Wegen Beleidigung und Bedrohung angezeigt worden, welche Strafe bekommt man wenn man noch nie Straffällig geworden ist?

6 Antworten

Das lässt sich nur anhand der Details aus deiner Frage nicht beantworten, für die Strafzumessung ist weit mehr relevant als nur die bloße Tat und auch diese hast du hier nicht einmal konkret beschrieben.

Eine Beleidigung wird im Regelfall an den Weg der Privatklage verwiesen. Sofern diese aber gemeinsam mit Bedrohung abgeurteilt werden soll, kannst du im Regelfall damit rechnen dass Strafbefehl erlassen wird. Auch im Fall einer mündlichen Hauptverhandlung wäre die Verurteilung zu einer Geldstrafe am wahrscheinlichsten, die genaue Höhe lässt sich aber ohne weitere Details nicht abschätzen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Guten Abend!

Das ist vom Einzelfall und von den Umständen abhängig. Pauschal lässt sich das somit nicht beantworten:

Die Beleidigung nach § 185 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Die Bedrohung hat mehrere Tatmodalitäten. Nach § 241 Abs. 1 StGB wird die Bedrohung mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bestraft. Droht der Täter mit der Begehung eines Verbrechens (z.B. Mord oder Raub), ist die Freiheitsstrafe nach Absatz 2 bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe. Wurde mehrere Strafgesetze verwirklicht mit unterschiedlichen Strafandrohungen, wird die schwerste Strafe des entsprechenden Delikts angedroht (vgl. § 52 Abs. 2 StGB.

Im Erwachsenenstrafrecht wäre eine Geldstrafe wahrscheinlich. Das Jugendstrafrecht sieht keine Geldstrafe vor, sodass möglicherweise dem Jugendlichen Sozialstunden verhängt werden.

Dies entscheidet letztlich der Richter nach Sach- und Rechtslage in seinem Ermessen nach den Umständen des zugrundeliegenden Falles.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Das entscheidet der Richter. Je nach Schweregrad.

Das entscheidet im Fall der Fälle das Gericht.