strafen bei beleidigung und drohung

4 Antworten

Wenn du die Beleidigungen nicht gerade in der Zeitung veröffentlichst, auf Flugblättern verteilst oder auf Plakate klebst in der Regel überhaupt keine.

Wenn man Pech hat muss man einsitzen also beides zusammen kann bis zu 2 Jahre werden

beleidigung und bedrohung gehört zu den antragsdelikten die in der regel vom staatsanwalt eingestellt werden. selbst beweise führen in der regel nicht zum erwünschten ergebnis. der staatsanwalt begründet dies oft damit, das es kein öffentliches interesse gäbe, den fall zu bestrafen. er rät dir dann den weg einer zivilklage zu beschreiten. in einer zivilklage geht es nicht um gefängnis oder ähnliche bestrafungen, sondern nur um die möglichkeit den denunzierer und bedroher zivilrechtlich zu einer geldstrafe zu verklagen, welches dir dann zugute kommt.

anders sieht es aus, wenn du beamte beleidigst. das kann teuer werden und hier verzichtet der staatsanwalt komischer weise nicht auf den begriff " kein öffentliches interesse" sondern das gegenteil ist der fall.

so kostet arachloch ca. 1500 euro und wenn man pech hat bekommt man eine bewährungsstrafe. (als ersttäter)

tja alle menschen sind vor dem gesetz gleich heißt es doch so schön im grundgesetz

Kommt ganz auf die Bedrohung an. Bei Beleidung wahrscheinlich wenig, Gerichtskosten sind viel höher als das man eine Beleidigung anzeigt, aber für Drohung kannst du schon ins Gefängnis kommen.

checktops  11.05.2013, 09:35

diese antwort ist unsinnig

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