Sollten auch Sozialleistungempfangende Eingebürgert werden können?


23.08.2023, 17:27

Man hofft auf die Änderung im Parlamentarischem Verfahren. Ob das passiert ist Fraglich, da meistens sowieso 1 zu 1 übernommen wird von der Beschlussvorlage

6 Antworten

Prinzipiell sollte man schon den Anspruch haben, dass Menschen die hier eingebürgert und Deutsche Staatsbürger werden wollen, in der Lage sein sollten, für sich selbst zu sorgen. Ich verstehe Einbürgerung auch als Belohnung für Menschen, die sich anstrengen in dieser Gesellschaft Fuss zu fassen und ein engagierter Teil davon zu sein.

Im Einzelfällen kann man da sicherlich davon abweichen, wenn es besondere Härten zu beachten gibt, aber an der Grundsätzlichkeit, würde ich nichts ändern wollen.

Abweichungen sind immer möglich. Heute ist es möglich, eingebürgert zu werden, obwohl man Sozialleistungen bezieht. Voraussetzung ist, dass man den Bezug nicht zu verantworten hat.

trans64 
Fragesteller
 24.08.2023, 15:27

Das stimmt so nicht. Man muss den Lebensunterhalt selbst Bestreiten können. Transfers wie Kindergeld zählen dazu nicht genau wie Pflegegeld. Aber Bürgergeld Empfangende dürfen nicht eingebürgert werden.

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anonien  25.08.2023, 02:13
@trans64

Doch, das dürfen sie. Es stimmt, dass Leistungen wie Kindergeld, Pflegegeld oder BAföG nicht dazuzählen. Allerdings kann ein Bezieher von Bürgergeld auch eingebürgert werden, wenn er dies nicht zu verantworten hat.

"[...] Sie dürfen hingegen keine Leistungen vom Jobcenter oder vom Sozialamt bekommen (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II [„Hartz IV“] oder Sozialgeld). Das gilt nur dann nicht, wenn Sie unverschuldet kein eigenes Einkommen haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie arbeitslos sind, weil Ihnen aus betrieblichen Gründen gekündigt wurde, und Sie nachweisen können, dass Sie sich angestrengt haben, eine neue Arbeit zu finden. Oder wenn Sie zu Hause kleine Kinder betreuen und deshalb noch nicht (wieder) arbeiten können. Dann können Sie trotzdem einen Anspruch auf eine Einbürgerung haben."

Quelle: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/wann-haben-sie-einen-anspruch-auf-eine-einbuergerung--1865120

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Grösster Kritikpunkt von der Grünen Fraktion ist aber, dass man quasi Menschen die auf Sozialleistungen angewiesen sind nicht Einbürgern kann, da sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.

Das ist das wirklich Gute am gesamten Gesetz. Einzige Ausnahmen wären für mich Menschen die gebrechlich, behindert oder zu alt sind zu arbeiten. Wer nicht arbeiten will und sich in der sozialen Hängematte ausruht, ist nicht nur nicht einzubürgern, er ist auszuweisen.

Da wären wir wohl das einzige Land, wo das möglich ist und das hätte wieder unabsehbare Folgen.

Die Grünen schaufeln sich gerade selbst ihr Grab.

AuchKarma  24.08.2023, 15:27

Mag ich mir gar nicht ausmalen...

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Nein, auf gar keinen Fall.

Heute wurde großartiges geleistet und immense Veränderungen zum guten 

Das wird sich erst noch zeigen. Es muss erst noch durch den Bundestag. Also ist noch alles offen.