„Geschäftsführer“ auf Visitenkarte, obwohl Einzelunternehmer. Schlimm?

8 Antworten

Es kann ein wenig verwirrend sein. Wenn aber deine Firma ganz klar als Einzelunternehmen erkennbar ist, und in der Firma dein Name vorkommt, dann ist alles geklärt und keiner kann da was missverstehen oder dir ein Kreuz draus drehen.

Du bist der geschäftsführende Inhaber. Auch Einzelunternehmer dürfen Geschäftsführer einstellen oder selbst diese Aufgabe unternehmen.

Ratschlag: Achte darauf, nicht zu hochtrabend mit deinen Titeln zu wirken. Das kann bei kleinen Einzelunternehmen lächerlich wirken. Wenn man dich nicht ernst nimmt, wird es für dich schwer sein, Geschäfte abzuschließen und leistungs- sowie marktgerechte Konditionen zu vereinbaren.

Juristisch wäre das nicht zu beanstanden - Geschäftsführer ist keine geschützte Berufsbezeichnung wie Diplomingenieur oder Maurermeister.

Aber es ist irreführend, weil in der Tat suggeriert wird, der Überreicher der Karte sei Geschäftsführer einer Gesellschaft oder eines Vereins.

Als Einzelunternehmer kann man den Titel "Inhaber" hervorheben, wenn einem daran gelegen ist.

Das OLG wurde ja schon genannt, das bezog sich aber auf die Angaben in einem Impressum. Die Visitenkarte ist schon mal kein Impressum und daher kann das Urteil nicht 1 zu 1 übertragen werden.

Als Einzelunternehmer würde ich den Zusatz auf der Visitenkarte jedoch weglassen.

Verboten ist das nicht. Beudetet ja auch nur, dass Du das Geschäft führst, also angemeldet hast. Aber wenn Du kein Geschäft hast, was und wen möchtest Du da führen?