Mutter löst Sparbuch von Kind auf - erlaubt?
Ich (52 Jahre) habe vor einigen Tagen in Erfahrung gebracht, dass meine vor 35 Jahren verstorbene Großmutter ein Sparbuch mit einem nicht unerheblichen Geldbetrag für mich angelegt hatte.
Dieses Sparbuch ist niemals in meinen Besitz gelangt.
Nun habe ich in alten Unterlagen meiner Tante einen Hinweis auf den Verbleib dieses Sparbuchs gefunden.
Es wurde von meiner Mutter aufgelöst und das Geld zwischen ihr und ihren 3 Schwestern aufgeteilt.
Durfte meine Mutter ohne mein Wissen einfach dieses Sparbuch auflösen und für ihre Zwecke nutzen?
13 Antworten
Eins Sparbuch auf dem Namen des Kindes kann eine Großmutter nur mit Zustimmung der Eltern anlegen. Das hätte dann steuerliche Auswirkungen auf den Freibetrag des Kindes gehabt. Die Eltern wiederum können dann als Vormund auch wieder das Angesparte anfordern. Ohne einen Vertrag zwischen den Eltern und der Großmutter, den es wahrscheinlich nicht gab, kann man da nichts machen.
Beim Tod der Großmutter ging das Konto in Besitz der Erbberechtigen, sofern im Testament das Sparbuch nicht der Enkelin zugesprochen wurde. Natürlich muss es dann zu gleichen Teilen unter den Geschwistern aufgeteilt werden. Deine Eltern wiederrum können über diesen ihnen zustehenden Betrag frei verfügen.
Wahrscheinlich wollte deine Oma dir das Sparbuch zum 18. schenken. Eine Schenkung muss allerdings für den Todesfall des Schenkers notariell beglaubigt sein. Da dies wohl nicht der Fall war, steht dem Enkel das Sparbuch nicht zu sondern den direkten Erben.
Leider Pech gehabt.
vor 35 Jahren gab es noch keinen Freibetrag und die Sparbücher wurden noch von Hand geschrieben und Vollmacht hat damals niemand interessiert
Es wurde von meiner Mutter aufgelöst und das Geld zwischen ihr und ihren 3 Schwestern aufgeteilt.
Und wann war das?
Durfte meine Mutter ohne mein Wissen einfach dieses Sparbuch auflösen und für ihre Zwecke nutzen?
Ja. Da du nie über dieses Sparbuch (oder Konto, das wäre dasselbe) informiert wurdest, besaßen die Eltern die volle Verfügungsgewalt über das Sparbuch, und durften mit dem Guthaben nach Gutdünken verfahren.
Zitat:
"Wird ein Sparkonto (oder Sparbuch) ohne das Wissen des Kindes eröffnet, kann der kontoführende Erwachsene frei über das Geld verfügen, da es so nicht dem Kind selbst zugeeignet ist. Das Kind hat damit aus rechtlicher Sicht keinen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes, wenn der Kontoinhaber das Geld auf eigenen Wunsch abhebt und frei verwendet."
Zitat Ende.
Daran hatte ich auch schon gedacht, im Sinne des OP, nur denke ich, dass sich an der eigentumsrechtlichen Einschätzung nichts ändern wird. Wenn die Großmutter das SB eröffnet hat, war sie Kontoinhaberin, und somt fällt das SB in die Erbmasse. Ergo - Geld aufgeteilt, und zwar korrekt.
Boh ich wäre ganz schön sauer.
Ich denke, dass das Buch nicht auf deinen Namen lief. Dafür spricht, dass sie das Geld mit den Schwestern teilte. Wenn sie dich hätte ausrauben wollen, dann hätte sie alles für sich behalten.
Wenn das Sparbuch auf deinen Namen ausgestellt war nein, da wäre dann aber deine Mutter auch nicht an das Guthaben auf den auf deinen Namen ausgestellten Sparbuch ran gekommen.
Aber egal wie, Ansprüche von vor 35 Jahre sind alle verjährt.
Kommt drauf an wie genau der Vertrag formuliert war. Wenn Oma nie offiziell der Bank mitgeteilt hat, dass es nur zu deiner Verwendung ist, dann durften die Töchter als Erben darüber verfügen.
Bündige Argumentation – allerdings hat ja nicht die Großmutter, die das Konto öffnet hat, selbiges aufgelöst – darauf würde deine Argumentationen hinzielen – , sondern die Töchter der Großmutter, die Mutter der Fragestellerin.
An der Stelle müsste man doch vielleicht den Aspekt diskutieren, ob nach dem Tod der Großmutter das auf die Enkelin laufende Sparbuch nicht selbiger zugestanden hätte… Aber da weiß ich nicht wie das erbrechtlich aussieht…