Verlustverrechnungstöpfe fehlerhaft?
Moin,
derzeit behandeln wir das Thema Verlustverrechnungstöpfe. Haben dazu eine Aufgabe. Dabei habe ich leider ziemliche Probleme. Ich zeige euch die Aufgabe mal. Das Rote ist das Endergebnis, aber darauf komme ich gar nicht. Was ist falsch und warum?
Lg ostseemensch
1 Antwort
Die gezahlten Stückzinsen sind in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf einzustellen. Dazu kommt der Verlust aus Optionsgeschäft, macht insg. 1.400,00 im Verlusttopf.
Der Aktienfonds wird nur in Höhe von 70 % = 840 besteuert. Diese können mit dem Verlustverrechnungstopf verrechnet werden, bleiben 0 und im Topf 560 übrig.
Von den Zinsen in Höhe von 1.560 sind wiederum 560 zu verrechnen, bleiben 1.000 zu versteuern, macht KESt von 250,00 zzgl. Soli, in Summe mit Deinen 50 von oben 300 KESt.
Der Sparerfreibetrag ist mit Pos. 2 aufgebraucht und bleibt 0.
Bei der Realisierung eines Verlustes erfolgt zuerst eine Erstattung der bereits gezahlten Abgeltungsteuer. Danach wird ein eventuell vorhandener Freistellungsauftrag zurückgeführt. Wenn dann noch ein Verlust vorhanden ist, wird der entsprechende Verlustverrechnungstopf befüllt.
Das gilt für das Depot, sofern Steuern auf Vorabpauschalen zu leisten waren.
Wir befinden uns aber in der Berechnung der steuerpflichtigen Kapitalerträge für die Einkommensteuer. § 20 (6) und (8) EStG.
Man kann die Rechnung ja auch anders machen und alle Erträge und Verluste zusammenwerfen und dann erst den FB abziehen, kommt auf dasselbe raus. Ergibt in Summe 3.600 stpfl. Erträge und 1.400 verrechenbare Verluste, bleiben per Saldo 2.200 abzgl. FB noch 1.200 zu versteuern, macht 300 KESt zzgl. Soli.
Ob Du Deine Werte in den FB schreibst oder in den Verlusttopf, ist rechnerisch egal. Dein Fehler ist, dass bei den 400 Stückzinsen ein FB von 1.000 rauskommt. Das sind 600 zu viel.
Danke für die Antwort!
Bevor etwas in den Verlustverrechnungstopf eingestellt wird, lebt doch der FSA wieder auf, und zwar bis zur ursprünglich gestellten Höhe. Alles darüber hinaus wird erst in den Verlustverrechnungstopf eingestellt. Daher muss ich durch die Stückzinsen doch erst den Freistellungsauftrag wieder aufleben lassen?