Stimmt das?

8 Antworten

Hi, Du meinst sicher Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Das ist immer eine Straftat, auch wenn kein Unfall passiert. Dafür droht eine Geldstrafe und eine Führerscheinsperre für ein paar Jahre. Du könntest also keinen Führerschein machen, bis diese abgelaufen ist.

Passiert ein Unfall würde es noch schlimmer: Die Versicherung des Autos würde zwar zunächst das Geld vorstrecken, damit der Geschädigte nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt, allerdings könnte sie dann bis zu 5 000 € Regress vom Verursacher holen.

Das heißt: Der Schaden wäre 4200 €, dann müsstest Du alles an die Versicherung zurückzahlen. Wäre der Schaden 6000 €, dann müsstest Du "nur" 5000 an die Versicherung zurückzahlen.

Außerdem bekäme der Halter des Wagens die gleiche Strafe wie Du, wenn er Dich fahren gelassen hat.

Ohne Führerschein darf man auf öffentlichen Straßen nicht fahren. Nur auf Privatgrund darfst du ohne Führerschein fahren

Gruß HobbyTfz

Nein, das ist immer eine Straftat. Falls du aber ohne Fahrerlaubnis einen Unfall baust, wirst du komplett privat die Schadenskosten zahlen müssen.

Du darfst alles. Du darfst dich bloss nicht erwischen lassen. In deinen Fall:

1) Fahrerlaubnis ja, aber Füherschein nicht mitgeführt= Ordnungwiedrigkeit mit 10€ Verwarnungsgeld

2) Fahren, und nie eine Fahrerlaubnis besessen= Straftatbestand nach Paragraph 21 StVG

Ist halt ne geringfügige OWi wenn Du den Führerschein nicht dabei hast.