Welchen Titel auf visitenkarte für einzelunternehmer?
Welchen Titel dürfen einzelunternehmer auf ihrer Visitenkarte stehen haben?
Darf auf die Visitenkarte auch ein „Fantasiename“ und darunter dann mein Name?
Wie soll ich mich statt Geschäftsführer nennen?
4 Antworten
Wenn Du nach Rechtlichem fragst, wäre es nützlich, wenn Du angeben würdest, in welchem Land Du lebst, welches Recht für Dich gilt. Ich bin Schweizer, könnte die Sache nur nach Schweizer Recht beurteilen. LG Thomas
In Deutschland geht es: ABC Lernen - Mein Name. Kein Problem. Auf der Visitenkarte ist es egal.
Im Impressum muss immer der Name des Inhabers stehen. Details immer beim Anwalt klären.
Für die Bezeichnung gehen Inhaber, CEO, Inhabergeschäftsführer, General Manager, Owner Manager, ...
solange du keine geschützten titel nimmst, kannst du alles draufschreiben
berater, experte, fachmann
was du halt magst
inhaber
Entweder "Inhaber" oder nur den Namen.
Geschäftsführer geht aber nicht oder?