was kommt erst Erzwingungshaft oder ersatzfreiheitsstrafe.?

Hi erstmal, ich habe eine super dringende Frage und bin auf der suche nach hilfreicher antwort.

Ein sogenannter Bekannter hat mir folgende Story erzählt

Er sei gerichtlich Verurteilt worden zu 1200Geldstrafe weil sie ihn beim fahren ohne fahrerlaunis erwischt haben. urteil liegt nicht vor, weil post regelmäßig nicht ankommt. dann war er 3 Wochen in einer Klinik, weil Selbstmord versuch hinter sich. In dieser Zeit soll folgendes passiert sein: das Urteil mit Zahlungsaufforderung soll angekommen sein( kann er mir nicht zeigen) weil angeblich nicht angekommen, Einladung wegen nicht zahlung in die jva (kann er mir nicht zeigen weil angeblich nicht angekommen) nun stand Polizei samt Haftbefehl ei ihm angeblich vor der Tür, wollten ihn mitnehmen, aufschub gegeben bis montag um die Sache zu klären. Haftbefehl kann er mir nicht zeigen weil die Polizei nur eine Ausfertigung mit hatte. Erst hieß es Ersatzfeiheitsstrafe dann Erzwingungshaft laut seiner aussage. In welchen fällen kommt eine ersatzfreiheitsstrafe, nur in fällen vom gericht verurteilt zu Geldstrafe also nur geldanglegenheiten? Erzwingungshaft ist das nicht unlogisch? 3 Monate in den bau trotz psy. labil, und er kann die Rechnung doch nicht begleichen, weil 3 Monate Knast kann man ja kein Geld verdienen. Ratenzahlung wurde angeblich agelehnt, Ratenzahlung wurde abgelehnt angeblich.

was ist zu tun? wer entscheidet zwischen ersatzfreiheitsstrafe und Erzwingungshaft? wie kommt so was zu stande. Meiner Meinung nach ist es so, die möchten doch eigentlich Geld, dann könnte man doch jederzeit eine Ratenzahlung vereinbaren auch wenn angeblich Haftbefehl erlassen wurde, bei Erzwingungshaft kann man ja hinterher immernoch nicht zahlen.

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ich glaube du wirst heftig verarscht. Die Polizei mit Haftbefehl muss vollstrecken und ist überhaupt nicht befugt, Aufschub zu gewähren. Das ist eine erkennbare Unwahrheit.

Der Rest ist Schwachsinn an Behauptungen, die man dir mitgeteilt hat. So viel Pleiten Pech und Pannen gibt es nicht!!!

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Das passiert nicht so schnell. Oft sind die Gerichte überladen und es dauert ein wenig. Wenn du zahlungsunfähig, aber zahlungswillig bist, wird das bei Gericht schon berücksichtigt. Zahle in Raten und versuche einen Vergleich zu ergattern. Aber 2400 Euro und nur 14 Tage Haft?. Das überlege dir noch mal, ob du nicht besser Urlaub nimmst und 14 Tage in Staatspension gehst. Zurück zum Thema. Eigentlich hättest du sofort agieren müssen mit einem Antrag auf Ratenzahlung.

Bei 2400 Euro wird sich die Staatsanwaltschaft auf keinen großen Abzahlungsdeal mit dir einlassen. Deshalb werden ca. 24 Monate zur Zahlung meist angeboten. Das wäre dann ca. 100 Euro mtl. Stelle einen Antrag auf Ableistung der Geldbuße über Sozialstunden, falls es nicht anders geht. Aber dann musst du 30 Euro a 6 Stunden arbeiten. Das dauert ewig. Ich empfehle daher den Knast bei 14 Tagen ein prima Geschäft um 2400 Euro los zu werden.

PS: Man kann Zahlungen und Sozialstunden auch oftmals kombinieren.

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alles unsinn was ich hier lese,

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beleidigung und bedrohung gehört zu den antragsdelikten die in der regel vom staatsanwalt eingestellt werden. selbst beweise führen in der regel nicht zum erwünschten ergebnis. der staatsanwalt begründet dies oft damit, das es kein öffentliches interesse gäbe, den fall zu bestrafen. er rät dir dann den weg einer zivilklage zu beschreiten. in einer zivilklage geht es nicht um gefängnis oder ähnliche bestrafungen, sondern nur um die möglichkeit den denunzierer und bedroher zivilrechtlich zu einer geldstrafe zu verklagen, welches dir dann zugute kommt.

anders sieht es aus, wenn du beamte beleidigst. das kann teuer werden und hier verzichtet der staatsanwalt komischer weise nicht auf den begriff " kein öffentliches interesse" sondern das gegenteil ist der fall.

so kostet arachloch ca. 1500 euro und wenn man pech hat bekommt man eine bewährungsstrafe. (als ersttäter)

tja alle menschen sind vor dem gesetz gleich heißt es doch so schön im grundgesetz

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das alles ist nicht so einfach wie man denken könnte. aber es gibt ein zuverlässiges mittel. der vermieter sollte die räumungsklage aktivieren. und ihr solltet mit dem vermieter absprechen, ob es sinn macht dem unhold eine wohnung zu besorgen, die ungefähr der wohnung entspricht an größe und bezahlbarkeit.

es müsste nämlich bekannt sein, das derzeit der immobilienmarkt zusammengebrochen ist. das erschwert die sachlage erheblich, eine räumungsklage durchzubekommen. und die miete bezahlt er ja. das ist dann schon ein problem

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die frage kann man schlecht beantworten, da ich dein auto und dein kreis nicht kenne. aber bei 5 jahren unfallfrei könntest du bei 70 % landen. schau einfach mal in eine SFR liste. so einfach kann das sein. wenn dein auto günstig eingestuft wurde, wirds auch bei 70 % nicht teuer. fährst du ein autotyp das in vielen unfällen verwickelt war, zahlste dich blöde mit 70 %

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was spinnt ihr euch da zurecht. ein konto im ausland ist sicher vor allen gläubigern. es sei den ihr erzählt irgendwem etwas von eurem konto. ihr solltet auch nicht von eurem konto in deutschland dorthin überweisen. fragt eure kinder die doch ein taschengeldkonto haben. oder eure eltern oder einem wirklich guten freund. (könnt einen auf arm machen (tipp) und erzählen, das euer konto gepfändet ist und ihr nun den gläubiger bedienen wollt, der ein ausländisches konto hat. oder der freund soll auf seinem namen ein neues konto auf guthabenbasis eröffen das ihr dann nutzt für diese kleine sauerei. und in einem ev antrag stellt euch eh der GV diese frage nicht, ob ihr im ausland werte habt. schaut mal auf den antrag. da steht nix drüber. und das macht auch sinn.

ich hasse gläubiger.( ausnahmen bestätigen die regel) die recht unverschämt werden können. mehr als abzahlen kann man nicht. also die kleinen dinge regeln!. die großen rechnungen der mafiosis prellen, denn dort findet man moralisches ungemach das auch noch von den shit gerichten ungeprüft durchgewunken wird,ohne das dies nachvollziehbar ist.

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