Was hält man Leuten entgegen die eine halbdirekte (siehe Schweiz) oder sogar direkte Demokratie bzw. Basisdemokratie in Deutschland fordern?
ist das auch Radikalismus oder sogar Extremismus, weil es ein nicht praktikables Ideal ist und es sich Deutschland laut jetzigem Technologiestandard und Bevölkerungsdichte und System (Parlamentarismus, Föderalismus) nicht umsetzen oder integrieren lässt,
d.h. sie kritisieren vor allem den Parlamentarismus und den Föderalismus
5 Antworten
Die Praktikabilität ist eine Sache wenn man über alles immer alle abstimmen lassen würde dann wäre das rein logistisch schwer zu bewerkstelligen. Selbst mit heutigen Techniken.
Zum anderen würde es vermutlich vieles verzerren. Wenn man bei allem jeden mit abstimmen lässt verzerrt es die Ergebnisse weil natürlich die die das Thema aufgebracht haben am aktivsten sind und andere das nicht interessiert oder gar nicht erst war nehmen Weils in der Masse untergeht.
Ein anderes Problem könnte sein das es zu einem "Beliebtheitswettbewerb" wird. Das sieht man online oft in größeren Communitys. Themen die "öffentlich wirksam" Beworben werden werden eher durchgesetzt als andre. Dabei bleiben wichtige Sachen auf der Strecke. Und in der Realität heißt das, wer viel Geld hat bekommt seine Themen leicht durch ;)
Mein größer Punkt dagegen wäre aber das ich gar nicht wollen würde das alle bei allem mit Abstimmen. Viele Themen sind so komplex und haben diverse Auswirkungen die schwer zu überschauen sind. Ohne sich intensiv zu informieren hat man da keine Chance und selbst mit oft auch nicht. Heißt am Ende des Tages stimmen Leute über Dinge ab wo Sie eigentlich gar nicht so wirklich verstehen.
Gutes Beispiel dafür ist der Brexit in England wo die Leute erst später Verstanden haben was es für Folgen hat für Sie.
Alles in allem, ist eine direkte und unmittelbare Demokratie einfach nicht machbar denke ich. Sicherlich gibt es bessere Lösungen als jetzt sicher läuft auch aktuell nicht alles perfekt. Aber wir schaffen es ein Land mit 80.000.000 Menschen zu Verwalten und das auch noch auf eine Art das die Lebensstandard gemessen am Rest der Welt extrem hoch sind und die Wirtschaft halbwegs stabil.
Das ist bei allen Fehlern auch etwas das man nicht vergessen darf. Und es gibt auch durchaus heutzutage schon Möglichkeiten sich in der Politik eine Stimme zu verschaffen also ist nicht so das man kein Einfluss nehmen kann.
Die Meinungsbeeinflussung mittels Massenpsychologie durch Agenda Setting, Framing, Priming usw. ist natürlich ein großes Problem, weil der Mensch in seiner persönlichen Meinungsbildung auch negativ beeinflusst wird (d.h. manipuliert) durch Weglassen, Verschönigung, Verzerrung, Halbwahrheiten, usw.
wichtig wäre eine multimediale, multilaterale Meinungsbildung (natürlich ein unrealistisches Ideal; weil Zeitmangel, Interessensmangel, Informationsmangel Geldmangel usw.)
Zunächst mal musst Du für eine Grundgesetzänderung die nötigen Mehrheiten zusammenbekommen, was ich für recht unwahrscheinlich halte. Zudem sind z. B. Volksentscheide keine sehr gute Idee, weil sie Populisten Tür und Tor öffenen, der BREXIT lässt grüssen ..... BILD Dir deine Meinung.
Und eins noch, Du schreibst:
Unzulässig ist nur die Änderung der Artikel 1-20.
Die entsprechende Regelung im Grundgesetz findest Du hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html
Finde den Fehler.
Da gibt es in der Weltgeschichte doch tolle Beispiele, wo das hinführt.
Basisdemokratie: Pariser Kommune (1871) https://de.wikipedia.org/wiki/Pariser_Kommune
Wenn sie nicht fordern, dieses System mit Gewalt zu etablieren ("koste es was es wolle"), ist es eine legitime Meinung, die niemandem schadet.
Volksabstimmungen zum Beispiel widersprechen keinen demokratischen Werten.
Da wäre ich vorsichtiger, wenn es in die andere Richtung geht (weniger Wahlen oder so).
Was gegen direkte Demokratie spricht, ist dass es meist länger dauert von jedem Bürger die Stimme zu bekommen und durch die ständigen Wahlen die Teilnahme sinken würde. Noch dazu lassen sich nicht politisch Aktive einfacher von Falschmeldungen oder dem Umfeld beeinflussen, weshalb die Stimme verfälscht sein kann.
Direkte Demokratie ist nicht verfassungsfeindlich. Es gibt Parteien die sich dafür einsetzen.
Direkte Demokratie ist nicht verfassungsfeindlich.
Das stimmt zwar, allerdings entspricht sie nicht dem was unsere Verfassung vorgibt.
Zunächst mal musst Du für eine Grundgesetzänderung die nötigen Mehrheiten zusammenbekommen, was ich für recht unwahrscheinlich halte. Zudem sind z. B. Volksentscheide keine sehr gute Idee, weil sie Populisten Tür und Tor öffenen, der BREXIT lässt grüssen ..... BILD Dir deine Meinung.
Und eins noch, Du schreibst:
Unzulässig ist nur die Änderung der Artikel 1-20.
Die entsprechende Regelung im Grundgesetz findest Du hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html
Finde den Fehler.
Ich habe Art. 79 (3) bewusst kürzer wiedergegeben, da der Rest Bedingungen sind und nicht eine ausnahmslose Einschränkung.
Ich unterstütze gar nicht direkte Demokratie, habe ich auch nie gesagt. Ich sage nur, dass sie nicht verfassungsfeindlich ist und daher umsetzbar wäre.
was korrekt ist.
Ich habe extra den Link eingestellt damit Du es vielleicht selbst erkennst. Dann aber mal speziell für Dich. Art. 79, abs. 3, GG:
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 !!! UND !!! 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Du schreibst:
Ich habe gesagt, dass eine Änderung der Artikel 1 !!! - !!! 20 unzulässig ist, was korrekt ist.
Kannst Du nun einen Unterschied in der Bedeutung der Aussage erkennen?
Wenn nicht, kann ich Dir auch nicht mehr helfen.
Ist ja nicht schlimm, nur sollte man beim ersten Widerspruch etwas hellhöriger werden.
Aber mach Dir nichts draus, das wollte mir hier schonmal ein angeblicher richtiger Jurist beibringen. War wahrscheinlich ein richtiger You-Tube-Unitätsabsolvent, wie sehr viele hier. Wenn ein Jurastudent im 2. Semester sowas noch behauptet nagelt ihn sein Professor mit den Ohren ans Tor des Bundesverfassungsgerichts.
Und eins noch, Du schreibst:
wer schreibt das ?
Die Ewigkeitsklauseln dürfen nur verhältnismäßig und durch entsprechende wichtigste Voraussetzungen angetastet werden, innerhalb von Schranken-Regelungen, welche wiederum durch Schranken-Schranken kontrolliert und begrenzt sind,
außer dem ist Art 79, Abs. 3, eine Änderung der Grundrechte (1-20) unzulässig