Hi erstmal, ich habe eine super dringende Frage und bin auf der suche nach hilfreicher antwort.
Ein sogenannter Bekannter hat mir folgende Story erzählt
Er sei gerichtlich Verurteilt worden zu 1200Geldstrafe weil sie ihn beim fahren ohne fahrerlaunis erwischt haben. urteil liegt nicht vor, weil post regelmäßig nicht ankommt. dann war er 3 Wochen in einer Klinik, weil Selbstmord versuch hinter sich. In dieser Zeit soll folgendes passiert sein: das Urteil mit Zahlungsaufforderung soll angekommen sein( kann er mir nicht zeigen) weil angeblich nicht angekommen, Einladung wegen nicht zahlung in die jva (kann er mir nicht zeigen weil angeblich nicht angekommen) nun stand Polizei samt Haftbefehl ei ihm angeblich vor der Tür, wollten ihn mitnehmen, aufschub gegeben bis montag um die Sache zu klären. Haftbefehl kann er mir nicht zeigen weil die Polizei nur eine Ausfertigung mit hatte. Erst hieß es Ersatzfeiheitsstrafe dann Erzwingungshaft laut seiner aussage. In welchen fällen kommt eine ersatzfreiheitsstrafe, nur in fällen vom gericht verurteilt zu Geldstrafe also nur geldanglegenheiten? Erzwingungshaft ist das nicht unlogisch? 3 Monate in den bau trotz psy. labil, und er kann die Rechnung doch nicht begleichen, weil 3 Monate Knast kann man ja kein Geld verdienen. Ratenzahlung wurde angeblich agelehnt, Ratenzahlung wurde abgelehnt angeblich.
was ist zu tun? wer entscheidet zwischen ersatzfreiheitsstrafe und Erzwingungshaft? wie kommt so was zu stande. Meiner Meinung nach ist es so, die möchten doch eigentlich Geld, dann könnte man doch jederzeit eine Ratenzahlung vereinbaren auch wenn angeblich Haftbefehl erlassen wurde, bei Erzwingungshaft kann man ja hinterher immernoch nicht zahlen.