Bei unter 16 Jahren kannst du mit deinen Eltern eingebürgert werden, brauchst somit keinen eigenen Antrag. Möchtest du alleine eingebürgert werden?

Du musst keinen Einbürgerungstest absolvieren. Zum Nachweis deiner Deutschkentnisse musst du das Zeugnis der 9. Klasse schicken, welches beweist, dass du in die 10. Klasse versetzt worden bist. Dein Zeugnis gilt außerdem als Hauptschulabschluss. Bei einem deutschen Schulbschluss musst du keinen Einbürgerungstest machen.

Ich bin 16 Jahre alt und besuche derzeit auch die 10. Klasse eines Gymnasiums. Die Information hat mir eine Sachbearbeiterin in der Einbürgerungsbehörde mitgeteilt.

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Die benötigten Unterlagen bei Arbeitnehmern sind wie folgt:

  • aktuelle Arbeitsbescheinigung (ggf. auch vom Ehepaar)
  • aktuelle Lohnabrechnung des letzten Monats (ggf. auch vom Ehepaar)
  • Nachweise über Alterssicherung - z.B. aktuellster Versicherungsverlauf mit Anlage zur Wartezeitauskunft - ggf. auch vom Ehepaar

Du musst keinen Arbeitsvertrag schicken, dafür reicht eine Arbeitsbescheinigung aus.

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Du musst dich zuerst bei der für dich zuständigen Einbürgerungsbehörde wenden und um einen Beratungsgespräch bzw. das Senden der nötigen Formulare bitten. Wenn du alle Unterlagen hast, stellst du einen Antrag auf Einbürgerung.

Teil dieser Unterlagen ist erstmal nicht die Entlassung aus der vorherigen Staatsangehörigkeit. Du solltest nicht versuchen, dich aus deiner bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen zu lassen, bevor du eine Einbürgerungszusicherung von Deutschland bekommen hast. Sonst riskierst Du die Staatenlosigkeit. Du weißt doch gar nicht, ob du überhaupt die deutsche Staatsangehörigkeit bekommst.

Sollte über Deinen Antrag positiv entschieden werden, erhältst Du eine Einbürgerungszusicherung, mit der Du die Ausbürgerung beantragen musst. Vor dem Antrag auf Einbürgerung in Deutschland sollst Du die Entlassung nicht beantragen.

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Ich würde mir keine Sorgen machen.

Es findet im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens eine sicherheitsgemäßige Überprüfung von Einbürgerungsbewerbern statt. Hier wird, unter Mitwirkung des Landesamtes für Verfassungsschutz, überprüft, ob Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der Einbürgerungsbewerber Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, die gegen die demokratische Grundordnung gerichtet sind. Das ist aber nicht die einzige Überprüfung, die durchgeführt wird. Es wird ermittelt, ob der Einbürgerungsbewerber straffällig geworden ist und die Ausländerakte ausgewertet, nähres beschreibt der folgende Abschnitt im Einbürgerungsantrag:

,,Die Ausländerakten werden von der Staatsangehörigkeitsbehörde zur Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen benötigt. Kann die Ausländerakte wegen Verweigerung der Einwilligung nicht beigezogen werden, muss der Einbürgerungsantrag abgelehnt werden. Mit der Auskunftserteilung durch Sozialleistungen bewilligende Stellen, die Wohngeldstelle, die Agentur für Arbeit, das Jugendamt und das Amt für Ausbildungs- förderung zum Nachweis der Angaben zu den Fragen 1-3, 7, 10 und 11 sowie der Finanzbehörden (zu Frage 10) und der Meldebehörden zu meinen Aufenthalts- orten im Bundesgebiet (zu Frage 6) bin ich einverstanden."

Es scheint mir so, als hätte die Einbürgerungsbehörde diese Stellen kontaktiert und anschließend mit den Überprüfungen (Straffälligkeit, Verfassungsschutz) weitergemacht. Dein Antrag wird noch bearbeitet.

