Thema= Ausländer abschieben?

5 Antworten

Es geht meines Wissens nicht darum, pauschal alle Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit abzuschieben, oder Ausländer, die sich berechtigt in der BRD aufhalten.

Sondern darum, Menschen abzuschieben, die sich ohne anerkannten Rechtsgrund dennoch in der BRD aufhalten.

Zudem solche, die durch bestimmte Straftaten auffällig sind UND keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, sowie in ein als sicher geltendes Herkunftsland überhaupt abgeschoben werden dürfen.

Deshalb gibt es aus manchen Ecken diverse Parolen, u.a. auch: " Kein Mensch ist illegal "

Das ist auch zutreffend, aber in einem anderen Sinne.

Illegale Aufenthalte gibt es sehr wohl.

Auch wenn ich bspw. beim Bergwandern versehentlich auf die schweizerische Seite gelange, bin ich zwar als Mensch nicht illegal, wohl aber im Sinne eines unerlaubten Grenzübertrittes.

trans64  09.11.2022, 03:33

Es gibt keine „illegalen Aufenthalte“ sondern nur undokumententierte Aufenthalte

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Jogi57L  09.11.2022, 04:43
@trans64

ok

Ich jedenfalls darf mich nicht länger als 90 Tage ohne Aufenthaltserlaubnis in manchen Ländern aufhalten.

Ein längerer Aufenthalt stellt einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet

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Abschieben kann man nur Asylbewerber, deren Antrag abgelehnt wurde, oder Asylanten/Ausländer, die sich strafbar gemacht haben. Menschen mit Migrationshintergrund kann man nicht ohne Grund abschieben.

Belmondo72697  16.11.2022, 17:31

bei uns in österreich werden nicht mal die mit abgelehnten status abgeschoben- die dürfen dank der grünen in der regierung mit "substitären bleiberecht" einfach weiter hier herumlungern. ebenso werden die kriminellen weder abgestraft und auch nicht abgeschoben- pervers finde ich, die terrorisieren uns hier mit ihrer kriminellen energie und dürfen nicht abgeschoben werden- weil ihnen in ihren heimatländern der strick droht (weil sie warscheinlich daheim genauso kriminell waren). die heimatländer sind froh, dass die nimmer bei ihnen sind. hat echt wer geglaubt, dass sich keine is- kämpfer unter die "normalen" flüchtlinge mischen? da muss man schon sehr naiv sein.

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Ja, deutsche Staatsbürger können nicht einfach abgeschoben werden (siehe Grundgesetz). Aber Ausländer schon, wenn sie Straftaten begehen. Passiert jedoch nicht so oft. Bedenken sollte man auch, dass man relativ leicht die deutsche Staatsbürgerschaft erhält und die Ampel die Hürden weiter senken möchte. Ferner gilt ab 2000 auch das Geburtsortprinzip. Wenn also Zuwanderer Kinder kriegen, dann erhalten die Kinder automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft!:

Ergänzend zum Abstammungsprinzip gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2000 auch das Geburtsortsprinzip. Danach bestimmt nicht allein die Nationalität der Eltern eines Kindes seine Staatsangehörigkeit, sondern auch der Geburtsort.
Auch wenn beide Elternteile keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gilt:
Wenn ihr Kind in Deutschland geboren wird, ist es automatisch mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn bestimmte  Voraussetzungen erfüllt sind.
Liegen diese Voraussetzungen bei Vater oder Mutter vor, sind keine zusätzlichen Anträge nötig. Das Kind wird automatisch bei Geburt Deutsche oder Deutscher.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/das-geburtsortsprinzip-460584

Sehr schwieriges Thema.

Zum einen ist ja jeder ein Mensch. "Deutschland den deutschen" halte ich für falsch.

Teilweise gibt es ja auch viele " Ausländer", die hier in der 3, 4. Generation hier sind, aber halt keine staatsbürgerschaft beantragt haben. Für mich sind das Deutsche.

Es wird oft gesagt, Straftäter müsse man abschieben. Das verstösst aber gegen den Gleichheitsgrundsatz, dann müsste man deutsche Straftäter auch abschieben, darf man aber nicht.

Nach meiner Meinung: jeder der hier lebt und arbeitet und steuern zahlt (also das gleiche macht wie ich) kann hier bleiben. Ob schwarz, gelb, rot, grün oder christ oder Moslem oder Spaghetti Monsteranhänger ist mir egal

Ausländer ist in Deutschland jeder, der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

trans64  09.11.2022, 03:34

Stimmt so nicht. Wenn du nach Artikel 116 GG dich orientierst.

Es gibt auch Statusdeutsche

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PatrickLassan  09.11.2022, 10:22
@trans64
Seit dem 1. August 1999, als im Grunde allen Statusdeutschen durch die Regelung des § 40a StAG die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen wurde, soll die Anzahl derjenigen Statusdeutschen, die nicht unter diese Stichtagsregelung fielen, sehr gering sein. Das sind nur die Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen, die zwar Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland gefunden haben, denen aber (noch) keine Bescheinigung nach § 15 BVFG ausgestellt wurde. Mit der Ausstellung der Bescheinigung erwerben die Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen die deutsche Staatsbürgerschaft (§ 7 StAG). Damit wird ihre Rechtsstellung eines Statusdeutschen beendet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Statusdeutscher

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