Hallo Ceyocing,
Da die Frage sehr oft kommt, findest Du unten meinen "Standard Text". 😊🙏
Frage bei Deiner Krankenversicherung nach, die Entscheiden je nach dem ob sie es als Vollzeit oder Teilzeit einstufen, oder je nachdem wie viel Du verdienst, bei der AOK gelten bis 538 EUR monatlicher hinzuverdienst als Frei.
---
Suche Dir eine gute Software, womit Du automatisiert Rechnungen erstellen kannst und die Rechnungen in der Buchhaltungssoftware erfassen kannst.
---
Achte sehr genau auf alle die rechtlichen Dinge, also Impressum, Wiederrufsbelehrung, Rücksendebedingungen, usw. da dürfen keine Fehler drin sind, da bei Ebay / Amazon manche Unternehmer gerne Abmahnungen an die Konkurrenz schicken. 🙏
---
Ein Einzelunternehmen / GbR kannst Du beim Gewerbeamt anmelden. (nicht erforderlich bei Freelancer)
Anschließend musst Du für das Finanzamt den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" abgeben, das gilt für alle Rechtsformen. Das Formular findest Du auf der Elster Webseite, das kannst Du direkt 1 Tag nach der Anmeldung im Gewerbeamt tun. Es wird kein Brief mehr verschickt. Erst danach bekommst Du Deine gewerbliche Steuernummer, die brauchst Du, um Rechnungen zu schreiben. Beim Fragebogen kannst Du auch die "Kleinunternehmerregelung" beantragen wenn Du unter 22.000 EUR Umsatz bleibst. Dann darfst Du alle Deine Belege und Rechnungen ohne Umsatzsteuer buchen.
Wenn Du im Nebenberuf gründest, musst Du Deinen Arbeitgeber informieren über Deine Tätigkeit, der darf aber nicht Nein sagen, solange Du nicht übermüdet zur Arbeit kommst oder in Konkurrenz gehst.
Es ist sehr empfehlenswert, ein Gewerbliches Konto zu eröffnen, auch wenn es keine Pflicht ist, bei Einzelunternehmen / GbRs.
Dein Krankenversicherungs-Status ändert sich von "gesetzlich versichert" in "privat oder freiwillig gesetzlich" nur dann, wenn Du im Gewerbe mehr als 538 EUR/Monat verdienst, oder wenn Du mehr als 20 Stunden pro Woche im Gewerbe arbeitest. Solange Du darunter liegst und weiter als Angestellter arbeitest, bleibt alles unverändert. Wenn der Versicherungsstatus sich ändert, empfehle ich, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. (Die privaten Krankenversicherungen sind zwar sehr günstig in jungen Jahren aber extrem teuer im Alter. Ein Kollege zahlt jetzt 2000 EUR pro Monat wo er 70 Jahre geworden ist.)
Nach der Gründung melden sich bei Dir ggf. noch die IHK (oder HWK), die GEZ, die Berufsgenossenschaft, wo Du Dich ggf. dann anmelden musst.
Als Einzelunternehmer, GbR, Freelancer bist Du verpflichtet "einfache Buchhaltung" zu führen, das beinhaltet eine Liste mit allen Deinen Einnahmen und allen Ausgaben. Das kann man von Hand in einem Kassenbuch machen, oder besser Professionell mit einer Buchhaltungssoftware wie Sevdesk oder Lexware.
Beachte, dass Du rechtskonforme Rechnungen (oder Quittungen bis 250 EUR) ausstellen musst: https://qonto.com/de/blog/business/rechnungsstellung/quittung-oder-rechnung-kleinunternehmer
Wenn man keine Kleinunternehmerregelung beantragt, ist es mit einer Buchhaltungssoftware viel einfacher die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) direkt aus der Software ans Finanzamt zu senden. Üblicherweise muss man bis zum 10 Tag des Folgemonats die UStVA ans Finanzamt senden, sonst drohen Strafgelder. 🙏 Bei Quartalsmäßigen Abgabe muss man z.B. für (Jan+Feb+Mrz) die UStVA bis zum 10. April abgeben.
---
Steuern zahlst Du den Gewinn, den Du mit der EÜR - Einnahmenüberschussrechnung ermittelst. Die Summe aller Einnahmen minus die Summe aller betrieblichen Kosten = Dein Gewinn. Wie viel Steuern zu bezahlst hängt davon ab, wie viel Du insgesamt in Summe aller Deiner Einkünfte verdient hast: Also die Summe von Angestelltenverhältnis + Gewerbe + Sonstiges. Mithilfe des Einkommensteuerrechner kannst Du Deine Steuerlast ausrechnen, trage da die Gesamtsumme aller Einkünfte ein, z.b. 40 Tsd und vergleiche Deine Steuerlast mit Deinem Angestelltengehalt, z.B. 30 Tsd - so weist Du, was auf Dich ungefähr zukommt.
Falls Du auch Gewerbesteuer zahlen musst weil der Gewinn >24.500 EUR liegt, wird die Gewerbesteuer zum großen Teil von Deiner Einkommensteuer abgezogen, also Du zahlst dann nicht doppelt.
---
Am Ende jeden Jahres musst Du über Elster folgende Erklärungen ans Finanzamt senden: (auch wenn Du keine Gewinne hattest)
- Die EÜR - Einnahmenüberschussrechnung (Formular auf elster.de)
- Eine Umsatzsteuererklärung (entfällt ab 2024 für Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung)
- Deine Einkommensteuererklärung mit Anlage G (mit dem Gewinn aus der EÜR) (bzw. Anlage S für Freelancer)
- Gewerbesteuererklärung ist notwendig ab >24.500 EUR Gewinn
---
Freibeträge:
- bis 538 EUR Gewinn pro Monat: Du brauchst vermutlich keine zusätzliche Krankenversicherung. (besser nochmal nachfragen)
- bis 11.604 EUR Jahreseinkommen aus allen Einnahmequellen zusammen: Du bezahlst keine Einkommensteuer, musst die Steuererklärung aber dennoch abgeben wenn Du ein Gewerbe hast.
- bis 22.000 EUR Umsatz: Du darfst die Kleinunternehmerregelung beantragen (musst aber nicht)
- bis 24.500 EUR Gewinn: Keine Gewerbesteuer