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Man muss sich im Regelfall selbst die Urkunde beschaffen, es sei denn, man ist als Flüchtling anerkannt. Du hast erwähnt, dass dein Vater politisch verfolgt wurde. Hast du deswegen den anerkannten Flüchtlingsstatus?

Sonst ist es schwieriger, ohne Geburtsurkunde eingebürgert zu werden. Hast du weitere Dokumente vom Irak mit Lichtbild? So könnte es klappen. Das musst du aber mit der Einbürgerungsbehörde klären.

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Das stimmt nicht.

Ich glaube, du verwechselst den deutschen Pass mit dem deutschen Reiseausweis für Flüchtlinge/Ausländer. Bei Menschen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus oder subsidärer Schutzberechtigung ist es tatsächlich so, dass sie alle Länder der Welt mit Ausnahme ihres Heimatlandes bereisen dürfen. Der Grund dafür ist, dass man eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, weil das eigene Heimatland für einen gefährlich ist. Wenn man im eigenen Land Urlaub machen oder es besuchen kann, dann besteht der Grund zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht fort und man verliert seinen Status in Deutschland.

Es ergibt schon Sinn. Es ist genauso wie wenn einem Ausländer ein Visum für ein Studium ausgestellt wird. Wenn der Ausländer nicht mehr studiert, dann muss er zurück in sein Heimatsland oder kann einen anderen Aufenthaltstitel beantragen.

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Es sind zu fast allen Voraussetzungen Ausnahmen möglich. So stehen auf der Website der Beauftrage der Bundesregierung für Integration folgende Ausnahmen:

  1. Wenn Sie krank sind oder eine Behinderung haben und deshalb nicht das Niveau B1 erreichen konnten. Sie brauchen dann ein ärztliches Attest als Bestätigung für Ihre Krankheit oder Ihre Behinderung.
  2. Wenn es Ihnen sehr schwerfällt, Deutsch zu lernen, weil Sie alt sind. Das gilt ab 65 Jahren.
  3. Wenn Sie älter als 60 Jahre sind und bereits seit zwölf Jahren in Deutschland leben. Dann können ebenfalls geringere Deutschkenntnisse genügen.

Wenn Dein Onkel über 60 Jahre alt ist, dann könnte er trotz mangelnder Deutschkentnisse eingebürgert werden. Es empfiehlt sich, einen Beratungsgespräch bei der Einbürgerungsbehörde durchzuführen, um dies zu beurteilen. Bisher war es für mich möglich, einer Sachbearbeiterin über Email Fragen zu stellen. Das könnte auch gehen.

Ich wünsche Deinem Onkel viel Erfolg.

Quelle: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/wann-haben-sie-einen-anspruch-auf-eine-einbuergerung--1865120

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Das steht im Einbürgerungsantrag.

Ich habe die Antragsformulare von der Einbürgerungsbehörde in meiner Nähe bekommen. Dort sind folgende Unterlagen aufgelistet:

immer:

  • vollständige Kopie des gültigen Reisepasses -von jedem Einbürgerungsbewerber
  • Kopie der gültigen Aufenthaltserlaubnis im Pass oder als elektronischer Aufenthaltstitel
  • 1 Passbild ab 16. Lebensjahr - bitte Vor- und Familienname auf Rückseite angeben
  • Geburtsurkunde - von jedem Einbürgerungsbewerber
  • Lebenslauf mit Unterschrift
  • beiliegende Erklärungen sind zu unterschreiben
  • Einverständnis für eine sicherheitsmäßige Überprüfung (ab 16 Jahre)
  • Hinweis zu Strafverfahren (§ 120 StAG)
  • Bescheinigungen über den Nachweis der Deutschkenntnisse:
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses - Niveau B1

oder

  • das Zertifikat Deutsch Niveau B1

oder

  • vierjähriger Besuch einer deutschsprachigen Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse)

oder

  • Hauptschulabschluss oder gleichwertiger deutscher Schulabschluss

oder

  • Versetzung in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule)

oder

  • Erfolgreicher Abschluss einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder einer deutschen Berufsausbildung
  • Nachweis über Kenntnisse der Rechts und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland: deutscher Schulabschluss oder Einbürgerungstest/Test Leben in Deutschand

