Steuererklärung?

1 Antwort

Im Grundsatz gilt: Wurde die private Rentenversicherung vor dem Jahr 2005 abgeschlossen und gekündigt, fällt in der Regel keine Steuer an. Bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, ist hingegen bei einer Kündigung in der Regel eine Versteuerung erforderlich.

Die Kapitalertragsteuer wird idR vom Versicherer abgeführt und somit entsteht dadurch grundsätzlich keine Abgabeverpflichtung

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"