. Du hast vor der roten Ampel in der Mitte deiner Spur gehalten, als von hinten einer gehupt hat. Da war kein Platz für einen Radfahrer und ein Auto nebeneinander.
Es reicht, wenn du in der linken Hand deinen Hausschlüssel deutlich sichtbar zeigst ...
...Da war kein Platz für einen Radfahrer und ein Auto nebeneinander...
Da ist Immer Platz, den schließlich ist es komischerweise Radfahrern erlaubt an einer roten Ampel Rechts an allen wartenden Autos bis ganz nach vorne zu fahren - und da sind sicherlich immer auch keine 1,5m "Platz"...
kein Platz lt. STVO §15 (4): Beim Überholen ist ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand vom Fahrzeug, das überholt wird, einzuhalten. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von Radfahrern und Rollerfahrern (§ 88b) hat der Seitenabstand im Ortsgebiet mindestens 1, 5 m und außerhalb des Ortsgebietes mindesten 2 m zu betragen; bei einer gefahrenen Geschwindigkeit des überholenden Kraftfahrzeuges von höchstens 30 km/h kann der Seitenabstand der Verkehrssicherheit entsprechend reduziert werden.
"Da ist Immer Platz, den schließlich ist es komischerweise Radfahrern erlaubt an einer roten Ampel Rechts an allen wartenden Autos bis ganz nach vorne zu fahren - und da sind sicherlich immer auch keine 1,5m "Platz"."
das nennt sich ja auch "vorbeifahren" und solange Ich mich dann in den fließenden Verkehr wieder einordne ist alles Ok.
Und ganz vorne an der roten Ampel fährt dann das Auto, das du nicht überholen lässt / das nicht überholen könnte dann warum nicht neben dich?
Weil du nicht ganz rechts stehst...
Ein Fahrradfahrer kann ein Autofahrer niemals nötigen. Nur das zweite Auto dass dann hintendran kommt.
Siehe Urteil zu den Klimaklebern.
Sonst 👍🏻
Knapp "nicht Nötigung"
Das bedeutet dass wenn die Minute "noch" nicht ausreicht, dann wohl ein etwas längerer Zeitraum - oder denkst du bei 2, 3 oder 5 Minuten würde immer noch gleich "keine Nötigung" geurteilt werden?
Irgendwann ist der Boden überspannt, evtl. auch erst nur Verwarnung..
Also soweit ich weiß liegt keine Nötigung vor, weil das Auto das stärkere Mittel ist im Vergleich zum Fußgänger bzw Radfahrer.
Er hätte ja auch die Möglichkeit los zu fahren und den Radfahrer bzw Fußgänger zu überfahren. Das ist die Begründung weshalb man von denen nicht genötigt werden kann.
Ich finde die Begründung auch bescheuert.
Das zweite Fahrzeug hintendran dann aber schon. Denn das kann wegen dem ersten Auto nicht fahren.
Bescheuerte Regel; ist aber wohl so.
lg
Siehe das Urteil, da steht dass bei einer Minute aufhalten "noch nicht" von Nötigung gesprochen werden kann.
Und nötigen geht immer als Radfahrer..
https://www.infranken.de/lk/gem/radfahrer-beleidigt-und-noetigt-autofahrer-art-3410207
Ich schicke dir ein kurzes Video - bitte, wenn du das anschaust, den Ton massiv runterregeln - Endergebnis zu diesem Video: Verfahren gegen PKW-Fahrer eingestellt, Strafbefehl gegen Fahrradfahrer wegen Nötigung erlassen, vor Gericht dann aber zum Glück kassiert worden:
https://www.youtube.com/watch?v=6MKwpnA5248
Staatsanwaltschaft sah das mit Nötigung wohl anders...
Okay. Ja das kann gut sein. Ist ja auch immer eine Einzelfallentscheidung. Aber das war zumindest mein letzter Stand, bei meiner StA
Ich kann nicht schneller fahren, und Sie können auch nicht ohne meine Gefährdung überholen. Wer ist also der Trottel, der trotzdem hupt?
Ist man gleich ein Trottel wenn man wegen einer Gefahr hupt, die durch einen Verkehrsteilnehmer entstehen kann, der sich nicht ans Rechtsfahrgebot hält?
Da man nicht weiß, ob derjenige am Handy rumbastelt oder besoffen ist, hupt man um ihn "aufzuwecken" bevor er irgendwo gegenfährt - denn normal ist es nicht mitten in der Fahrspur mit dem Fahrrad zu fahren...
Danke! Und ich dachte schon, es wird gehupt weil sich jemand im Tempo behindert vorkommt. Wenn ich bloß behupt werde, damit man weiß, ob ich wach bin, dass finde ich doch gleich viel entspannter!
Handy und Rad fahren kann ich gar nicht. Da fahr ich tatsächlich irgendwo dagegen oder übersehe was Wichtiges, selbst nur beim Telefonieren.