Sind Sie verheiratet/geschieden/verwitwet

  • Heiratsurkunde
  • Familienbuchauszug bei Heirat auf einem deutschen Standesamt vor 2009
  • Staatsangehörigkeitsnachweis des Ehegatten
  • Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermark
  • Nachweis über das Sorgerecht der Kinder

Sind Sie Arbeitnehmer oder Ihr Ehepartner

  • aktuelle Arbeitsbescheinigung ggf. auch vom Ehepartner
  • aktuelle Lohnabrechnung des letzten Monats ggf. auch vom Ehepartner
  • Nachweise über Alterssicherung-z.B. aktuellster Versicherungsverlauf mit Anlage
  • Wartezeitauskunft ggf. auch vom Ehepartner

Bei Selbständigkeit

  • Gewerbeanmeldung
  • neuester Einkommensteuerbescheid
  • Gewinn- und Verlustberechnung des Vorjahres und des laufenden Jahres
  • Bescheinigung in Steuersachen - ausgestellt aktuell vom Finanzamt
  • Nachweis über Krankenversicherung und Alterssicherung
  • Wohnraumbescheinigung

Bei Bezug von öffentlichen Leistungen

  • Aktueller Leistungsnachweis des Jobcenters, Sozialamtes, Rentenversicherungsträgers

Die Anforderung weiterer Unterlagen kann sich bei der Bearbeitung ergeben.

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Abweichungen sind immer möglich. Heute ist es möglich, eingebürgert zu werden, obwohl man Sozialleistungen bezieht. Voraussetzung ist, dass man den Bezug nicht zu verantworten hat.

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Also bei mir war es so, dass ich mich darum selbst kümmern musste. Du kannst dich bei einer VHS deiner Wahl anmelden, Voraussetzung ist, dass die VHS sich im selben Bundesland befindet, in dem du lebst. Ich würde mich an deiner Stelle beeilen, denn ich musste mehrere Volkshochschulen kontaktieren, um einen Platz zu finden. Du musst dich persönlich vor Ort anmelden, brauchst aber wahrscheinlich dafür einen Termin. Erkundige dich bei einer VHS deiner Wahl.

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Um deine Deutschkentnisse nachzuweisen, kannst du entweder ein Nachweis der Versetzung in die 10. Klasse (Zeugnis der 9. Klasse) oder vier Zeugnisse ablegen, die mit dem Vermerk ,,versetzt" gekennzeichnet sind. Das gilt auch, wenn du dein Abitur nicht bestanden hast.

Eine Auswirkung ist, dass man ohne Schulabschluss einen Einbürgerungstest bestehen muss.

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Solltest Du nicht schon türkischer Staatsbürger sein, wenn Deine Eltern die türkische Staatsangehörigkeit besitzen? Oder sind sie Türken ohne die türkische Staatsbürgerschaft?

Wenn Du die türkische Staatsangehörigkeit nicht bei Deiner Geburt erworben hast und eingebürgert wirst, verlierst Du automatisch Deine deutsche Staatsbürgerschaft und könntest also kein Soldat werden. Es sei denn, Du bekommst von der deutschen Behörde eine Beibehaltungsgenehmigung.

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Ich habe mal von einer Krankenschwester gehört, dass sie aus Versehen solche Sachen mit sich nach Hause bringt. Oft sind Menschen, die im medzinischen Bereich arbeiten, beschäftigt und stecken Sachen schnell in ihre Hosentaschen.

Natürlich ist das immer noch Diebstahl, jedoch denke ich, dass nicht alle das mit Absicht tun.

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