Tierschutzgesetz hundebox?

4 Antworten

Was soll da Verboten sein?

Hund sind unterschiedlich gross und Boxen auch.

Du darfst den Hund nicht in einer zu kleinen Box halten und auch nicht 23h am Tag in die Box sperren, davon abgesehen, ist eine Box ein super Trainingstool

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit Hunden aufgewachsen und habe selber ein Malinois
Von Experte Tierglueck bestätigt

Die Unterbringung eines Hundes in einer Box ist erlaubt

  • zum Transport
  • bei der Haltung zu Versuchszwecken
  • während einer tierärztlichen Behandlung

Hier kannst du das nachlesen Hundebox (tierschutzbeirat-rlp.de). Absehen davon muss die dem Hund zur Verfügung stehende Grundfläche 6 bis 10 qm je nach Größe des Hundes betragen. Das gibt eine Transportbox nicht her.

Die Unterbringung eines Hundes zum Erlernen der Stubenreinheit ist daher nur erlaubt wenn die Box die passende Größe (mindestens 6 qm) hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich lebe seit mehreren Jahren mit Hunden zusammen.

Ja, es ist verboten sein Tier -dauerhaft- in einer so kleinen Unterbringung zu halten. Auch über einen längeren Zeitraum, also wie du sagtest über Nacht, was ja schon mal über 8h sein können. 8h in denen das Tier sich nicht richtig bewegen kann, ist aus Tierschutzsicht absolut nicht wünschenswert.

Zudem wird auch in den meisten guten Fachbüchern davon abgeraten, da Tiere dann mit der Box etwas sehr Negatives verbinden und sie bei wichtigen Transporten z.Bsp. halt zum Tierarzt noch mehr stress auslöst, anstatt beruhigend zu wirken, wie es eigentlich sein sollte.

Also: Autofahrt, Reisen im Flugzeug, Schiff oder Zug "gestattet" solange das Tier sich darin auch umdrehen kann, für genug Wasser und Futter zwischendurch gesorgt wird, falls die Reise mal länger dauert als erwartet -UND- alles andere ist nicht zulässig. Das ist einfach für den Schutz des Tieres. In Deutschland haben wir zum Glück diese und andere wichtige Reglungen und Bestimmungen...seht euch mal ein paar andere "fortschrittliche" Länder an...dort werden Hunde sehr reizarm gehalten, parfümiert, neongrün gefärbt oder kriegt ein Ganzkörpertattoo, einfach weil der Besitzer das toll findet...

Ich finde es daher im Übrigen sehr cool, dass du dich danach erkundigst, denn vielen Haltern sind Bestimmungen zum Tierwohl völlig egal. Leider.

Woher ich das weiß:Hobby

Ich habe es nachgelesen bei Das Tier im Recht.

Einen Hund über Nacht in eine Transportbox zu sperren ist nach Tierschutzgesetz nicht zulässig.

Die Grösse einer Box genügt nur für eine Reise, nicht aber für die sonstige Unterbringung.