Verpasste Gebete nachholen?
Assalamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh, liebe Geschwister,
ich habe eine Frage, die mich beschäftigt: Wie ist die Regelung beim Nachholen verpasster Gebete?
Darf man Gebete nachholen, die man beispielsweise verschlafen hat oder aus einem triftigen Grund verpasst hat? Und wie sieht es mit Gebeten aus, die man absichtlich ausgelassen hat können oder müssen diese ebenfalls nachgeholt werden?
Und was die Sunna-Gebete betrifft: Gibt es bestimmte, die man nachholen darf oder sollte, wenn man sie versäumt hat - oder gilt das generell nicht für freiwillige Gebete?
Barakallahu fikum für eure Unterstützung und Antworten.
5 Antworten
Du kennst sicherlich die Taubah: Grundsätzlich hat sie zwei Schritte: Das Bedauern und die Absicht, es nie wieder zu tun. Manchmal aber hat sie drei, die zwei genannten, plus das Wiedergutmachen, wenn jemandes Recht verletzt wurde.
Es ist das Recht Gottes, von uns angebetet zu werden. Wird somit ein Gebet ausgelassen, aus egal welchem Grund, muss es schnellstmöglich nachgeholt werden.
Es ist nicht eine Frage von 'dürfen', sondern von 'müssen'.
Bewusst weggelassene Gebete wegen Arbeit oder Schule können nicht nachgeholt werden, sondern nur vergessene oder verschlafene:
Wer ein Gebet vergisst oder verschläft, muss bei der ersten, sich bietenden Gelegenheit das versäumte Gebet nachholen, wie wir aus folgenden Hadit erfahren:
"Wer ein Gebet vergisst, verrichtet es, sobald er sich daran erinnert." (21)
Wer dagegen das Gebet absichtlich nicht verrichtet, weil er es nicht als eine vorgeschriebene Pflicht anerkennt, wird als Ungläubiger betrachtet. In einem Hadit lesen wir:
"Die Verpflichtung, welche uns (Muslime) von ihnen (den Ungläubigen) unterscheidet, ist das Gebet; wer es unterlässt, ist ungläubig." (22)
(21) Überliefert bei An-Nasa'yy und At-Tirmidyy
(22) Überliefert bei Ahmad und den übrigen Verfassern der Sunna- bzw. Hadit-Sammlungen
Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 22
Deswegen gab es auch schon Klagen zwecks Gebet in der Schule. Prediger wie Abul Baraa erklären, dass man keine Arbeiten annehmen darf, die einem am adäquaten Beten hindern.
Man Muss sogar nachholen…
Also wenn du es Absichtlich verpasst hast, obwohl du die Möglichkeit hattest es zu Beten, ist das eine Sünde und du solltest Allah um Vergebung bitten. Ich habe nicht gehört, dass wenn man es absichtlich nicht betet, dass man es nicht nachbeten muss. Ich es so machen, wenn du es ABSICHTLICH nicht gebetet hast und die Chance eigentlich hattest es zu beten, zuerst Allah um Vergebung zu bitte, danach das Gebet nachholst und zu letzt 2 Rekat Tawbah gebet machst. Aber natürlich musst du alle Gebete beten, wenn du es kannst und es Nachholen, falls du es nicht Beten konntest (Krankheit, Verschlafen…)
السلام عليكم ورحمة الله وبركاته
Ob versehentlich oder absichtlich, sie sind nach den meisten (Malik bin Anas, Abu Hanifa, ash-Shafii) entsprechend der Reihenfolge nachzuholen (und Allah um Vergebung bittet), da sie in jedem Falle Pflicht sind. Nur wer Ibn Taimiyya folgt, auf den sich die Salafiyya beruft, sieht das anders, da dieser sagt, dass ein versäumtes Gebet so oder so verloren sei, so dass man dann Nafila bete und Allah im Vergebung bitte. Das ist aber eine Minderheitenansicht.
Dürfen wäre hier falsch ausgedrückt man muss
Also auch Gebete die man extra nicht gebetet hat? Und wie sieht es mit sunna Gebete aus darf man die nachholen
Also auch Gebete die man absichtlich verpasst hat weil hab gehört wenn man Gebete extra verpasst darf man die nicht beten und muss Allah um Vergebung bitte