Warum wurde die DAVA noch nicht verboten?

6 Antworten

Sie wurde doch grad erst gegründet! Und die Hürden für ein Verbot sind sehr hoch. Das bedeutet, dass verfassungsfeindliche Ideen so gesehen nicht reichen, es muss auch gegen die fdGO gekämpft werden und dieser Kampf darf nicht aussichtslos erscheinen:

Das Verfahren ist in Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Parteiverbotsverfahren erhalten das Aktenzeichen „BvB“.
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig (vgl. Art. 21 Abs. 2 GG). Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.
Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Zunächst prüft das Bundesverfassungsgericht in einem Vorverfahren, ob das Hauptverfahren eröffnet wird oder der Antrag als unzulässig bzw. als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen ist. Hierfür wird eine vorläufige Bewertung der Erfolgsaussichten nach Aktenlage vorgenommen.
Erweist sich der Antrag im Hauptverfahren als begründet, stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die politische Partei verfassungswidrig ist, erklärt die Auflösung der Partei und das Verbot, eine Ersatzorganisation zu schaffen. Hierzu und zu jeder anderen Entscheidung, die für die Partei nachteilig ist, bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Senats. Das Bundesverfassungsgericht kann zudem die Einziehung des Vermögens der Partei aussprechen.

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html

Erstens: Warum sollten eigentlich unsere türkischstämmigen Mitbürger KEINE Partei gründen. Das ist vollkommen legal.

Zweitens: Diese Partei muss sich wie andere legale Parteien verhalten, dann kann man sie auch nicht verbieten.

Drittens: Wir dürfen sicher sein, dsss eine solche Partei unter der besonderen Beobachtung der Medien steht. Vielleicht intensver, als es der Verfassungsschutz könnte.

Viertens: Eine Einmischung Erdogans gäbe sofort weit mehr Ärger, als Erdogan gebrauchen kann. Allein finanzielle Verflechtungen wären schon mehr als bedenklich.

Fünftens: Nein, mögen tu ich die irgendwie auch nicht!

Parteien werden in diesem Staat nur in ganz besonderen Ausnahmefällen verboten. Das letzte Verbot wurde vor 70 Jahren ausgesprochen, bislang hat es überhaupt nur 2 Parteien getroffen.

Warum verbieten?

Verstößt das Parteiprogramm gegen das Grundgesetz?

Wenn nicht kann sie nicht in Deutschland verboten werden.

Aber keine Angst, es gibt die 5% Hürde und es gibt das Verfassungsgericht das sind die Hürden die von der Partei nicht überschritten werden.

Die Partei wird unter ferner liefen in der Versenkung verschwinden.


Dercoole342 
Fragesteller
 12.02.2024, 17:53

Es ist eine Partei Erdogans, die Partei steht unter dem Einfluss ausländischer Mächte. Sowas wollen wir in Deutschland nicht haben.

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ntechde  12.02.2024, 18:08
@Dercoole342

Noch nicht mal meine türkischen Nachbarn wollen das!

Übrigens: Wenn herauskommt, dass Erdogan "seine" Partei finanziell unterstützt, geht das mit dem Verbot vielleicht ganz schnell!

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Warum sollte sie?!

Sie lässt aktuell nichts erkennen das ein Verbotsverfahren rechtfertigen würde.

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jugendtagen verfolge ich täglich die politische Welt

Dercoole342 
Fragesteller
 12.02.2024, 18:16

Erdogan

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anTTraXX  12.02.2024, 18:22
@Dercoole342

Was hat denn jetzt der türkische Präsident mit deutscher Rechtsprechung und dem Grundgesetz zu tun?!

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