Was mich übrigens sehr wundert. Ich kann freihändig fahren, und mich nebenbei noch mit einem anderen Radfahrer unterhalten, aber ich kann nicht einhändig fahren und dabei telefonieren. Schreiben schon gar nicht.
würd Ich auch nie, einhändig mit den Augen am Handy, da musst ja wo gegenfahren, Freihändig steuerst ja mit dem Gleichgewicht, aber wo steuerst du hin wenn du nur das handy siehst?
Ich muss mein Handy nicht mal anschaun dazu, dass ist kein Smartphone, und ist wirklich fast nur zum Reden in Benutzung.
Ist man gleich ein Trottel wenn man wegen einer Gefahr hupt, die durch einen Verkehrsteilnehmer entstehen kann, der sich nicht ans Rechtsfahrgebot hält?
Ja, wenn die Situation so war wie beschrieben: Stehen an der Ampel, Fahren nicht am rechten Rand, weil ein Überholen mit Mindestabstand nicht möglich ist (aber evtl. vom Autofahrer "riskiert" wird). Ja, dann ist man ein Trottel, wenn man hupt und beleidigt.
Also ich - du vielleicht nicht, deshalb kennst du das nicht - bin schon öfter hinter Autos oder auch Lkws hinterher gefahren, die auffälligen Rechts- oder Linksdrall hatten und da immer ruckartig korrigierten.
Ein deutliches, etwas längeres Schallzeichen meinerseits hat da immer dazu geführt dass ab dann wieder in der Spur geblieben worden ist!
Mein längstes Erlebnis waren mal fast 15 Kilometer Landstraße, teilweise durch kleine Orte wo eine A-Klasse vor mir bei Geschwindigkeiten von 80-90km/h mehrmals soweit in die Gegenfahrbahn fuhr, also mit den linken Reifen links vom Mittelstreifen, dass der Gegenverkehr bis ins Bankett ausweichen musste.
Ich hatte da schon die Polizei am Handy und die kamen dann auch entgegen und haben den ausgezogen..
Also bitte erzähl mir keinen, wann man bei Gefahr Hupen kann und darf...
Da man nicht weiß, ob derjenige am Handy rumbastelt oder besoffen ist,
Das weißt du nie.
Das heißt aber, du fährst ständig hupend durch die Gegend, um potentiell schlafende, besoffenene Leute "aufzuwecken"?
Dann, bitte, gehe dringend noch mal in de Fahrschule!
Sorry, aber, eine dümmere Ausrede für völlig asoziales Fehlverhalten von dem Autofahrer fiel dir jetzt nicht ein?
Das "Rechtsfahrgebot" besagt nicht, daß mal als Radfahrer mit den Reifen im Rinnstein fahren muß; es gibt diverse Gerichtsurteile, daß man erst mit 80-100 cm Abstand vom rechten Lenkerende(!) zum Bordstein der Sorgfaltspflicht gegenüber den Fußgängern auf dem Gehweg nachgekommen ist.
1m Abstand zzgl. ca. 80 cm Breite des Rades bedeutet, daß man für viele schon "mitten auf der Spur" fährt; auf jeden Fall ist es juristisch völlig korrektes Verhalten.
Und welche Gefahr soll bestehen? 25 km/h fahren ist für kein Auto gefährlich.
In der Mitte fahren ist richtig, wenn der Platz für sicheres Überholen eh nicht reicht. Wobei man sehen muss, wie die Lage von der Geschwindigkeit her ist. Bei 30km/h und wenig Unterschied, kann man auch schon mal 1m als sicher akzeptieren, ohne vor Schreck vom Rad zu fallen. Auf einer engen Bundes, oder Hauptstraße, würde ich sogar vor (nicht in!) einer nicht einsehbaren Rechts-kurve, mittig fahren, falls Gegenverkehr kommt.
Was ich mich allerdings frage, warum hast du den nicht dann, an der Ampel vor gelassen? So jemand hat man doch lieber vor, als hinter sich. Vielleicht mit den Worten, "Ich wollte sie (vorhin) nur nicht zu verkehrswidrigem Verhalten ermutigen."
So hättest du ihm dort wenigstens etwas Wut aus den Segeln genommen.
Nach "nett bleiben" ist ignorieren die zweitbeste Variante.
Nein, nicht lt. STVO, erst wenn der überholende mit weniger als 30km/h überholt darf er den Seitenabstand entsprechend reduzieren.
+ 10% Toleranz, passt doch ;-) Das würde ich im Praxisfall nicht auf die Goldwaage legen, da freut man sich einfach, wenn man sich ungefährdet, bzw. wahr- und ernst genommen fühlt.
Wenn man so nen Ausweis hat, und so reagiert, ist das nicht schon "Anstiftung zu verkehrswidrigem Verhalten"?