Das passiert nicht so schnell. Oft sind die Gerichte überladen und es dauert ein wenig. Wenn du zahlungsunfähig, aber zahlungswillig bist, wird das bei Gericht schon berücksichtigt. Zahle in Raten und versuche einen Vergleich zu ergattern. Aber 2400 Euro und nur 14 Tage Haft?. Das überlege dir noch mal, ob du nicht besser Urlaub nimmst und 14 Tage in Staatspension gehst. Zurück zum Thema. Eigentlich hättest du sofort agieren müssen mit einem Antrag auf Ratenzahlung.

Bei 2400 Euro wird sich die Staatsanwaltschaft auf keinen großen Abzahlungsdeal mit dir einlassen. Deshalb werden ca. 24 Monate zur Zahlung meist angeboten. Das wäre dann ca. 100 Euro mtl. Stelle einen Antrag auf Ableistung der Geldbuße über Sozialstunden, falls es nicht anders geht. Aber dann musst du 30 Euro a 6 Stunden arbeiten. Das dauert ewig. Ich empfehle daher den Knast bei 14 Tagen ein prima Geschäft um 2400 Euro los zu werden.

PS: Man kann Zahlungen und Sozialstunden auch oftmals kombinieren.

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beleidigung und bedrohung gehört zu den antragsdelikten die in der regel vom staatsanwalt eingestellt werden. selbst beweise führen in der regel nicht zum erwünschten ergebnis. der staatsanwalt begründet dies oft damit, das es kein öffentliches interesse gäbe, den fall zu bestrafen. er rät dir dann den weg einer zivilklage zu beschreiten. in einer zivilklage geht es nicht um gefängnis oder ähnliche bestrafungen, sondern nur um die möglichkeit den denunzierer und bedroher zivilrechtlich zu einer geldstrafe zu verklagen, welches dir dann zugute kommt.

anders sieht es aus, wenn du beamte beleidigst. das kann teuer werden und hier verzichtet der staatsanwalt komischer weise nicht auf den begriff " kein öffentliches interesse" sondern das gegenteil ist der fall.

so kostet arachloch ca. 1500 euro und wenn man pech hat bekommt man eine bewährungsstrafe. (als ersttäter)

tja alle menschen sind vor dem gesetz gleich heißt es doch so schön im grundgesetz

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