Was ist ein „Einzelunternehmer“?

5 Antworten

Ein Gewerbetreibender, der alleiniger Inhaber eines Unternehmens ist, welches er als natürliche Person führt, ist ein Einzelunternehmer.

Ein "Kleingewerbe" (wie von dir in einem Kommentar genannt) existiert gewerberechtlich nicht. Es wird nicht zwischen verschiedenen Gewerbetypen unterschieden. Ein Gewerbe ist ein Gewerbe.

Wenn sich eine natürliche Person alleine selbständig macht, zum Beispiel mit einem Gewerbe, ohne dafür eine juristische Person zu gründen (z. B. GmbH, UG, AG, Ltd.), dann hat sie die Rechtsform eines Einzelunternehmens.

Von Experte GandalfAwA bestätigt

Was versteht man unter einem Einzelunternehmer?

Das Einzelunternehmen ist eine Rechtsform des Gesellschaftsrechts. Durch ein Einzelunternehmen kann jeder, der sich selbstständig machen möchte, ein Unternehmen gründen. Bei einem Einzelunternehmen ist, im Gegensatz zu den anderen Rechtsformen, nur eine Person beteiligt.

Quelle: https://www.studysmarter.de/ausbildung/kaufmaennisch/rechtliche-grundlagen/einzelunternehmen/

SirKermit  24.04.2024, 06:50

Eine kleine Ergänzung zu:

Bei einem Einzelunternehmen ist, im Gegensatz zu den anderen Rechtsformen, nur eine Person beteiligt.

Auch eine GmbH kann von nur einer Person betrieben werden, wenn es nur einen Gesellschafter gibt, der gleichzeitig Geschäftsführer ist.

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Ein Einzelunternehmer ist eine Person, die ein Unternehmen allein und ohne Partner betreibt. Sie trägt allein die Verantwortung für das Unternehmen und ist für alle Entscheidungen und Verbindlichkeiten verantwortlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Jemand, der gewerblich tätig ist, ohne eine Gesellschaft zu gründen. Mit einer Gesellschaft verbindet man sich entweder mit anderen oder schafft eine so genannte juristische Person.

Das ist sozusagen der "Default". Wenn du jetzt auf der Stelle anfingest, bei Ebay was zu verkaufen, ohne dich vorher um Satzungen etc. zu kümmern, bist du ein Einzelunternehmer.